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   OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 WF 60/18   

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https://dejure.org/2018,57759
OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 WF 60/18 (https://dejure.org/2018,57759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.2018 - 2 WF 60/18 (https://dejure.org/2018,57759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 2018 - 2 WF 60/18 (https://dejure.org/2018,57759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 FamGKG
    Verfahrenswert für allein auf Nutzungsvergütung gerichtetes Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 48
    Verfahrenswert für allein auf Nutzungsvergütung gerichtetes Verfahren

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 42
    Antrag auf Heraufsetzung eines festgesetzten Verfahrenswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 913
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.01.2000 - 18 W 80/99

    Streitwert des Nutzungsentgelts bei Überlassung einer Ehewohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 WF 60/18
    Insoweit sei gemäß § 42 Abs. 1 FamGKG eine Bewertung nach billigem Ermessen durchzuführen, wobei nach der Rechtsprechung des OLG Köln, FamRZ 2001, 239, eine Schätzung auf den 12-fachen Monatsbetrag in Betracht komme.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2017 - 4 WF 2/17

    Verfahrenskostenhilfe: Antrag auf Nutzungsentschädigung bzgl. Ehewohnung während

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 WF 60/18
    Mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht in seinem ausführlichen Nichtabhilfebeschluss unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 26.6.2017 (Az. 4 WF 2/17 ) sowie auf OLG Hamm, FamRZ 2013, 1421 und OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424, ausgeführt, dass alle Ansprüche aus § 1361b BGB Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG sind mit der Folge, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes der Regelwert des § 48 Abs. 1, 1. Hs. FamGKG von 3.000,00 ? gilt, wobei auch § 42 FamGKG zu keinem anderen Ergebnis führt, weil die Norm nur greift, soweit sich der Verfahrenswert nicht aus den Vorschriften des FamGKG ergibt, was in Hinblick auf § 48 FamGKG gerade nicht der Fall ist.
  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12

    Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 WF 60/18
    Der Senat folgt deshalb der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Januar 2013 - 6 UF 96/12 - Juris.
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 268/13

    Alleinige Nutzung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Nutzungsvergütung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 WF 60/18
    Vorliegend geht es demgegenüber um ein Verfahren nach § 1361b BGB und ist seit der Entscheidung BGH, FamRZ 2014, 460 f. inzwischen im Übrigen höchstrichterlich geklärt, dass in der Trennungszeit der familienrechtliche Anspruch aus § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB dem Anspruch aus Gemeinschaftsrecht (§ 745 Abs. 2 BGB) vorgeht.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 5 WF 114/20

    Streitwert für Nutzungsentschädigungsansprüche nach § 1361b Abs. 3 BGB

    Auch bei der Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 FamGKG handelt es sich um eine Ehewohnungssache iSd § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, so dass - wie dies die heute ganz herrschende Meinung zu Recht annimmt (BGH NJW 2014, 462; OLG Frankfurt FamRZ 2019, 913; BeckRS 2018, 41011; FamFR 2012, 478; OLG Brandenburg BeckRS 2017, 141527; OLG Karlsruhe NZFam 2016, 514; OLG Koblenz AGS 2013, 287; HK-FamGKG/Türck-Brocker, 3. Aufl. 2019, § 48 FamGKG Rn. 23; Dürbeck in BeckOK Streitwert/Familienrecht, Stand 1.4.2020, "Ehewohnungssachen" Rn. 4; N. Schneider NZFam 2016, 543, 544) - hier ebenfalls der Wert aus § 48 Abs. 1 Alt. 1 FamGKG zu entnehmen ist.
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