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   OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19   

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https://dejure.org/2019,6278
OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,6278)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,6278)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,6278)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 535 Abs. 1 BGB, § 862 Abs. 1 S. 1 BGB, § 862 Abs. 1 S. 2 BGB, § 858 BGB, § 940 ZPO
    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags

  • IWW

    BGB § 535 Abs. 1 BGB § 862 Abs. 1 S. 1 BGB § 862 Abs. 1 S. 2 BGB § 858 ZPO § 940

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags

  • rabüro.de

    Keine generelle Duldungspflicht des Mieters von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 535 Abs. 1, §§ 858, 862 Abs. 1 Satz 1, 2; ZPO § 940
    Keine Pflicht des Mieters (hier: Rechtsanwaltsbüro) zur Duldung von umfangreichen Umbaumaßnahmen am Gebäude

  • Anwaltsblatt

    § 535 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 940 BGB
    Kanzlei muss massive Baumaßnahmen ihres Vermieters nicht dulden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz; Mieter; Unterlassung; Baumaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Rechte des Mieters bei Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • IWW (Kurzinformation)

    Kanzlei-/Praxisräume | Mieter müssen nicht jede Umbaumaßnahme dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrages

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anwaltskanzlei klagt gegen Vermieter - Kein Lärm durch Bauarbeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Kernsanierung: Anwälte müssen in Ruhe arbeiten können

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 535 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 940 BGB
    Kanzlei muss massive Baumaßnahmen ihres Vermieters nicht dulden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht des Mieters bei umfangreichen Umbaumaßnahmen des Vermieters

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht des Mieters bei umfangreichen Umbaumaßnahmen des Vermieters

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anwaltskanzlei als Mieterin stoppt umfangreiche Umbaumaßnahmen in Geschäftsgebäude

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwaltskanzlei muss keine umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags dulden - Neuen Inhabern der Räumlichkeiten ist Unterlassen geplanter Umbauarbeiten bis zum Ende des Mietvertrages zumutbar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrages

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 535 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 940 BGB
    Kanzlei muss massive Baumaßnahmen ihres Vermieters nicht dulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden? (IMR 2019, 240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1463
  • MDR 2019, 476
  • NZM 2019, 337
  • AnwBl 2019, 554
  • AnwBl Online 2019, 765
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1972 - VIII ZR 91/70

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abtretung - Befugnis zur Weitergabe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Zwar ist ein solcher Begriff weit auszulegen, obwohl es sich um von der Vermieterin verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, bei denen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen (§ 305 c Abs. 2 BGB; vgl. BGH, NJW 1972, 723).

    Dies soll dem Vermieter ermöglichen, sein Gebäude zu modernisieren und an die Anforderungen der Zeit anzupassen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1972, 723 [BGH 23.02.1972 - VIII ZR 91/70] , zu § 541 a BGB a.F.).

    Daraus ergibt sich, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes ohne die Durchführung der beabsichtigten Baumaßnahmen in keiner Weise gefährdet gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW 1972, 723 [BGH 23.02.1972 - VIII ZR 91/70] ; LG Göttingen, ZMR 1990, 59 ff.).

  • LG Göttingen, 08.11.1989 - 5 S 104/89

    Muß der Vermieter alle Baumaßnahmen ankündigen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Daraus ergibt sich, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes ohne die Durchführung der beabsichtigten Baumaßnahmen in keiner Weise gefährdet gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW 1972, 723 [BGH 23.02.1972 - VIII ZR 91/70] ; LG Göttingen, ZMR 1990, 59 ff.).
  • BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07

    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Die Verfügungsbeklagte hat demzufolge Störungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Verschmutzungen oder sonstige Immissionen grundsätzlich zu unterlassen und zugleich solche Störungen durch Dritte abzuwehren (vgl. BGH, NZM 2013, 11 ff.; 2009, 124 ff. [BGH 15.10.2008 - XII ZR 1/07] ; LG Berlin, NJW-RR 2012, 1229 f. [LG Berlin 12.03.2012 - 63 T 29/12] ).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts in diesem Sinne liegt vor, wenn nach der Verkehrsanschauung die bauliche Veränderung den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert des Gebäudes im Rahmen seines Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht, wenn also der Gebrauch erleichtert, verbessert oder vermehrt wird und die Nutzung in den betroffenen Räumen angenehmer, bequemer, sicherer, gesünder oder weniger arbeitsintensiv wird (vgl. hierzu BGH, NJW 2011, 3514 f. [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 326/10] ; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/ Krüger , BGB, § 555 b BGB, Rdnrn 20 ff., m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Die Verfügungsbeklagte hat demzufolge Störungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Verschmutzungen oder sonstige Immissionen grundsätzlich zu unterlassen und zugleich solche Störungen durch Dritte abzuwehren (vgl. BGH, NZM 2013, 11 ff.; 2009, 124 ff. [BGH 15.10.2008 - XII ZR 1/07] ; LG Berlin, NJW-RR 2012, 1229 f. [LG Berlin 12.03.2012 - 63 T 29/12] ).
  • BGH, 21.11.2017 - VIII ZR 28/17

    Wohnraummiete: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Eine Veränderung des Grundrisses des Gebäudes und des Zuschnitts der Räume über sämtliche Stockwerke hinweg mit Ausnahme der an die Verfügungsklägerin vermieteten Räume, und dies nur, weil die Verfügungsbeklagte die Mieträume nicht wunschgemäß vorzeitig räumt, sind vielmehr in ihrer Gesamtheit so weitreichend, dass ihre Durchführung den Charakter des Gebäudes grundlegend verändern würde (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2018, 1008 ff. [BGH 21.11.2017 - VIII ZR 28/17] , m.w.N.).
  • AG Hannover, 16.10.2023 - 435 C 8845/23

    Eigenmächtiges Einschreiten zum Schutz eigener Bäume unzulässig

    Wegen Besitzstörungen sind einstweilige Unterlassungsverfügungen trotz ihrer (zumindest vorübergehenden) Befriedigungswirkung zulässig (vgl. OLG Frankfurt NJW 2019, 1463 [OLG Frankfurt am Main 12.03.2019 - 2 U 3/19] Rn. 18 f.; BeckOK BGB/Fritzsche, 67. Ed. 1.8.2023, BGB § 862 Rn. 19).
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