Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8191
OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06 (https://dejure.org/2006,8191)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 U 12/06 (https://dejure.org/2006,8191)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 U 12/06 (https://dejure.org/2006,8191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 826 BGB, § 1157 BGB
    Deliktische Haftung eines Rechtsanwalts: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des gesamtschuldnerisch für grundschuldgesicherte Wohnungsfinanzierungskredite haftenden Ehegatten des Mandanten bei anwaltlicher Beteiligung an der Abtretung, der Revalutierung und der ...

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 1157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 § 1157
    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des anderen Gesamtschulnders durch einen Rechtsanwalt, der seinem Mandanten bei der Suche nach einem neuen Darlehensgeber behilflich ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hilfe bei Suche nach neuem Darlehensgeber keine Schädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsäztliche sittenwidrige Schädigung; Verletzung von Bindungen aus einem Gesamtschuldverhältnis; Wirkung eines vollendeten einredefreien Erwerbs eines dinglichen Rechts ; Mitwirkung eines Rechtsanwalts bei der Umschuldung von Gesamtschulden

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 12 O 484/05
  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    (1) Der Kläger stützt seinen Schadensersatzanspruch im Kern auf die Erwägung, er habe aus der mit der X-Bank getroffenen Sicherungsabrede insoweit einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschulden gehabt, als A im Innenverhältnis mit ihm für die gesicherten Darlehen gehaftet habe, denn insoweit habe die ihr zuzurechnende Zahlung der Y-Bank zum Erlöschen der gesicherten Forderung und damit zum teilweisen Entfallen des Sicherungszweckes geführt (vgl. BGH NJW 1981, 1554, 1555; 1983, 2449, 2450; 1988, 1375, 1376; NJW-RR 1995, 589; MünchKommBGB-Bydlinski, 4. Aufl. 2003, § 426 Rn. 38); die Abtretung der Grundschulden an den Beklagten habe einzig und allein dem Zweck gedient, dem Kläger die aus § 1157 BGB folgende Möglichkeit zu nehmen, sich gegenüber der Inanspruchnahme aus der Grundschuld einredeweise auf den Rückgewähranspruch zu berufen.

    (ii) Hinzu kommt, dass der Kläger als Sicherungsgeber seiner geschiedenen Ehefrau und dem Beklagten als späteren Inhabern der Grundschuld (Zessionaren) den Rückgewähranspruch nur unter der Voraussetzung einredeweise hätte entgegen halten können, dass sie den Sicherungscharakter der Grundschulden und ihre Nichtvalutierung positiv kannten; grobe Fahrlässigkeit und ein Rechtsirrtum begründen keine Bösgläubigkeit, stehen der erforderlichen positiven Kenntnis nicht gleich (BGH WM 1967, 566, 567; BGHZ 59, 1, 2; BGH NJW 1988, 1375, 1378).

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 145/81

    Einreden gegen abgetretene Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    (i) Diese Erwägung greift schon angesichts dessen nicht durch, dass der Schutz des § 1157 BGB auf solche Einreden beschränkt ist, die im Zeitpunkt der Grundschuldabtretung bereits vollständig entstanden waren (vgl. BGHZ 85, 388, 390 f.; BGH NJW-RR 1987, 139, 140).

    Auf treuhänderische Bindungen zu einer bereits vollzogenen Abtretung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BGHZ 85, 388, 393).

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 238/84

    Berücksichtigung nach der Rechtsnachfolge nach Tod des Klägers im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    (i) Diese Erwägung greift schon angesichts dessen nicht durch, dass der Schutz des § 1157 BGB auf solche Einreden beschränkt ist, die im Zeitpunkt der Grundschuldabtretung bereits vollständig entstanden waren (vgl. BGHZ 85, 388, 390 f.; BGH NJW-RR 1987, 139, 140).

    Ein einmal vollendeter einredefreier Erwerb des dinglichen Rechts wirkt auch für einen weiteren Rechtsnachfolger fort (BGH NJW-RR 1987, 139, 140).

  • OLG Frankfurt, 19.12.1985 - 3 UF 358/85

    Eigenschaft als Gesamtvermögensgeschäft; Erforderliche Kenntnis des Erwerbers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    Hinzu kommt, dass für Streitigkeiten aus § 1365 BGB eine familiengerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, §§ 23b Abs. 1 Nr. 9, 119 Abs. 2 GVG (vgl. BGH MDR 1982, 127 f.; BGHR BGB § 1368 Familiensache 1; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1332; MünchKommBGB-Koch, 4. Aufl. 2000, § 1368 Rn. 21).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ARZ 31/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    Hinzu kommt, dass für Streitigkeiten aus § 1365 BGB eine familiengerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, §§ 23b Abs. 1 Nr. 9, 119 Abs. 2 GVG (vgl. BGH MDR 1982, 127 f.; BGHR BGB § 1368 Familiensache 1; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1332; MünchKommBGB-Koch, 4. Aufl. 2000, § 1368 Rn. 21).
  • BGH, 27.03.1981 - V ZR 202/79

    Fortbestand der persönlichen Forderung nach Ablösung einer Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    (1) Der Kläger stützt seinen Schadensersatzanspruch im Kern auf die Erwägung, er habe aus der mit der X-Bank getroffenen Sicherungsabrede insoweit einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschulden gehabt, als A im Innenverhältnis mit ihm für die gesicherten Darlehen gehaftet habe, denn insoweit habe die ihr zuzurechnende Zahlung der Y-Bank zum Erlöschen der gesicherten Forderung und damit zum teilweisen Entfallen des Sicherungszweckes geführt (vgl. BGH NJW 1981, 1554, 1555; 1983, 2449, 2450; 1988, 1375, 1376; NJW-RR 1995, 589; MünchKommBGB-Bydlinski, 4. Aufl. 2003, § 426 Rn. 38); die Abtretung der Grundschulden an den Beklagten habe einzig und allein dem Zweck gedient, dem Kläger die aus § 1157 BGB folgende Möglichkeit zu nehmen, sich gegenüber der Inanspruchnahme aus der Grundschuld einredeweise auf den Rückgewähranspruch zu berufen.
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 52/70

    Zwangsvollstreckung aus abgetretener Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    (ii) Hinzu kommt, dass der Kläger als Sicherungsgeber seiner geschiedenen Ehefrau und dem Beklagten als späteren Inhabern der Grundschuld (Zessionaren) den Rückgewähranspruch nur unter der Voraussetzung einredeweise hätte entgegen halten können, dass sie den Sicherungscharakter der Grundschulden und ihre Nichtvalutierung positiv kannten; grobe Fahrlässigkeit und ein Rechtsirrtum begründen keine Bösgläubigkeit, stehen der erforderlichen positiven Kenntnis nicht gleich (BGH WM 1967, 566, 567; BGHZ 59, 1, 2; BGH NJW 1988, 1375, 1378).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ARZ 523/81

    Gerichtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für Gesamtvermögensgeschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    Hinzu kommt, dass für Streitigkeiten aus § 1365 BGB eine familiengerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, §§ 23b Abs. 1 Nr. 9, 119 Abs. 2 GVG (vgl. BGH MDR 1982, 127 f.; BGHR BGB § 1368 Familiensache 1; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1332; MünchKommBGB-Koch, 4. Aufl. 2000, § 1368 Rn. 21).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ist nur dann begründet, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Anstandsgefühl handelt; er stützt sich auf ein Vorgehen des Dritten, das mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (BGH NJW 1994, 128, 129 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1967 - VI ZR 144/65

    Haftungsansprüche einer Klägerin gegen die Beklagte nach Erwerb des nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
    (ii) Hinzu kommt, dass der Kläger als Sicherungsgeber seiner geschiedenen Ehefrau und dem Beklagten als späteren Inhabern der Grundschuld (Zessionaren) den Rückgewähranspruch nur unter der Voraussetzung einredeweise hätte entgegen halten können, dass sie den Sicherungscharakter der Grundschulden und ihre Nichtvalutierung positiv kannten; grobe Fahrlässigkeit und ein Rechtsirrtum begründen keine Bösgläubigkeit, stehen der erforderlichen positiven Kenntnis nicht gleich (BGH WM 1967, 566, 567; BGHZ 59, 1, 2; BGH NJW 1988, 1375, 1378).
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

  • BGH, 28.04.1983 - IX ZR 1/82

    Anspruch des Ehegatten auf Anteil an weitere Vermögensmehrung nach Aufhebung der

  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 30/94

    Durch Grundschuld gesichertes Darlehen mehrerer Miteigentümer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht