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   OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17   

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OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17 (https://dejure.org/2017,60175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17 (https://dejure.org/2017,60175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 11 Verg 13/17 (https://dejure.org/2017,60175)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 169 ; GWB § 124

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 4 Abs. 8 ; GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7
    Zurückweisung eines Antrags auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlags in einem Vergabeverfahren für den Neubau einer gymnasialen Oberstufe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf ein vorzeitiger Zuschlag gestattet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Interimslösung vorrangig vor vorzeitiger Gestattung des Zuschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 701
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1367/88

    Zulässige städtebauliche Enteignung zur Errichtung einer Waldorfschule durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
    Dieser betrifft nämlich Arbeiten zum Um- und Neubau von Schulgebäuden, und damit einen Tätigkeitsbereich, der zum Kernbereich gemeindlicher Daseinsvorsorge gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.2.1999 - 1 BvR 1367/88 Rn. 19).
  • OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09

    Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
    Denn bei dem in § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B vorgesehenen Schriftformerfordernis der Zustimmung handelt es sich um eine gewillkürten Schriftform nach § 127 BGB, so dass die Zustimmung bei entsprechendem übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner auch ohne Beachtung der Schriftform wirksam ist, wenn im Einzelfall unter Auslegung des beiderseitigen wirklichen Willens nach § 133 BGB anzunehmen ist, dass beide Partner davon ausgehen, nur das mündlich Abgesprochene solle Gültigkeit besitzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.5.2009 - 14 U 45/09 Rn. 10, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberecht: Gestattung des Zuschlags gemäß § 121 I GWB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gestattung des Zuschlags vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens dazu führt, dass dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.3.2014 - 11 Verg 1/14 zu § 121 aF; Beschluss vom 26.1.2017 - 11 Verg 1/17; Kadenbach, in: Müller-Wrede, GWB, § 169 Rn 47, § 169 Rn. 19).
  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
    Mangels hinreichender Darlegung der geltend gemachten konkludenten Vertragsänderung kann vorliegend offenbleiben, welcher Maßstab für die Prüfung des Voraussetzungen des Ausschlussgrundes anzulegen ist (vgl. hierzu vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9.1.2017 - 13 Verg 9/16 Rn. 13-15).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlagsverbots im Rahmen eines dreimonatigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gestattung des Zuschlags vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens dazu führt, dass dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.3.2014 - 11 Verg 1/14 zu § 121 aF; Beschluss vom 26.1.2017 - 11 Verg 1/17; Kadenbach, in: Müller-Wrede, GWB, § 169 Rn 47, § 169 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.7.2017 - VII-Verg 10/07).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18

    Vergaberecht: Ausschluss einer Bieterin wegen vorzeitiger Beendigung früheren

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 12.10.2017 (AZ. 11 Verg 13/17) zurückgewiesen, auf den wegen der Begründung verwiesen wird.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12.10.2017 (AZ. 11 Verg 13/17) verwiesen.

  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Dabei beeinflusst die Wechselwirkung zwischen der Erfolgsaussicht einerseits und dem Maß der Eilbedürftigkeit andererseits das Abwägungsergebnis (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21 - medizinische Gase, VergabeR 2021, 714 [juris Rn. 33 ff.] zu § 176 Abs. 1 Satz 1 GWB; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2017, 11 Verg 13/17, juris Rn. 26; Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309 Rn. 35).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2017, 11 Verg 13/17, auf den sich die Antragstellerin beruft, entschieden, dass Interimslösungen grundsätzlich einer vorzeitigen Zuschlagsgestattung vorzuziehen sind (juris Rn. 10, 50).

    Entgegen der Meinung der Antragstellerin hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der genannten Entscheidung vom 12. Oktober 2017, 11 Verg 13/17, nicht entschieden, dass aneinandergereihte Direktvergaben einer Gestattung des vorzeitigen Zuschlags auf den im wettbewerblichen Verfahren bestplatzierten Anbieter eines Interimsauftrags vorzuziehen seien.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Da es sich im Ergebnis ebenfalls nicht mehr auswirkt, weist der Senat nur der Vollständigkeit halber noch darauf hin, dass ein öffentlicher Auftraggeber mit Verzögerungen eines Vergabeverfahrens durch ein Nachprüfungsverfahren immer rechnen und dafür Vorsorge treffen muss (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, zitiert nach juris, Tz. 48).
  • VK Hessen, 14.03.2018 - 69d-VK-25/17

    Kündigung wegen ungenehmigtem Nachunternehmereinsatz ist ein Ausschlussgrund!

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 - Az.: 11 Verg 13/17 - wies da; Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Antrag der Antragsgegnerin auf Gestattung des sofortigen Zuschlags zurück.

    Demzufolge handelt es sich beim unberechtigten Nachunternehmereinsatz um eine wesentliche Anforderung i.S.v. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (OLG Frankfurt am Main, Besohl, v. 12. Oktober 2017 - Az.: 11 Verg 13/17 - Burgi/Dreher-Opitz, a.a.O., § 124 Rn. 88).

  • VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20

    Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB

    solch erheblichen Folgen, hat der Auftraggeber damit die Wesentlichkeit einer Anforderung im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB deutlich gemacht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2017, Az.: 11 Verg 13/17 sowie Beschluss vom 3. Mai 2018, Az.: 11 Verg 5/18).
  • VK Berlin, 16.04.2021 - VK-B2-8/21

    Trotz drohendem Fördermittelverlustes: Keine Vorabgestattung des Zuschlags!

    Dieser schwerwiegende Eingriff führt dazu, dass die Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen darf, wenn ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 12. Oktober 2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885).

    Daher rechtfertigen drohende Mehrkosten in der Regel keine Vorabgestattung des Zuschlags (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 12. Oktober 2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885; Herrmann, in: Ziekow/Völlink, GWB, 4. Aufl. 2020, § 169, Rn. 25).

  • VK Südbayern, 26.09.2022 - 3194.Z3-3_01-22-48

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Auswahlentscheidung, Vergabeverfahren,

    Insoweit ist zwar anzuerkennen, dass mögliche Interimsmaßnahmen regelmäßig Vorrang vor der vorzeitigen Zuschlagsgestattung genießen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17; Antweiler a.a.O. Rn. 40) und die aufgezeigten europarechtlichen Bedenken im Hinblick auf eine vorzeitige Zuschlagsgestattung derartiger Interimsmaßnahmen möglicherweise weniger schwer wiegen.

    Derartige Verzögerungen sind die zwangsläufige Folge eines jeden mit aufschiebender Wirkung verbundenen Rechtsmittels und fallen deshalb in den Risikobereich des Auftraggebers (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17).

  • VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18

    Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

    Dieser schwerwiegende Eingriff führt dazu, dass die Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen darf, wenn ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885).

    Sind nachteilige Folgen aber gar nicht ersichtlich, dann fehlt es schlicht an einer in die Abwägung einzubringenden Rechtfertigung für eine Beschneidung des Primärrechtsschutzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10, IBRRS 2010, 3529; im Ergebnis ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885, wenngleich dort auch zunächst die Erfolgsaussichten betrachtet werden).

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