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   OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19   

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https://dejure.org/2019,36664
OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19 (https://dejure.org/2019,36664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2019 - 2 Ws 60/19 (https://dejure.org/2019,36664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2019 - 2 Ws 60/19 (https://dejure.org/2019,36664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 356
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung

    Insoweit reiche es - so der EuGH - aus, dass politische Einflussnahmen in Deutschland aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht ausgeschlossen werden können, so dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht als ausstellende Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Rb-EuHB angesehen werden kann und zur Ausstellung nur Gerichte befugt sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2019, 2 Ws 96/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 06.02.2020, 2 Ws 13/20; OLG Zweibrücken NJW 2019, 2869; OLG Frankfurt NStZ-RR 2019, 356, alle abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch zustimmend Böhm NZWiSt 2019, 325; krit. Oehmichen/Schmid StraFo 2019, 397).
  • OLG Schleswig, 06.02.2020 - 2 Ws 13/20

    Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im deutschen

    Der Europäische Haftbefehl stellt sich damit insbesondere als EU-weites Fahndungsinstrument dar (vgl. OLG Zweibrücken NJW 2019, 2869; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2019, 356).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2020 - 2 Ws 96/19

    Ausstellung des europäischen Haftbefehls keine "Verhaftung" nach § 310 Abs. 1 Nr.

    Vielmehr stellt der Europäische Haftbefehl - wie der Senat bereits in dem Verfahren 2 Ws 60/19 - Beschluss vom 12. September 2019 (NStZ-RR 2019, 356) ausgeführt hat, lediglich die Anordnung einer europaweiten Ausschreibung zur Festnahme zwecks Übergabe als Maßnahme der internationalen Fahndung gegen einen bestimmten Beschuldigten bzw. Verurteilten gemäß § 131 Abs. 1 StPO dar, wobei sich auch die Übergabe der ausgeschriebenen Person aus den Vorschriften der StPO herleitet (§ 131 Abs. 5 StPO in Verbindung mit § 115 StPO; vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 2019 - 2 Ws 78/19 ).
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