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   OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21   

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OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21 (https://dejure.org/2022,10576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.2022 - 11 Verg 11/21 (https://dejure.org/2022,10576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 2022 - 11 Verg 11/21 (https://dejure.org/2022,10576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs 1 GWB, § 127 Abs 5 GWB, § 58 VgV
    Bekanntgabe von Unterkriterien und ihrer Gewichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 97 Abs 1 GWB ; § 127 Abs 5 GWB ; § 58 VgV
    Bekanntgabe von Unterkriterien und ihrer Gewichtung

  • rechtsportal.de

    § 97 Abs 1 GWB ; § 127 Abs 5 GWB ; § 58 VgV
    Bekanntgabe von Unterkriterien und ihrer Gewichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Unterkriterien sind mit Gewichtung transparent bekannt zu geben!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Unterkriterien sind bekannt zu machen! (VPR 2022, 97)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Unterkriterien sind bekannt zu machen! (IBR 2022, 368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Neben diesen Bekanntmachungsverpflichtungen in § 127 Abs. 5 GWB wird dem Transparenzgrundsatz aus § 97 Absatz 1 S. 1 GWB nach ganz herrschender Meinung auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung von bei der Bekanntmachung bereits aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung entnommen (EuGH, Urteil vom 14.7.2016 - C-6/15 - Dimarso; BGH, Beschluss vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen; OLG Celle, Beschluss vom 2.2.2021 - 13 Verg 8/20; Opitz in: Beckscher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 127 Rn. 148 mit zahlreichen Nachweisen; Steck in: Ziekow/Völlink, 4. Aufl., Vergaberecht, § 58 Rn. 32; Lausen in: Beckscher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 58 Rn. 10).

    Entsprechend hat auch der BGH nachfolgend ausgeführt, dass eine Bewertungsmatrix selbst nicht bekannt gemacht werden muss (BGH, Beschluss vom 4.4. 2017-X ZB 3/17 - Postdienstleistungen).

    Soweit in Einzelfällen bei komplexen Auftragsgegenständen und vielschichtigen Wertungskriterien gegebenenfalls der Auftraggeber aus Transparenzgründen verpflichtet sein könnte, seine Vorstellungen oder Präferenzen zum denkbaren Zielerreichungsgrad zu erläutern und bekannt zu geben und damit Anhaltspunkte für eine günstige oder ungünstige Benotung vorzugeben (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen -), liegt hier keine vergleichbare Situation vor.

    Entsprechend den Vorschriften der ZPO ist auch ohne gesetzliche Normierung im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat eine Anschlussbeschwerde statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 171 Rn. 9).

    Der dem Auftraggeber insoweit eingeräumte Wertungsspielraum muss sich zudem in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden (BGH, Beschluss vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen; Müller-Wrede in: Müller-Wrede, GWB, § 128 Rn. 15).

    Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt - wie hier -, sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten (BGH, Beschluss vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Die Frage der Erkennbarkeit ist objektiv zu beurteilen und muss sich sowohl auf die den Verstoß begründenden Tatsachen als auch auf deren rechtliche Beurteilung beziehen (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - VII Verg 39/16 zitiert nach beck-online Rn. 23).

    Soweit - wie ausgeführt - auch Unter- bzw. Unterunterkriterien zur Verdeutlichung des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers bekannt zu machen sind, erstreckt sich dies nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur jedoch nicht gleichermaßen auch auf die jeweils angewandte Bewertungsmethode (EuGH a.a.O. - Dimarso; BGH a.a.O. - Postdienstleistungen; OLG Celle a.a.O; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2017 - VII Verg 39/16; Wiedemann in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, § 128 Rn. 98; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 127 Rn. 44):.

    Soweit das OLG Düsseldorf früher gefordert hatte, dass aufgestellte Bewertungsmaßstäbe etwa in Form eines Wertungsschemas den Bietern mit den Vergabeunterlagen zugänglich zu machen sind, damit diese den geforderten Erfüllungsgrad erkennen und ihr Angebot darauf ausrichten können (Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13), hält es daran im Hinblick auf die genannte Entscheidung des EuGH nicht mehr fest (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - VII Verg 39/16 zitiert nach beck-online Rn. 29ff).

    Weder der Rechtsprechung noch der Kommentarliteratur ist eine derartige Differenzierung zu entnehmen (vgl. EuGH a.a.O. - Dimarso; BGH a.a.O. - Postdienstleistungen; OLG Celle a.a.O; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2017 - VII Verg 39/16; Wiedemann in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, § 128 Rn. 98; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 127 Rn. 44).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Eine Veröffentlichung der Bewertungsmethode ist dagegen, soforn die vom EuGH (Urteil vom 14.7.2016 - C-6/15 - Dimarso) aufgezeigten Grenzen eingehalten werden, unabhängig vom Vorliegen einer funktionalen Ausschreibung nicht erforderlich.

    Neben diesen Bekanntmachungsverpflichtungen in § 127 Abs. 5 GWB wird dem Transparenzgrundsatz aus § 97 Absatz 1 S. 1 GWB nach ganz herrschender Meinung auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung von bei der Bekanntmachung bereits aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung entnommen (EuGH, Urteil vom 14.7.2016 - C-6/15 - Dimarso; BGH, Beschluss vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen; OLG Celle, Beschluss vom 2.2.2021 - 13 Verg 8/20; Opitz in: Beckscher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 127 Rn. 148 mit zahlreichen Nachweisen; Steck in: Ziekow/Völlink, 4. Aufl., Vergaberecht, § 58 Rn. 32; Lausen in: Beckscher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 58 Rn. 10).

    So betonte der EuGH (Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15 - Dimarso) ausdrücklich, dass zwar auch die Unterkriterien zwingend bekanntzumachen sind, sofern sie bei der Bewertung berücksichtigt werden sollen.

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2002 - 5 Verg 1/02

    Anforderungen an eine Ausschreibung von Entsorgungsleistungen; Fordern der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Für sachwidrige Erwägungen ist kein Raum (OLG Saarbrücken Beschluss vom 13.11.2002 - 5 Verg 1/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2009 - Verg 10/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Bekanntgabe von Gewichtungs- und Bewertungsregeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Die Grenze, ab der das Offenlassen von Bewertungsmaßstäben vergaberechtlich unzulässig ist, ist erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass sich der Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informieren kann, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.7.2009 - VII Verg 10/09).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 11 Verg 7/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Ausschreibung von Coaching-Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Unterkriterien sind dabei solche Kriterien, die der Ausfüllung und näheren Bestimmung eines Hauptkriteriums dienen und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 22.9.2020 - 11 Verg 7/20 ).
  • OLG Celle, 02.02.2021 - 13 Verg 8/20

    Auch die Gewichtung der Unterkriterien ist bekannt zu machen!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Neben diesen Bekanntmachungsverpflichtungen in § 127 Abs. 5 GWB wird dem Transparenzgrundsatz aus § 97 Absatz 1 S. 1 GWB nach ganz herrschender Meinung auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung von bei der Bekanntmachung bereits aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung entnommen (EuGH, Urteil vom 14.7.2016 - C-6/15 - Dimarso; BGH, Beschluss vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen; OLG Celle, Beschluss vom 2.2.2021 - 13 Verg 8/20; Opitz in: Beckscher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 127 Rn. 148 mit zahlreichen Nachweisen; Steck in: Ziekow/Völlink, 4. Aufl., Vergaberecht, § 58 Rn. 32; Lausen in: Beckscher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 58 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2022 - 11 Verg 11/21
    Soweit das OLG Düsseldorf früher gefordert hatte, dass aufgestellte Bewertungsmaßstäbe etwa in Form eines Wertungsschemas den Bietern mit den Vergabeunterlagen zugänglich zu machen sind, damit diese den geforderten Erfüllungsgrad erkennen und ihr Angebot darauf ausrichten können (Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13), hält es daran im Hinblick auf die genannte Entscheidung des EuGH nicht mehr fest (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - VII Verg 39/16 zitiert nach beck-online Rn. 29ff).
  • VK Niedersachsen, 14.11.2023 - VgK-31/23

    Erkennbarkeit > Erkenntnis!

    Die Kasuistik der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.04.2022, 11 Verg 11/21; OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2021, 13 Verg 8/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 ,VII-Verg 6/19; OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013, 13 Verg 8/13; VK Niedersachsen, Beschluss vom 15.10.2021, VgK-36/2021; VK Niedersachsen Beschluss vom 10.07.2020, Vgk-12/2020; VK Bremen, Beschluss vom 24.04.2020, 16 VK 2/20) erzeugt kein einheitliches Bild.

    Erwägungen in dem von der Antragstellerin vorgetragenen Sinne erhoben mehrere OLG (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.04.2022, 11 Verg 11/21; OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2021, 13 Verg 8/20, Ziffer 1a; OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2021, 13 Verg 1/21).

  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

    Ein Unterkriterium kennzeichnet sich nicht nur dadurch, dass es ein (Haupt-)Zuschlagskriterium präziser ausgestaltet und dem Bieter ausführlich, konkret und detailgenau eine Richtung vorgibt, in die das Angebot zu erstellen ist (OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2017, Verg 7/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. April 2022, 11 Verg 11/21).
  • KG, 27.06.2022 - Verg 4/22

    Kann die Bewertungsmethode noch nach Angebotsöffnung festgelegt werden?

    Während also Zuschlagskriterien, auch Unterkriterien, und deren Gewichtung in der Ausschreibung oder den Vergabeunterlagen bekannt gemacht und mithin festgelegt werden müssen, gilt dies für die Bewertungsmethode nicht, sofern sie die festgelegten Zuschlagskriterien nicht ändert, sie nichts enthält, was die Vorbereitung des Angebots beeinflussen könnte und keine Diskriminierung zu besorgen ist (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - Rs. C-6/15 (Dimarso) -, Rn. 27, 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021 - Verg 34/20 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. April 2022 - 11 Verg 11/21 -).
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