Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung der verfahrensbeendenden Wirkung eines Vergleichs nach dem GewSchG
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 119, ZPO 278 Abs. 6; BGB 119, ZPO 278 Abs. 6
Anfechtung wegen Rechtsirrtums, Wiederaufnahme des durch Vergl. beendeten Verfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewSchG § 1; ZPO § 114
Beendigung der verfahrensbeendenden Wirkung eines Vergleichs nach dem GewSchG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelnhausen, 02.10.2009 - 62 F 101/08
- OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1584
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62
übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09
Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 15.04.1964 (BGHZ 41, 310) zutreffend festgestellt, dass die Parteien die verfahrensbeendigende Wirkung eines Vergleiches nicht durch eine Vereinbarung, insbesondere durch eine übereinstimmende Verzichtserklärung, beseitigen können. - BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86
Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09
Im Übrigen wäre das Rechtsmittelgericht entgegen der Auffassung der Antragstellerin im Rahmen des § 511 Abs. 2 ZPO ohnehin nicht an die in erster Instanz erfolgte Streitwertfestsetzung gebunden (BGH NJW-RR 1988, 837). - BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80
Prozeßvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09
Die vom Antragsgegner zitierte, hiervon abweichende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 05.08.1982 (NJW 1983, 2212) wird ausdrücklich mit den Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gegenüber Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit begründet. - BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09
Deshalb ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, als auch dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen nicht gegeben waren (BGHZ 40, 265).