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OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.10.2019 - 9 O 386/18
- OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 22 U 279/19
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
- BGH, 27.04.2021 - VI ZR 845/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84
Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
Danach hat auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - zu der die Beschleunigungsstreifen nicht gehören - Vorfahrt (BGH, Urteil vom 26.11.1085, VI ZR 149/84 = VersR 1986, 169), die von dem von der Beschleunigungsspur Einfädelnden zu beachten ist. - OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
Wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden; ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 -, Rn. 29 , juris; AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris). - LG Darmstadt, 22.10.2019 - 9 O 386/18
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.10.2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az.: 9 O 386/18, wird zurückgewiesen. - AG Köln, 15.12.2008 - 264 C 36/08
Verkehrsunfall zwischen einem Einfahrenden auf der Beschleunigungsspur der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
Wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden; ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 -, Rn. 29 , juris; AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).