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   OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14   

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https://dejure.org/2014,41708
OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2014 - 11 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2014 - 11 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41708)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung - Einzelfragen im Rahmen von § 97a Abs. 2 UrhG n.F.

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97a UrhG, § 93 ZPO, § 99 ZPO
    Sofortige Beschwerde gegen Urteil nach Kostenwiderspruch; Prüfungsumfang beschränkt sich auf Vorliegen eines Falls von § 93 ZPO

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung

  • JurPC

    Abmahnung im Sinne des § 97a Absatz 2 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiges Rechtsmittel gegen ein nach Kostenwiderspruch erlassenes Urteil; Veranlassung zur Klageerhebung auf Unterlassung der Verletzung des Urheberrechts

  • online-und-recht.de

    Voraussetzungen einer wirksamen urheberrechtlichen Abmahnung iSv. § 97 a Abs.2 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97a Abs. 2 Nr. 4; ZPO § 93; ZPO § 99 Abs. 2
    Sofortige Beschwerde gegen Urteil nach Kostenwiderspruch; Prüfungsumfang beschränkt sich auf Vorliegen eines Falls von § 93 ZPO

  • rechtsportal.de

    Zulässiges Rechtsmittel gegen ein nach Kostenwiderspruch erlassenes Urteil

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Inhaltliche Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht im Rahmen einer Abmahnung

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine wirksame Abmahnung nach § 97a Abs. 2 UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann eine urheberrechtliche Abmahnung (un)wirksam ist

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung - leicht gemacht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ankündigung gerichtlicher Schritte nicht in urheberrechtlicher Abmahnung erforderlich

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Abmahnung im Urheberrecht

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 281
  • MIR 2015, Dok. 001
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12

    Kostenwiderspruch gegen "Schubladenverfügung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14
    Nach ganz herrschender Meinung ist ein solches Urteil demnach nicht mit der Berufung, sondern allein mit der sofortigen Beschwerde anzugreifen (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 99 Rd. 17; KG Berlin Beschluss vom 08.03.2011, Az. 5 U 155/10 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 1535; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2012, 1018).

    Da mit dem eingelegten Rechtsmittel die Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO gewahrt worden ist, kann das Rechtsmittel als zulässige sofortige Beschwerde behandelt werden (vgl. auch OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2012, 1018).

  • KG, 08.03.2011 - 5 U 155/10

    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Rechtsmittel gegen ein auf einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14
    Nach ganz herrschender Meinung ist ein solches Urteil demnach nicht mit der Berufung, sondern allein mit der sofortigen Beschwerde anzugreifen (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 99 Rd. 17; KG Berlin Beschluss vom 08.03.2011, Az. 5 U 155/10 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 1535; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2012, 1018).
  • OLG Frankfurt, 19.07.1995 - 6 W 61/95

    Rechtsnatur des Kostenwiderspruchs; Gerichtsgebühren bei Anerkennung des Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14
    Nach ganz herrschender Meinung ist ein solches Urteil demnach nicht mit der Berufung, sondern allein mit der sofortigen Beschwerde anzugreifen (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 99 Rd. 17; KG Berlin Beschluss vom 08.03.2011, Az. 5 U 155/10 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 1535; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2012, 1018).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 W 64/10

    Kostenwiderspruch: Nachfasspflicht vor Einreichung eines Verfügungsantrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14
    Es richtet sich gegen einen auf einen Kostenwiderspruch hin ergangenes Urteil, bei dem es sich der Sache nach um ein Anerkenntnisurteil mit einer Kostenentscheidung handelt, gegen die gem. § 99 Abs. 2 ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.10.2010, Az. 6 W 64/10 zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13

    Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14
    Für den Verletzer muss ersichtlich sein, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird (Kefferpütz in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 97 a Rd. 10; Senat; Urteil vom 4.11.2013, Az 11 U 106/13 zitiert nach juris; Bornkamm ebenda § 12 Rd. 1.14 ff zum UWG, dessen Maßstäbe auch im Urheberrecht gelten, vgl. dazu Wild in: Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., UrhR, § 97 a Rd. 5).
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 51/13

    Zulässigkeit der Mitteilung von Verkehrsdaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14
    Die Prüfung im Rahmen eines Kostenwiderspruchs beschränkt sich auf die Frage, ob ein Fall des § 93 ZPO vorliegt (OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 10.07.2014, Az. 6 W 51/13 zitiert nach Juris).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Dies gilt aber nicht für § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG (OLG Frankfurt a. M. Beseht, v. 2.12.2014 - 11 U 73/14, BeckRS 2015, 1669 Rn. 22; Fromm/Nordemann/Jan Bernd Nordemann, 12. Aufl. 2018, UrhG § 97a Rn. 19), auch wenn es in der amtlichen Begründung zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken heißt, dass die in Abs. 2 genannten Informationspflichten auch schon zuvor "für seriös arbeitende Marktteilnehmer [...] selbstverständlich" (S. 13) und "gute Praxis" (S. 29) gewesen seien.

    Eine Hinweispflicht dazu, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, besteht nicht per se, sondern nur, wenn es zwischen dem Gegenstand der Abmahnung und der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Abweichung gibt (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 2.12.2014 - 11 U 73/14, BeckRS 2015, 1669, Rn. 26; a.A. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 97a Rn. 14a).

    Maßstab der Informationspflicht in Nr. 4 ist, ob das in der Abmahnung gerügte Verhalten geeignet ist, den in der vorgeschlagenen Unterlassungserklärung geforderten Anspruch auszulösen und zwar entweder im Hinblick auf eine aus dem konkret gerügten Verhalten resultierende Wiederholungs- oder aber die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 2.12.2014 - 11 U 73/14, BeckRS 2015, 1669 Rn. 24; Dreier/Schulze/Specht, 6. Aufl. 2018, UrhG § 97a Rn. 5d).

  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Dies ist kein Fall des § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG, denn mit dieser Bestimmung ist gemeint, dass eine Hinweispflicht besteht, wenn die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über den materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch hinausgeht (OLG Frankfurt WRP 2015, 235, 236 f.; Jan Bernd Nordemann, in: Fromm/Nordemann, a.a.O., § 97a Rn. 25a).
  • LG Köln, 19.05.2023 - 14 O 401/21
    Das vorgeworfene rechtswidrige Verhalten muss so konkret vorgetragen sein, dass für den Abgemahnten erkennbar ist, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Last gelegt wird (BGH BeckRS 2015, 20064 Rn. 70 - Tauschbörse I; BeckRS 2015, 20065 Rn. 57 - Tauschbörse II; OLG Frankfurt a. M. ZUM-RD 2015, 300).
  • LG Düsseldorf, 24.06.2020 - 12 O 288/19
    § 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG bezieht sich allein auf die Unterlassungsverpflichtung im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Dezember 2014 - 11 U 73/14 -, juris).
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