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   OLG Frankfurt, 12.06.2017 - 3 UF 278/16   

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https://dejure.org/2017,29045
OLG Frankfurt, 12.06.2017 - 3 UF 278/16 (https://dejure.org/2017,29045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2017 - 3 UF 278/16 (https://dejure.org/2017,29045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 3 UF 278/16 (https://dejure.org/2017,29045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1684; BGB 1685
    Umgangsrecht, Großeltern; Großeltern; Kindeswohl; Gefährdung des Kindeswohls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; BGB § 1685
    Umgangsrecht; Großeltern; Kindeswohl; Gefährdung des Kindeswohls

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684 ; BGB § 1685
    Entscheidung über einen Antrag der Großeltern auf Umgang mit dem Kind, wenn der Großelternumgang dem Kindeswohl nicht dienlich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss des Umgangsrechts für Großeltern bei dem Kindeswohl widersprechendem Verhalten und Beratungsresistenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgang zwischen Großeltern und Enkelkindern? Nur dann, wenn die Eltern es erlauben?

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1128
  • FamRZ 2017, 1675
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 4 UF 261/12

    Umgang des Kindes mit den Großeltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2017 - 3 UF 278/16
    Damit ist der Umgang einer anderen Bezugsperson auszuschließen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass er dem Wohl des Kindes dient (so auch OLG Frankfurt, 4. Familiensenat, Beschluss vom 19.03.2013, 4 UF 261/12 - zitiert nach beck-online), eine Gefährdung des Kindeswohls durch den Umgang ist nicht erforderlich (MüKo/ Hennemann a.a.O.).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2017 - 3 UF 278/16
    Wenn lediglich festgestellt würde, dass es einer Regelung des Umgangs nicht bedarf, wäre es für keinen Beteiligten ersichtlich, wann die Großmutter die erneute Prüfung des Umgangsrechts verlangen kann (s. BVerfG, FamRZ 2006, 1005 ff. - zitiert nach beck-online).
  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

    Danach gehört zum Kindeswohl in der Regel der Umgang mit solchen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt (vgl. zu allem Vorstehenden BGH, FamRZ 2017, 1668, 1670, Rdnr. 25 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 3 UF 120/17 -, juris, Rdnr. 27 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 3 UF 278/16 -, juris, Rdnr. 52 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 10 WF 71/17 -, juris, Rdnr. 3, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. April 2017 - 6 UF 20/17 -, BeckRS 2017, 113541, Rdnr. 9 f.).
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