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   OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09   

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https://dejure.org/2009,3076
OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2009,3076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2009 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2009,3076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2009 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2009,3076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Kennzeichenstreitsachen

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

  • kanzlei.biz

    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Kennzeichenstreitsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 140 Abs. 3 MarkenG
    Keine Erstattung der vorgerichtlichen Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung nur im Ausnahmefall zu erstatten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung mangels Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Patentanwalts

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Vorgerichtliche Hinzuziehung des Patentanwalts muss erforderlich gewesen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 127
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Die gegen die Teilabweisung ihrer Klage gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 127).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 U 54/11

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung

    Allerdings ergibt sich die Erstattungsfähigkeit für die vorgerichtliche Tätigkeit noch nicht aus § 143 Abs. 3 PatG, der für den hier in Rede stehenden materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht gilt (BGH GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II; OLG Düsseldorf InstGE 9, 35 - Patentanwaltskosten für Abschlussschreiben; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 127 - vorgerichtliche Patentanwaltskosten; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 640).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Entscheidend ist die positive Kenntnis von der Schutzrechtsverletzung (Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174; GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter), der die grob fahrlässige Unkenntnis (OLG Köln WRP 2011, 362; OLG Karlsruhe WRP 2010, 793) oder das bewusste Verschließen der Augen vor der Verletzungshandlung (OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker; Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 127 - Erste preisgünstige Alternative) gleichsteht (BeckOK PatR/Voß a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2011 - 3 U 1644/10

    Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Wortmarke "Schneeflöckchen"

    Gegen eine analoge Anwendung sprechen sich das OLG Düsseldorf (MittdtschPatAnw 2008, 561) und das OLG Frankfurt (GRUR-RR 2010, 127) aus.
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Auch die angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 2010, 127) betrifft einen etwas anders gelagerten Fall.
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 6 U 107/10

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten für kennzeichenrechtliche Abmahnung

    4 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2011, 754 - Patentanwaltskosten II; ebenso bereits der erkennende Senat GRUR-RR 2010, 127) steht dem Markeninhaber ein Erstattungsanspruch für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und eines Patentanwalts zum Zwecke der Abmahnung nur dann zu, wenn der zunächst beauftragte Rechtsanwalt zusätzlichen Bedarf für die Erbringung der vom Bundesgerichtshof angesprochenen spezifischen patentanwaltstypischen Leistungen gesehen hat und deshalb ein Patentanwalt zu diesem Zwecke ergänzend hinzugezogen worden ist.
  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 67/19
    Eines Patentanwalts bedarf es dabei insbesondere dann, wenn Tätigkeiten anfallen, die - wie hier - in das typische Arbeitsfeld des Patentanwalts gehören (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2010, 127 (128)), und die zu erörternden Probleme sowohl rechtlichen als auch technischen Sachverstand erfordern.
  • LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4b O 67/19
    Eines Patentanwalts bedarf es dabei insbesondere dann, wenn Tätigkeiten anfallen, die - wie hier - in das typische Arbeitsfeld des Patentanwalts gehören (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2010, 127 (128)), und die zu erörternden Probleme sowohl rechtlichen als auch technischen Sachverstand erfordern.
  • KG, 30.07.2010 - 5 U 161/08

    Vorprozessuale Patentanwaltskosten - Kostenerstattung patentanwaltlicher

    Nach insoweit ausschlaggebender Rechtsprechung gilt § 140 Abs. 3 MarkenG auch für die Mitwirkung des Patentanwalts vor Prozessbeginn bei einer Abmahnung (analog), sodass die vorprozessualen Abmahnkosten ohne Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung zu erstatten sind, sofern - wie hier - ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2009, 888, Tz. 24 - Thermoroll; Senat v. 24.11.2009 - 5 U 174/07; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 371; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 346; OLG Köln Magazindienst 2006, 1198, 1200; a.M. OLG Düsseldorf InstGE 9, 35; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 127 [n. rkr.]), was auch der Annahme einer Schadensminderungspflicht der Klägerin i.S. von § 254 BGB insoweit entgegensteht.
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 56/15

    Erstattung vorgerichtlich entstandener Patent- und Rechtsanwaltskosten; Unwahre

    Eines Patentanwalts bedarf es dabei insbesondere dann, wenn Tätigkeiten anfallen, die wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage in das typische Arbeitsfeld des Patentanwalts gehören (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2010, 127 (128)).
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