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   OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 5 WF 6/19   

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https://dejure.org/2019,4113
OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 5 WF 6/19 (https://dejure.org/2019,4113)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2019 - 5 WF 6/19 (https://dejure.org/2019,4113)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 5 WF 6/19 (https://dejure.org/2019,4113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 FamFG
    Zur Frage, wann ein Aussetzungsgrund nach § 21 Abs. 1 FamFG vorliegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage, wann ein Aussetzungsgrund nach § 21 Abs. 1 FamFG vorliegt

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage, wann ein Aussetzungsgrund nach § 21 Abs. 1 FamFG vorliegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 21

  • rechtsportal.de

    FamFG § 21 Abs. 1
    Aussetzung eines Abstammungsverfahrens bis zur Klärung der ehelichen Abstammung des Kindes im Scheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 25.07.2012 - 7 WF 77/12

    Gewaltschutzsache: Aussetzung des Verfahrens wegen eines staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 5 WF 6/19
    Jedenfalls dann, wenn das Verhalten des Familiengerichts einem förmlichen Aussetzungsbeschluss gleichkommt, weil zur Begründung für das Nichtbetreiben des Verfahrens auf einen Umstand hingewiesen wird, der als Aussetzungsgrund in Betracht kommt, ist die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde nach § 21 Abs. 2 FamFG anzunehmen (so auch Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 21 Aussetzung des Verfahrens Rn. 35; siehe auch OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2012 - 7 WF 77/12).
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