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   OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09   

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https://dejure.org/2010,4867
OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09 (https://dejure.org/2010,4867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2010 - 4 U 219/09 (https://dejure.org/2010,4867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 4 U 219/09 (https://dejure.org/2010,4867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 S 1 BeurkG, § 17 Abs 2 S 2 BeurkG, § 17 Abs 3 S 1 BeurkG, § 17 Abs 3 S 2 BeurkG, § 15 Abs 1 S 1 BNotO
    Notarielle Amtspflichten bei Vertrag über ausländische Immobilie

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17; BNotO §§ 15, 19 Abs. 1; ZPO § 287
    Aufklärungspflicht: Hinweis auf mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts; Reichweite der Belehrungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärung durch den Urkundsnotar bei Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über im Ausland belegenes Wohneigentum; Haftung des Notars bei möglicher Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts nach deutschem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Aufklärung durch den Urkundsnotar bei Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über im Ausland belegenes Wohneigentum; Haftung des Notars bei möglicher Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts nach deutschem Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notarielle Amtspflichten bei Vertrag über ausländische Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 392
  • NZM 2011, 292
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09
    Bei der Prüfung der Kausalität eines pflichtwidrigen Tuns oder Unterlassens eines Notars ist davon auszugehen, dass die pflichtwidrig vorgenommene/unterlassene Handlung dann kausal ist, wenn sich feststellen lässt, dass der Schaden bei Unterlassen der pflichtwidrig vorgenommenen bzw. Vornahme der pflichtwidrig unterlassenen Handlung nicht eingetreten wäre; eine bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nicht (BGH NJW 1984, 432, 434).
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 261/88

    Vereinbarung der verzögerten Einreichung beurkundeter Willenserklärungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09
    Fehlt ein solcher gebotener Vermerk, so kehrt sich im Haftpflichtprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat (Sandkühler a. a. O., § 19 Rn. 26; BGH DNotZ 1974, 296; 1990, 441 f; Haug Rn. 590, 835).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09
    Wenn die Beklagte, wie sie im Rahmen ihrer Anhörung geltend gemacht hat, angesichts ihrer Unkenntnis des türkischen Rechts Zweifel an der Wirksamkeit des Geschäfts bzw. einer wirksamen Sicherung des Übereignungsanspruchs in Gestalt einer Auflassungsvormerkung hatte, so hätte sie, wenn sie schon nicht wegen des Gewichts der Zweifel ganz von der Beurkundung absehen wollte, die Urkundsbeteiligten nicht nur über die Bedenken konkret unterrichten, sondern gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 BeurkG vor allem auch die Tatsache der Belehrung sowie die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken müssen (BGH NJW 1993, 1587; Sandkühler a. a. O., § 14 Rn. 162).
  • BGH, 22.05.2003 - IX ZR 201/01

    Notarielle Hinweispflicht bei Änderung einer vom Steuerberater angeregten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09
    Dem Geschädigten wird hier die Beweislast durch die Anwendung des § 287 ZPO und über den Beweis des ersten Anscheins erleichtert (st. Rechtsprechung: vgl. BGH WM 2003, 1634 f.; Wöstmann in: Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl. 2009, Rn. 2151 ff).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71

    Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 219/09
    Fehlt ein solcher gebotener Vermerk, so kehrt sich im Haftpflichtprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat (Sandkühler a. a. O., § 19 Rn. 26; BGH DNotZ 1974, 296; 1990, 441 f; Haug Rn. 590, 835).
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