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   OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7783
OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02 (https://dejure.org/2003,7783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2003 - 20 W 264/02 (https://dejure.org/2003,7783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 20 W 264/02 (https://dejure.org/2003,7783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AdWirkG, § 2 AdWirkG, § 1741 BGB, § 1743 BGB
    Adoptionsverfahren: Ablehnung der Adoption eines 13jährigen libanesischen Kindes durch betagte deutsche Eheleute mangels Eltern-Kind-Beziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Adoption eines aus dem Libanon stammenden Kindes durch Deutsche; Auswirkung der zuvor erfolgten religiösen Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Auswirkungen des hohen Alters der Adoptiveltern; Vorliegen einer Eltern-Kind-Beziehung

  • Judicialis

    AdwirkG § 1; ; AdwirkG § 2; ; BGB § 1741; ; BGB § 1743

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdwirkG § 1; AdwirkG § 2; BGB § 1741; BGB § 1743
    Ablehnung der Adoption eines libanesischen 13jährigen Kindes durch deutsche Eheleute im Alter von 75 und 79 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZB 760/81

    Versorgungsausgleich - Weitere Beschwerde - Maßgeblicher Zeitpunkt - Weitere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02
    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02
    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02
    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18

    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

    Es kommt demnach vorliegend nicht darauf an, ob der Altersabstand als maßgebliches Kriterium dem Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnis überhaupt entgegenstehen kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt BeckRS 2003, 09753; AG Köln BeckRS 2015, 00166).
  • LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05

    Anfechtbarkeit einer Antragszurückweisung bezüglich einer Annahme zur Adoption

    Zwar hat der Gesetzgeber in § 1743 BGB für den Annehmenden nur ein Mindestalter, nicht aber ein Höchstalter vorgegeben, ungeachtet dessen ist dem Altersunterschied zwischen dem Kind und dem Annehmenden jedoch für die Einschätzung, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis gegeben ist, erhebliche Bedeutung beizumessen und er ist auch für die Beurteilung der Frage, ob die Adoption dem Kindeswohl dient, zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003 - Az. 20 W 264/02).

    Gerade die Bereitschaft und Eignung, an den mit erheblicher Verantwortung verbundenen Versorgungs- und Erziehungsaufgaben mitzuwirken, sind jedoch wichtiges Indiz für die Einschätzung, ob das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003 - AZ. 20 W 264/02).

  • AG Köln, 19.11.2014 - 308 F 90/14

    Anforderungen an die Adoption eines zweieinhalbjährigen Kindes durch die

    Unabhängig davon, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass sich zwischen den Annehmenden und dem Kind eine tiefe und liebevolle Beziehung entwickelt hat, geht es davon aus, dass dieser ganz erheblich Altersunterschied, welcher zumindest in Bezug auf den Annehmenden zu 2. eine biologische Elternschaft eher ausschließen würde und der typischerweise dem Verhältnis zwischen Großeltern und Enkel entspricht, als wesentlicher Anhaltspunkt für das Fehlen einer Beziehung, die einer natürlichen Beziehung zwischen Eltern und Kind entspricht, heranzuziehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003, 20 W 264/02).
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