Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.12.2007 - 6 O 374/07
- OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09
- OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 269/07
- BGH, 10.07.2014 - I ZR 179/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01
soco. de
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07
91 aa) Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 22.07.2004 - I ZR 135/01 - GRUR 2005, 262, 263 - soco.de;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 5 Rd 21 mit zahlreichen w. Nachw.) hat das Landgericht festgestellt, dass das Firmenschlagwort "BCC" Objekt eines eigenen kennzeichenrechtlichen Schutzes ist, der unabhängig von der - zwischen den Parteien stark umstrittenen - Frage besteht, ob (und ggf. seit wann) die Klägerin die Buchstabenfolge "BCC" selbst zur Kennzeichnung als Abkürzung für ihren Firmennamen benutzt.Denn der von der Beklagten konstruierten Fallgruppe, wonach der Namensinhaber seinen vollständigen Namen im geschäftlichen Verkehr selbst nicht auf ein kürzestmögliches Schlagwort (hier "BCC") verkürzt habe, sondern sich bewusst für eine etwas längere Kurzbezeichnung (hier: BCC Beiname 24") entschieden habe, kommt vor dem Hintergrund der soco.de-Rechtsprechung schon deshalb keine Bedeutung zu, weil es danach nicht darauf ankommt, ob der Inhaber der geschäftlichen Bezeichnung eine Abkürzung verwendet, sondern darauf, ob der Verkehr eine solche Verkürzung vornimmt (BGH, Urt. v. 22.07.2004 - I ZR 135/01 - GRUR 2005, 262, 263 - soco.de).
- BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98
CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07
Dazu gehört auch die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens (BGH, Urt. v. 15.02.2001 - I ZR 232/98 - GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet.). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07
Auf den Umstand, dass sich die Klägerin selbst (auch) als "BCC Beiname 24" bezeichnet hat, kommt es dabei ebenso wenig an, wie darauf, dass die Buchstabenfolge "BCC" als Wort nicht aussprechbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2000 - I ZR 166/98 - GRUR 2001, 344, 345 - DB Immobilienfonds). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
"Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07
Soweit - wie in dem vorliegenden Fall - eine Verwechselungsgefahr in engeren Sinne zur Beurteilung steht, fehlt es an der erforderlichen Branchennähe, wenn die Geschäftsbereiche der Beteiligten Unternehmen so weit voneinander entfernt sind, dass die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechselungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die von den Unternehmen produzierten Waren oder erbrachten Dienstleistungen stammten aus ein und demselben Unternehmen (BGH, Urt. v. 26.09.1985 - I ZR 181/83 - GRUR 1986, 253, 255 - Zentis).