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OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 19 U 3/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2017 - 12 O 269/17
- OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 19 U 3/18
- OLG Frankfurt, 12.03.2018 - 19 U 3/18
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 23 U 82/18
Widerruf von Vertragserklärungen zu grundpfandrechtlich gesicherten …
Zunächst steht die Angabe der bei Vertragsschluss bekannten Zahl der Raten bis zum Ende der Zinsbindungsfrist (mit entsprechend erklärendem Zusatz) und der gleichzeitige Verzicht auf eine Darstellung einer rein fiktiven Ratenanzahl, die bei Unterstellung verschiedener Parameter bis hin zu einer endgültigen Tilgung theoretisch anfallen könnte, in Einklang mit der Angabe der Vertragslaufzeit als unbestimmt (so auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.7.2018 - 3 U 44/18 - Beschluss vom 12.2.2018 und 19.3.2018 - 19 U 3/18 - Landgericht Frankfurt, Urteil vom 3.3.2018 - 2-05 O 338/17 -), die aber - wie gezeigt - wiederum gerade dem gesetzgeberischen Willen entspricht.