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   OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16   

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OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16 (https://dejure.org/2016,23052)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2016 - 11 Verg 9/16 (https://dejure.org/2016,23052)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 9/16 (https://dejure.org/2016,23052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 GWB, § 128 GWB
    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97; GWB § 128
    Ausschließung eines Angebots wegen Abweichung der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Projektstruktur; Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren; Auferlegung der Kosten auf einen Beigeladenen

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 ; GWB § 128
    Ausschließung eines Angebots wegen Abweichung der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Projektstruktur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei Abweichung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung bei großzügiger Auslegung einer kalkulationsrelevanten Anforderung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Gleiche Informationen für alle

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei großzügiger Auslegung der Vergabeunterlagen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei Abweichung! (VPR 2016, 243)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei Abweichung! (IBR 2016, 658)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 705
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

    BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Maßgeblich ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung versteht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16 m.w.Nw.; BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOB/A, 2. Aufl., § 13 EG VOB/A Rdnr. 78).

    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2016, 15 Verg 1/16, IBRRS 2016, 1506; vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2012, X ZR 130/10, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.6.2011, Verg 15/11; Beschluss vom 26.07.2005, Verg 71/04; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, 1 VK 66/14, [...] Rdnr. 116ff).

    Diese hat dafür zu sorgen, dass alle Bieter die Vergabeunterlagen in vergleichbarer Weise verstehen, da nur auf dieser Grundlage vergleichbare Angebote erstellt werden können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2016, 15 Verg 1/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02).

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12; Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22; Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Soweit beabsichtigt sei, die Gesellschafterstruktur nachträglich erneut zu verändern, handele es sich um eine wesentliche Veränderung der Vertragsbestimmungen des zu vergebenden Auftrags, die nach der Entscheidung des EuGH vom 19.6.2009, RS C-454/06 - Pressetext -, zu einer erneuten Ausschreibungspflicht führe.

    Von vergaberechtlicher Relevanz wird eine nachträgliche Vertragsänderung erst dann, wenn sie als wesentlich im Sinne der nunmehr in § 132 GWB n.F. (entsprechend den in Anlehnung an die Entscheidung des EuGH vom 19.6.2008, C-454/06, - Pressetext - formulierten Vorgaben in Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU) kodifizierten Grundsätze anzusehen wäre.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist im Regelfall die schlüssige Behauptung ausreichend, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlaufe des Vergabeverfahrens missachtet worden sein sollen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    (1) Ein Beigeladener ist kostenrechtlich wie der Antragsteller oder Antragsgegner eines Nachprüfungsverfahrens zu behandeln, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Beschwerdeverfahren auch nutzt, indem er sich an diesem Verfahren beteiligt (BGH VergabeR 2007, 59, 70).

  • VK Hessen, 23.02.2016 - 69d-VK-52/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Auf die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 23.02.2016, 69d VK - 52/2015, abgeändert:.

    die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Az. 69d VK - 52/2015, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen;.

  • OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 11 Verg 2/14

    Notwendigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Aus der seitens der Beigeladenen zitierten Entscheidung des Senats vom 4.3.15, 11 Verg 2/14, ergibt sich nichts anderes: die dortige Beigeladene hatte sich am Nachprüfungsverfahren überhaupt nicht beteiligt, also auch keine Schriftsätze eingereicht, während sie im Beschwerdeverfahren sowohl Anträge gestellt wie Stellungnahmen abgegeben hatte.
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Dies führt dazu, dass gegen die Beigeladene trotz der von § 128 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F. vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung nur die Hälfte des nach dem Verfahrensausgang von Beigeladener und Antragsgegner zu tragenden Kostenanteils festzusetzen ist (OLG Dresden, Beschluss vom 25. Januar 2005, WVerg 14/04; Losch in: Zieckow/Völlink aaO § 128 Rdnr. 5; Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 25).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12; Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22; Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12; Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22; Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    4) a) Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, unter Einschluss der Gerichtskosten (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10), war nach den §§ 120 Abs. 2, 78 GWB a.F. nach Billigkeit zu entscheiden.
  • VK Bund, 26.02.2016 - VK 2-07/16

    Nachprüfungsverfahren: Vertragsübernahme - keine wesentliche Vertragsänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16
    Vertragsänderungen nach Zuschlagserteilung sind hingegen zunächst lediglich nach zivilrechtlichen Grundsätzen im Verhältnis zwischen Auftraggeber und bezuschlagtem Bieter zu beurteilen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 26.2.2016, VK 2 - 7/16, [...] Rdnr. 108; Senat, Beschluss vom 3.5.2016, 11 Verg 12/15).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 11 Verg 12/15

    Frist für Geltendmachung unzulässiger De-facto-Vergabe

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 Verg 3/13

    Vergaberecht: Verstoß gegen Verbot der produktspezifischen Ausschreibung

  • VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12

    Fehlerhafte Eintragungen sind keine fehlenden Erklärungen!

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - Verg 15/11

    Anforderungen an das Verfahren bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 11 Verg 8/13

    Vergaberecht: Gestattung vorzeitigen Zuschlags und Nachforderung von Unterlagen

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2005 - Verg 71/04

    Kauf von Schulbüchern: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2015 - 1 VK 66/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss eines Angebots bei Unklarheiten in der

  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 11 Verg 9/20

    "Newcomer"-Regelung in einer Ausschreibung zur Sammlung und zum Transport

    Für die Auslegung der Vergabeunterlagen ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der mit der Leistung vertraut ist, abzustellen (Senat, Beschluss vom 12.7.2016, 11 Verg 9/16 - juris Rdnr. 99 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.4.2016, 15 Verg 1/16 - juris Rdnr. 44 - m.w.Nw.; vgl. auch BGH Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10 - juris Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2017 - 11 Verg 12/17

    Frist für Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Im nachfolgenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht (Az. 11 Verg 9/16) gab der Senat mit Beschluss vom 12.7.2016 dem Antragsgegner auf, "bei Fortbestehen der Vergabeabsicht das Vergabeverfahren auf den Zeitpunkt vor Abgabe des 2. Angebotes zurückzuversetzen, den Bietern, die ein 2. Angebot abgegeben haben, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats Gelegenheit zu geben, Teil A und B ihres 2. Angebotes zu überarbeiten, und die Angebote - unter Aufrechterhaltung der getroffenen Wertung im Hinblick auf das Kriterium "Planerische Qualität und Funktionalität" - hinsichtlich des Kriteriums "Kosten" neu zu werten.".

    Die Wiederaufnahme des Verhandlungsverfahrens widerspreche auch nicht dem Beschluss des Senats vom 12.7.2016 (11 Verg 9/16).

  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016, 15 Verg 1/16; BGH Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Juli 2016, 11 Verg 9/16, Juris, Rn. 09).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2016 - 11 Verg 12/16

    Angebotsausschluss weg. vorsätzlich unzutreffender Erklärungen; Begriff des

    Maßgeblich ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung versteht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16 m.w.Nw.; BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10; Senat, Beschluss vom 12.07.2016, 11 Verg 9/16; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOB/A, 2. Aufl., § 13 EG VOB/A Rdnr. 78).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 32/21

    Ausschließung eines Angebots in einem Verfahren betreffend die Sanierung der

    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche und mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss, da Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers gehen (Senat, Beschl. v. 16.08.2019 - Verg 56/18, Rn 47, NZBau 2020, 249; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2016 - 11 Verg 9/16, NZBau 2016, 705; Senat, Beschl. v. 22.06.2011 - Verg 15/11, BeckRS 2011, 223578 jeweils m.w.N.).
  • VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21

    Unklare Leistungsbeschreibung in Bezug auf den Begriff des "Arbeitsgerüsts", das

    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Juli 2016 11 Verg 9/16 m.w.N.).
  • VK Sachsen, 14.12.2020 - 1/SVK/036-20

    Wenn AGB individuelle Absprachen verhindern ...

    Für die Auslegung der Vergabeunterlagen ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der mit der Leistung vertraut ist, abzustellen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.10.2020 - 11 Verg 9/20, sowie Beschl. v. 12.7.2016, 11 Verg 9/16 - OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.4.2016, 15 Verg 1/16 - m. w. Nw.; vgl. auch BGH Urt. v. 20.11.2012, X ZR 108/10 -) .
  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/044-19

    Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!

    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche beziehungsweise mehrdeutige Angaben genügen hingegen nicht, da Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben grundsätzlich zulasten des Auftraggebers gehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 11 Verg 9/16).
  • VK Südbayern, 12.08.2019 - Z3-3-3194-1-11-03/19

    Vergabe der Lieferung von Gabionen für die Sanierung des Oberlaufs eines Flusses

    Den Vergabeunterlagen könne auch kein im Sinne der Interpretation der Antragstellerin zuzumessender eindeutiger Inhalt entnommen werden, weswegen ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen ausscheide (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 11 Verg 9/16; OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2016 - 7 Verg 5/16).
  • VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22

    Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!

    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche beziehungsweise mehrdeutige Angaben genügen hingegen nicht, da Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben grundsätzlich zulasten des Auftraggebers gehen (OLG Frankfurt, B. v. 12.07.2016 - 11 Verg 9/16).
  • VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/21

    Miete einer technischen Anlage: Hersteller ist kein Nachunternehmer!

  • VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/20

    Kostenanteile nicht richtig gewichtet: Angebot ist auszuschließen!

  • VK Hessen, 01.07.2021 - 69d
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