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   OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07   

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https://dejure.org/2008,29407
OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07 (https://dejure.org/2008,29407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 U 174/07 (https://dejure.org/2008,29407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 U 174/07 (https://dejure.org/2008,29407)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Dem steht nicht entgegen, daß der Ersatzanspruch selbst möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt entstand, nämlich mit dem Schadenersatzverlangen der Klägerin mit Klageerhebung, während sie zunächst lediglich einen Anspruch auf Räumung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes selbst hatte (§ 281 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 BGB; vgl. BGH, NJW 2006, 1588 f.; 2005, 739 ff. m.w.N.).

    Dies entspricht dem oben dargelegten Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, eine rasche Klärung des Bestehens von Ersatzansprüchen des Vermieters herbeizuführen (vgl. BGH, NJW 2005, 739 ff.).

    Diese Vorschrift soll die rasche und abschließende Abwicklung von Nebenansprüchen aus einem Mietverhältnis ermöglichen, die vom Zustand der Mietsache zur Zeit der Rückgabe abhängen (vgl. BGH, NJW 2005, 739, 741; vgl. auch zu § 558 BGB a.F.: BGH, NJW 1987, 187 m.w.N.).

    Nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift soll zwischen den Mietvertragsparteien eine rasche Klärung des Bestehens von Ersatzansprüchen erfolgen (vgl. BGH, NJW 2005, 739 ff.).

  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Allerdings kann die Verjährungsregelung des § 548 BGB nach ihrem genannten Zweck auch dann anwendbar sein, wenn ein Mieter einen einheitlichen Schaden an vermieteten und nicht vermieteten Teilen einer Sache verursacht (vgl. BGH, NJW 1973, 2059 f.).

    Es ist aber davon auszugehen, daß sie der Klägerin dennoch in ausreichendem Maße frei zugänglich waren und sie demzufolge in der Lage war, Art und Ausmaß der Schäden sofort festzustellen, wie sie es auch tatsächlich getan hat (vgl. BGH, NJW 1973, 2059 f. m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn durch dieselbe Handlung oder Unterlassung des Mieters eine vertragliche Pflicht verletzt wird und dabei Schäden sowohl an vermieteten als auch an nicht vermieteten Grundstücksteilen entstehen, ist ein überzeugender Grund für eine unterschiedliche Verjährung nicht gegeben (vgl. BGH, NJW 1973, 2059 f.).

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Dem steht nicht entgegen, daß der Ersatzanspruch selbst möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt entstand, nämlich mit dem Schadenersatzverlangen der Klägerin mit Klageerhebung, während sie zunächst lediglich einen Anspruch auf Räumung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes selbst hatte (§ 281 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 BGB; vgl. BGH, NJW 2006, 1588 f.; 2005, 739 ff. m.w.N.).

    Bei dem Schadenersatzanspruch handelt es sich um einen interessenidentischen Ersatzanspruch zu dem Räumungsanspruch der Klägerin (vgl. BGH, NJW 2006, 1588 f.; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 213, Rdnr. 3; Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 213, Rdnrn. 1 ff., 5; Peters, in: Staudinger, BGB, Stand 2004, § 213, Rdnrn. 4, 6 f.; zur alten Rechtslage vgl. BGH, NJW 1988, 1778, 1779: anders nur, wenn Gegenstand der zur Verjährungsunterbrechung geeigneten Maßnahme ein vermeintlicher Anspruch ist, der jedoch tatsächlich nicht besteht; a.M. unter unrichtige Berufung auf diese Entscheidung des BGH: Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 548, Rdnrn. 2, 14).

  • RG, 22.11.1924 - I 56/24

    Herausgabe oder Schadensersatz.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Diese Vorschrift umfaßt nicht die Verjährung von Ersatz- oder Nebenansprüchen, die an die Stelle des titulierten Anspruchs getreten sind (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 197, Rdnr. 13; anders für den Fall des Schadenersatzanspruchs wegen Nichterfüllung nach fruchtloser Vollstreckung eines Herausgabeanspruchs Henrich, in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. 2007, § 197, Rdnr. 14 unter Verweisung auf RGZ 109, 234, 237).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Diese Vorschrift soll die rasche und abschließende Abwicklung von Nebenansprüchen aus einem Mietverhältnis ermöglichen, die vom Zustand der Mietsache zur Zeit der Rückgabe abhängen (vgl. BGH, NJW 2005, 739, 741; vgl. auch zu § 558 BGB a.F.: BGH, NJW 1987, 187 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Bei dem Schadenersatzanspruch handelt es sich um einen interessenidentischen Ersatzanspruch zu dem Räumungsanspruch der Klägerin (vgl. BGH, NJW 2006, 1588 f.; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 213, Rdnr. 3; Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 213, Rdnrn. 1 ff., 5; Peters, in: Staudinger, BGB, Stand 2004, § 213, Rdnrn. 4, 6 f.; zur alten Rechtslage vgl. BGH, NJW 1988, 1778, 1779: anders nur, wenn Gegenstand der zur Verjährungsunterbrechung geeigneten Maßnahme ein vermeintlicher Anspruch ist, der jedoch tatsächlich nicht besteht; a.M. unter unrichtige Berufung auf diese Entscheidung des BGH: Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 548, Rdnrn. 2, 14).
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 79/92

    Objektbezogenheit des Schadensersatzanspruchs des Vermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Eine entsprechende Anwendung dieser besonderen Bestimmung auf sonstige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzansprüche, die keinen hinreichenden Bezug zu dem Mietobjekt selbst haben, ist auch bei der grundsätzlich vorzunehmenden weiten Auslegung der Vorschrift nicht geboten (vgl. auch BGHZ 124, 186 ff.; NJW 2000, 3203; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1603 f.).
  • OLG Dresden, 17.04.2007 - 5 U 8/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters gegen den Mieter wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Eine entsprechende Anwendung dieser besonderen Bestimmung auf sonstige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzansprüche, die keinen hinreichenden Bezug zu dem Mietobjekt selbst haben, ist auch bei der grundsätzlich vorzunehmenden weiten Auslegung der Vorschrift nicht geboten (vgl. auch BGHZ 124, 186 ff.; NJW 2000, 3203; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1603 f.).
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Eine entsprechende Anwendung dieser besonderen Bestimmung auf sonstige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzansprüche, die keinen hinreichenden Bezug zu dem Mietobjekt selbst haben, ist auch bei der grundsätzlich vorzunehmenden weiten Auslegung der Vorschrift nicht geboten (vgl. auch BGHZ 124, 186 ff.; NJW 2000, 3203; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1603 f.).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Dies würde aber eine Feststellungsklage nicht vollständig entbehrlich machen, da die endgültige Schadenshöhe erst nach Durchführung der Arbeiten feststehen wird und sich der Schaden zudem noch in der Entwicklung befinden kann (vgl. BGH, NJW 1984, 1552 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 256, Rdnr. 7a m.w.N.).
  • LG Detmold, 26.03.2015 - 9 O 306/13

    Leistung von Nutzungsentschädigung für die Nutzung eines Grundstücks

    Dies ist etwas anderes als ein Anspruch auf Vorauszahlung auf die Räumungskosten zum Zwecke der Durchführung der primären Leistungspflicht der Beklagten in Gestalt der ordnungsgemäßen Räumung des Grundstücks (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 12.03.2008 - 2 U 174/07, BeckRS 2010, 18568; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil v. 15.12.2010 - 3 U 58/10, Rn 21, juris).
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