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OLG Frankfurt, 12.06.2018 - 20 W 299/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 GNotKG, § 127 GNotKG
Anrufung des Landgerichts nach § 127 Abs. 1 Satz 1 GNotKG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrufung des Landgerichts nach § 127 Abs. 1 Satz 1 GNotKG
- Wolters Kluwer
Anrufung des Landgerichts nach § 127 Abs. 1 Satz 1 GNotKG
- notar-drkotz.de
Notarkostenrechnung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 32 ; GNotKG § 127
Voraussetzungen der Anrufung des Landgerichts zur Entscheidung über die Höhe der Notarkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.09.2016 - 17 OH 37/16
- OLG Frankfurt, 12.06.2018 - 20 W 299/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05
Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2018 - 20 W 299/16
Hat also ein Notar die Kostenberechnung nur einem von mehreren Kostenschuldnern mitgeteilt, so können auch die anderen noch nicht in Anspruch genommenen Kostenschuldner einen Überprüfungsantrag stellen, soweit sich dieser gegen den Anspruch überhaupt oder seine Höhe richtet (…vgl. dazu Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., § 127 Rz. 38;… Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: Dez. 2016, §§ 127-130 Rz. 7;… Wudy in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 2. Aufl., § 128 GNotKG Rz. 74; BGHZ 166, 189, zitiert nach juris).