Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 309 Nr 7b BGB, § 241 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 254 BGB, § 249 Abs 1 BGB
Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die Fondsverantwortlichen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die Fondsverantwortlichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eines Medienfonds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anlageberatende Bank muss auch über Ermittlungsverfahren gegen eine Vertriebsgesellschaft des Fonds aufklären
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.05.2011 - 7 O 530/10
- OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
- BGH, 08.04.2014 - XI ZR 317/12
- BGH, 16.07.2014 - XI ZR 317/12
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12
Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung
Die Verjährungsbestimmung in dem Zeichnungsschein ist zudem auch nach § 309 Nr. 7 Buchst, b) BGB unwirksam, wonach ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 12.7.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 40).Die teilweise Vorläufigkeit des Steuerbescheids ändert nichts daran, dass den Klägern in Höhe der gezahlten Zinsen ein Schaden im Sinne des § 249 BGB entstanden ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt vom 3.10.2011, 19 U 70/09).
Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48;… OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).
- OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13
Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen …
Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48;… OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).Die Vorläufigkeit des Steuerbescheids würde hingegen im Falle der erfolgten Zahlung nichts daran ändern, dass dem Geschädigten in Höhe der gezahlten Zinsen ein Schaden im Sinne des § 249 BGB entstanden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.7.2012, 10 U 106/11 - bei juris; Urteil vom 3.10.2011, 19 U 70/09 und Urteil vom 8.7.2013, 23 U 132/12 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 23 U 165/12
Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung entgangenen Gewinns
Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48;… OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).
- OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
Fehlerhafte Anlageberatung: Umfang der Verjährungshemmung
Ihrem Vortrag, wonach sie erst im Zusammenhang mit der Recherche eines Urteils des 10. Zivilsenats des OLG Frankfurt (Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11; Kopie Bl. 65 ff. d.A.) am 29.05.2013 hiervon Kenntnis erlangt habe, wofür das Datum der juris-Recherche spricht, ist die Beklagte zu 1) auch nicht entgegengetreten. - OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13
Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines …
Die Zuverlässigkeit und Seriosität dieser Gesellschaft sowie deren Töchter und deren Bonität waren auf Grund der Konstruktion des Fonds und dessen Betätigungsfelds damit für eine Anlageentscheidung ein bestimmender Faktor (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 33). - OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 55/13
Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Beteiligung …
Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48;… OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.). - OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 166/16
Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzungen bei der Vermittlung von …
Die allgemeine Behauptung des Klägers, dass er die Gelder festverzinslich mit einer Rendite von 4% angelegt hätte, wenn ihn die Beklagte nicht zu der Anlage veranlasst hätte, ist unter den gegebenen Umständen zu pauschal (OLG Frankfurt, Urteil v. 12.7.2012, 10 U 106/11, zitiert nach Juris, Rn 46 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 23 U 216/12
Anlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages
Dass hierin ein haftungsbegründender Beratungsfehler liegt, hat für denselben Gesichtspunkt beim Fonds "X GmbH & Co. KG" bereits der 10. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 12.7.2012 (10 U 106/11 - bei juris) mit folgender überzeugender Begründung festgestellt:. - OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 17 U 229/11
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Anforderungen an die Darstellung der …
Es handelt sich um einen üblichen Fall fehlerhafter Anlageberatung unter Verwendung eines Prospekts; hinzu kommt, dass der konkrete Aufwand bezogen auf den Kläger allenfalls von durchschnittlichem Umfang war, weil die Kanzlei des Klägervertreters gerichtsbekannt eine Reihe weiterer Verfahren hinsichtlich dieses Medienfonds betreibt (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2012 - 10 U 106/11). - OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
Fehlerhafte Anlageberatung: Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds
Es fehlt aus den oben dargestellten Gründen insoweit auch an hinreichenden Anknüpfungstatsachen für eine Schätzung gem. § 287 ZPO (OLG Frankfurt, Urteil v. 12.7.2012, 10 U 106/11, zitiert nach Juris, Rn 46 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beteiligung an Medienfonds; …
- OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 23 U 17/13
Haftung wegen eines Fehlers im Prospekt für einen Filmfonds
- OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 130/13
Fehlerhafte Anlageberatung bei Medienfonds-Schadensfragen