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   OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 5 - 3 StE 2/16 - 4 - 1/16   

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https://dejure.org/2016,19435
OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 5 - 3 StE 2/16 - 4 - 1/16 (https://dejure.org/2016,19435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2016 - 5 - 3 StE 2/16 - 4 - 1/16 (https://dejure.org/2016,19435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 5 - 3 StE 2/16 - 4 - 1/16 (https://dejure.org/2016,19435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 8 Abs. 6 Nr. 2 VStGB
    Verurteilung wegen Kriegsverbrechens gegen Personen in Syrien: Ablichtung mit aufgespießten Köpfen zu Propagandazwecken und zur Verhöhnung der Getöteten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechens gegen Personen in Syrien: Ablichtung mit aufgespießten Köpfen zu Propagandazwecken und zur Verhöhnung der Getöteten

  • legal-tools.org

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechens gegen Personen in Syrien: Ablichtung mit aufgespießten Köpfen zu Propagandazwecken und zur Verhöhnung der Getöteten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 8 Abs. 6 Nr. 2

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien schuldig gesprochen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien schuldig gesprochen

  • archive.is (Pressebericht, 12.07.2016)

    Zwei Jahre Haft wegen Kriegsverbrechen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien schuldig gesprochen

  • fr-online.de (Pressebericht, 12.07.2016)

    Offenbacher wegen Kriegsverbrechen verurteilt

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hauptverhandlung im Verfahren wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien hat begonnen

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hauptverhandlung im Verfahren gegen Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien hat begonnen

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.05.2016)

    Er posierte mit Köpfen - und nennt sich "sensibel"

  • tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.05.2016)

    Kriegsverbrecherprozess gegen Syrien-Heimkehrer: Helfer mit Kalaschnikow?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16
    Dieses Begriffsverständnis hält sich innerhalb der Wortlautgrenze und verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB (vgl. zum Wortsinn als äußere Grenze zulässiger richterlicher Interpretation BVerfG, Beschluss v. 1.9.2008, 2 BvR 2238/07, NJW 2008, 3627 ff.).
  • BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16
    Ist das nicht der Fall und stehen Reiferückstände nicht im Vordergrund, hat der Täter vielmehr die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen (vgl. BGH, Urteil v. 6.12.1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 ff.; Urteil v. 29.5.2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8; Urteil v. 14.8.2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289-290; Urteil v. 20.5.2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 ff.).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16
    So kann die "lebensgefährliche Behandlung" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 224 Rdnr. 12 a) oder beispielsweise durch Bedrohung ohne Körperkontakt (vgl. BGH, Urteil v. 26.11.1985, 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166) begangen werden.
  • KG, 01.03.2017 - (2A) 172 OJs 26/16

    Kriegsverbrechen gegen Personen im Irak: Ablichten und Posieren mit abgetrennten

    Die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person - wozu gemäß § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB Angehörige der Streitkräfte und Kämpfer der gegnerischen Partei zählen, die die Waffen gestreckt haben oder die in sonstiger Weise wehrlos sind - erfasst auch Verstorbene (Anschluss an BGH, 8. September 2016, StB 27/16, NJW 2016, 3604 und OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, 5 - 3 StE 2/16 - 4- 1/16, NJ 2016, 514).(Rn.70).

    Der notwendige Organisationsgrad der beteiligten Konfliktparten liegt dann vor, wenn sie befähigt sind, auf der Basis militärischer Disziplin und faktischer Autorität anhaltende und konzentrierte militärische Operationen zu planen und durchzuführen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5-3 StE 2/16-4-1/16 - zitiert nach Juris, Rn. 142).

    Die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person - wozu gemäß § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB insbesondere Angehörige der Streitkräfte und Kämpfer der gegnerischen Partei zählen, welche die Waffen gestreckt haben oder in sonstiger Weise wehrlos sind - erfasst auch Verstorbene (vgl. BGH NJW 2016, 3604, 3606 sowie nachfolgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. November 2016 - 5-3 StE 4/16-4-3/16 - zitiert nach Juris, Rn. 235; ausführlich OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 145 ff. bezüglich § 8 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit Abs. 6 Nr. 2 VStGB; ferner Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 1238 und Zimmermann/Geiß, a.a.O., Rn. 8, 204).

    Geschützt werden hierdurch auch die Totenehre und die über den Tod hinaus fortwirkende Würde des Menschen (vgl. BGH a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 8. November 2016, a.a.O., und vom 12. Juli 2016, a.a.O.; Werle/Jeßberger, a.a.O.; Zimmermann/Geiß, a.a.O.).

    Gleichermaßen ist dementsprechend auch § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB zu verstehen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 153; Werle/Jeßberger, a.a.O., Rn. 1236, 1238).

    So ist vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien eine entwürdigende beziehungsweise erniedrigende Behandlung getöteter Personen angenommen worden, wenn beispielsweise deren Körper nach dem Eintritt des Todes verstümmelt oder zum Zwecke der Verdeckung mehrmals an verschiedenen Orten begraben werden (vgl. JStGH, Prosecutor v. Brdjanin - IT-99-36-T - Verfahrenskammer, Urteil vom 1. September 2004, Rn. 1019; vgl. hierzu auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 156 mit weiteren Nachweisen).

    Zuletzt hält sich das Begriffsverständnis, wonach das in § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB enthaltene Tatbestandsmerkmal "Person" auch verstorbene beziehungsweise getötete Menschen umfasst, innerhalb der Wortlautgrenze und verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB (vgl. ausführlich OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 149 bis 151).

    Insbesondere ist es für den Begriff der "Behandlung" nicht erforderlich, dass der Täter physisch auf den Körper des Opfers einwirkt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 161 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Das Posieren mit den abgetrennten Köpfen der Opfer, die von ihren Angehörigen auf dem gefertigten Lichtbild ohne Weiteres identifizierbar sind, erreicht einen solchen Grad der Entwürdigung, dass die Handlung allgemein und kulturübergreifend als empörend angesehen wird, denn durch diese Handlung wird eine eklatante Missachtung des Persönlichkeitswertes der Opfer zum Ausdruck gebracht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O., Rn. 166).

    Überdies wird die Konfrontation mit dem von dieser Szenerie angefertigten Lichtbild bei einer "vernünftigen Person" regelmäßig Abscheu, Ekel und Entsetzen auslösen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juli 2016, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2018 - 32 OJs 9/17

    Verhöhnung gegnerischer gefallener Soldaten durch trophäengleiches Posieren neben

    Vielmehr entspricht es der zwischenzeitlich gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte, dass auch Verstorbene unter den Schutzbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB fallen können; die Vorschrift dient insoweit dem Schutz der Totenehre bzw. der über den Tod hinaus fortwirkenden Würde des Menschen (grundlegend BGH NJW 2017, 3667, 3668 f.; vgl. auch NJW 2016, 3604, 3606; OLG Frankfurt BeckRS 2016, 19047 je zu § 8 Abs. 6 Nr. 2 VStGB; KG BeckRS 2017, 108262 zu § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB; zustimmend MüKo- Geiß/Zimmermann aaO § 8 VStGB Rn. 204; Werle/Jeßberger aaO Rn. 1238; ablehnend Berster ZIS 2017, 264; kritisch auch Ambos NJW 2017, 3672; Oehmichen FD-StrafR 2017, 396055).
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