Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 30 ZPOEG, § 115 Abs 1 S 3 ZPO
Prozesskostenhilfe in Unterhaltssachen: Höhe des Erwerbstätigenbonus bei gesetzlicher Änderung der Freibeträge während des Beschwerdeverfahrens - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; EGZPO 30
PKH, Erwerbstätigenfreibetrag, Übergangsrecht vom 01.01.-3103.05
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 30; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3
Prozesskostenhilfe: Für die Höhe des Erwerbstätigenbonus ist das Datum des Bewilligungsbeschlusses maßgeblich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe des Erwerbstätigenbonus bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anwendung des bisherigen Rechts für einen Rechtszug bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Partei vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. März 2005; Maßgeblichkeit des Datums des ...
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 26.11.2004 - 403 F 3116/04
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 5 WF 75/05
Prozesskostenhilfe: Höhe des Erwerbstätigenbonus nach Übergangsrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main -AZ: 5 WF 75/05- jedoch mit Beschluss vom 21. April 2005 bereits entschieden hat, ist nach § 30 EGZPO das bisherige Recht für einen Rechtszug anzuwenden, als einer Partei vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl.2005 I S. 837 ff.) für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.