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   OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10   

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OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10 (https://dejure.org/2010,6292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2010 - 18 W 3/10 (https://dejure.org/2010,6292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 18 W 3/10 (https://dejure.org/2010,6292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 RVG, § 45 Abs 1 RVG, § 49 RVG, Nr 3 RVG-VV Vorbem 3, § 122 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für die Annahme einer Forderungssperre für Rechtsanwaltsgebühren i.S.d. § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    12 Die nach § 13 RVG berechnete Geschäftsgebühr reduziert in Anwendung der oben geschilderten Grundsätze die von der Staatskasse an den Beschwerdegegner auszugleichende Verfahrensgebühr (wie hier OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.5.2008, Az.: 2 WF 81/08; OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2008, Az.: 20 WF 312/08; OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2008, Az.: 20 WF 839/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 10 W 109/08, sämtlich zitiert nach juris).

    Die Anrechnung widerspricht auch der in § 122 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO vorgesehenen Forderungssperre nicht, da diese nur für die durch Prozesskostenhilfe abgedeckten Gebühren gilt und die anwaltliche Geschäftsgebühr durch die vorgerichtliche Anwaltstätigkeit ausgelöst wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 10 W 109/08 -zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Die Anrechnung hat vielmehr immer dann zu erfolgen, wenn vorprozessual eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entstanden ist und in einem nachfolgenden Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG anfällt, sei es auch in der verminderten Höhe des § 49 RVG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 in der Sache 10 W 120/08).

    Überdies würde die Anrechnung in der Weise, dass zunächst die Differenz zwischen einer nach § 49 RVG berechneten Verfahrensgebühr und der Verfahrensgebühr nach § 13 RVG berücksichtigt würde, in erster Linie und zu Lasten der Staatskasse der Deckung der über § 49 RVG hinausgehenden Wahlanwaltsgebühren dienen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 in der Sache 10 W 120/08), was mit dem Zweck der Anrechnungsvorschrift nicht vereinbar ist.

  • OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08

    Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Auch die Anrechnung lediglich einer anteiligen Beratungshilfe-Geschäftsgebühr nach Ziff. 2503 VV RVG (EUR 70,-) kommt nicht in Betracht (so aber OLG Oldenburg, MDR 2008, 1006).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Dies kann nur derjenige, der dem Rechtsanwalt nicht selbst eine Vergütung schuldet (anders ohne nähere Begründung: BGH, Beschluss vom 29.9.2009, Az.: X ZB 1/09, a.a.O.; anders auch OLG Hamm, RVGReport 2009, 458; KG Berlin, RPfleger 2010, 52; OLG Frankfurt, 12. Senat, RVGReport 2009, 392).
  • KG, 13.10.2009 - 27 W 98/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Dies kann nur derjenige, der dem Rechtsanwalt nicht selbst eine Vergütung schuldet (anders ohne nähere Begründung: BGH, Beschluss vom 29.9.2009, Az.: X ZB 1/09, a.a.O.; anders auch OLG Hamm, RVGReport 2009, 458; KG Berlin, RPfleger 2010, 52; OLG Frankfurt, 12. Senat, RVGReport 2009, 392).
  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Dies kann nur derjenige, der dem Rechtsanwalt nicht selbst eine Vergütung schuldet (anders ohne nähere Begründung: BGH, Beschluss vom 29.9.2009, Az.: X ZB 1/09, a.a.O.; anders auch OLG Hamm, RVGReport 2009, 458; KG Berlin, RPfleger 2010, 52; OLG Frankfurt, 12. Senat, RVGReport 2009, 392).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2007 - 18 W 275/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07, Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07), die zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 22. Januar 2008 in der Sache VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; Beschluss vom 30. April 2008 in der Sache III ZB 8/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VIII ZB 3/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VI ZB 55/07), unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits ausgeglichen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 6 WF 32/06

    Prozesskostenhilfevergütung des beigeordneten Anwalts: Anrechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist auch nicht vorrangig auf die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen (so aber der 6. Senat für Familiensachen des OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 27. April 2006 in der Sache 6 WF 32/06, AGS 2007, 313-314 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2007 - 18 W 283/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07, Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07), die zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 22. Januar 2008 in der Sache VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; Beschluss vom 30. April 2008 in der Sache III ZB 8/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VIII ZB 3/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VI ZB 55/07), unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits ausgeglichen ist.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07, Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07), die zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 22. Januar 2008 in der Sache VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; Beschluss vom 30. April 2008 in der Sache III ZB 8/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VIII ZB 3/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VI ZB 55/07), unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits ausgeglichen ist.
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZB 55/07

    Verhältnis von wegen desselben Gegenstandes entstandener Geschäfts- und

  • OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08

    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr;

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 18 W 282/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 18 W 296/07

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08

    Allgemeines Verfahrensrecht; Gebühren- und Kostenrecht; Rechtsanwaltskosten

  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

    Festsetzung der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    Diese Auffassung, nach der für die Ermittlung der anzurechnenden Geschäftsgebühr bei der Vergütungsfestsetzung auf die Tabelle in § 13 RVG abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt vorprozessual außerhalb der Beratungshilfe als Wahlanwalt tätig geworden ist, spiegelt sich in der Rechtsprechung diverser Gerichte wider (ohne nähere Begründung Anwendung der Tabelle in § 13 RVG etwa: Bayer. VGH, Beschl. v. 21.10.2009 - 19 C 09.2395 -, juris Rdnr. 2; FG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2009 - 10 Ko 862/09 KF - juris Rdnrn. 9, 36; mit Begründung etwa: OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnrn. 20 ff; OLG Hamm, Beschl v. 25.09.2009 - I-25 W 333/09 u.a. -, juris Rdnrn. 29 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2009 - 17 WF 192/08 -, juris Rdnr. 16; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.11.2008 - 4 So 134/08 -, juris).

    Sie verändert aber weder die Tatbestände zu Entstehung und Höhe der jeweiligen Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnr. 19; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2009 - 17 WF 192/08 -, juris Rdnr. 9).

    Diese Anrechnungsbestimmung ist nur einschlägig, wenn die vorprozessuale Anwaltstätigkeit die Beratungshilfe-Geschäftsgebühr ausgelöst hat, der Rechtsanwalt also gerade im Rahmen der Beratungshilfe bzw. auf Grund eines Beratungshilfescheins tätig gewesen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnr. 21).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 18 W 68/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Gerichtsgebühr auf die dem gemäß §

    Auf diese Anrechnung kann sich die Staatskasse auch trotz der Regelung des § 15a Abs. 2 RVG berufen, weil sie nicht "Dritte" im Sinne dieser Norm ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 12.02.2010, Az.: 18 W 3/10).

    15 Der erkennende Senat gibt deshalb seine - seit dem oben zitierten Beschluss vom 12.02.2010, Az.: 18 W 3/10 ständige - Rechtsprechung (vgl. auch Beschluss vom 12.12.2011, Az.: 18 W 214/11, RVGreport, 104-105), der zufolge der Anfall der Geschäftsgebühr wegen der in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG normierten Anrechnung stets zu einer Reduzierung der von der Staatskasse zu zahlenden Verfahrensgebühr führt, auf und schließt sich der Auffassung des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschluss vom 06.03.2012, Az.: 1 WF 58/12) und des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 20.03.2012, Az.: 4 WF 204/11, FamRZ 2013, 323-324) an, nach der sich die von Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung nur dann auf die gemäß § 45 Abs. 1 RVG von der Staatskasse zu zahlende Verfahrensgebühr auswirkt, wenn die Geschäftsgebühr gezahlt worden ist.

  • OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die von der Staatskasse geschuldeten

    3, Nr. 4 VV RVG anzurechnen; bei der Staatskasse handelt es sich nicht um einen "Dritten" i. S. v. § 15 a II RVG (Aufr. erh. von 18 W 3/10).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, hinsichtlich der zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung vom 12.2.2010 (Az.: 18 W 3/10, veröff. in juris, siehe auch Schreiben des Landgerichts vom 10.2.2011, Bl. 27 ff PKH-Heft) Bezug genommen wird.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 4 WF 224/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr

    Mit Beschluss vom 15.9.2011 wies das Amtsgericht unter Berufung auf die Entscheidung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, 18 W 3/10, die Erinnerung zurück.

    Zwar ist dem Bezirksrevisor darin zuzustimmen, dass die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11

    Notwendigkeit der Beachtung des zum 05.08.2009 in Kraft getretenen § 15a RVG bei

    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.

    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15 a RVG folgt - entgegen der Auffassung der Landeskasse -, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. auch BGH v. 06.04.2011, IV ZB 4/11; anders wohl OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10).

  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Die Staatskasse ist nicht Dritte i.S.d. § 15 a RVG, da sie dem Rechtsanwalt seine Vergütung gemäß § 45 Abs. 1 RVG schuldet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12.2. 2010 - 18 W 3/10 in NJOZ 2010, 1876f).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Zwar gelten die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Damit lässt sich das entscheidende Argument, welches gegen eine Anwendung des § 58 RVG sprach, dass nämlich die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnungsvorschriften von vornherein nur in gekürzter Höhe entstehe, nicht mehr aufrechterhalten (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011 - 2 W 18/11, RVGReport 2011, 254, zitiert nach juris, Rn. 11; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 58 Rn. 44; aA OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 18 W 3/10, juris, Rn. 23).
  • VG Frankfurt/Main, 08.02.2011 - 7 O 2000/10

    Jugendwohlfahrts und Jugendförderungsrecht

    In einem weiteren Beschluss vom 12.02.2010 (18 W 3/10) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr auch nicht vorrangig auf die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen ist.

    (...) Diese Auffassung, nach der für die Ermittlung der anzurechnenden Geschäftsgebühr bei der Vergütungsfestsetzung auf die Tabelle in § 13 RVG abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt vorprozessual außerhalb der Beratungshilfe als Wahlanwalt tätig geworden ist, spiegelt sich in der Rechtsprechung diverser Gerichte wider (ohne nähere Begründung Anwendung der Tabelle in § 13 RVG etwa: Bayer. VGH, Beschl. v. 21.10.2009 - 19 C 09.2395 -, juris Rdnr. 2; FG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2009 - 10 Ko 862/09 KF - juris Rdnrn. 9, 36; mit Begründung etwa: OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnrn. 20 ff; OLG Hamm, Beschl v. 25.09.2009 - I-25 W 333/09 u.a. -, juris Rdnrn. 29 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2009 - 17 WF 192/08 -, juris Rdnr. 16; OVG B-Stadt, Beschl. v. 04.11.2008 - 4 So 134/08 -, juris).

  • OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11

    Grundsätze zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    § 58 Abs. 2 RVG regele lediglich, in welcher Weise eine nicht durch die Staatskasse erfolgte Zahlung an den beigeordneten Rechtsanwalt zu berücksichtigen sei, sie verändere aber weder die Tatbestände zu Entstehung und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren noch regele sie den Umfang des a priori von der Staatskasse dem beigeordneten Rechtsanwalt Geschuldeten (so OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 6 O 2745/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 7 AS 28/18
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