Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 256 AktG, § 249 HGB
Jahresbilanz: Rückstellungen wegen etwaiger Schadenersatzansprüche Dritter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit von Jahresabschlüssen bei fehlenden Rückstellungen für einen Schadensersatzprozess; Notwendigkeit von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Wolters Kluwer
Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit des Jahresabschlusses der Deutschen Bank für das Geschäftsjahr 2011
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 29
Beschlussmängelklage, Feststellung des Jahresabschlusses, Nichtigkeitsfeststellungsklage/Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsgründe - zbb-online.com (Leitsatz)
AktG §§ 243, 256; HGB § 249
Wirksamkeit des Jahresabschlusses der Deutschen Bank für das Geschäftsjahr 2011 - rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 93/12
- OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
- BGH - II ZR 410/13 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2403
- ZIP 2013, 578
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 18.03.2008 - 5 U 171/06
Anfechtung- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
Maßgeblich ist insoweit das Verhältnis der möglicherweise fehlerhaft nicht gebildeten Rückstellungen zur Bilanzsumme der Beklagten (Urteil des Senats vom 18.03.2008, 5 U 171/06, NZG 2008, 429, im maßgeblichen Auszug zitiert im angefochtenen Urteil, S. 19/20). - BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07
Kirch/Deutsche Bank
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
Bei Schadensersatzansprüchen ist insoweit eine Wahrscheinlichkeitsbeurteilung hinsichtlich ihres Bestehens maßgeblich (BGH, Urteil v. 16.02.2009, II ZR 185/07 "X ./. A-Bank", NJW 2009, S. 2207 ff., Rdnr. 47). - OLG Karlsruhe, 21.11.1986 - 15 U 78/84
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
Um ihr zu genügen, kann ein Aktionär im Vorfeld von seinem Auskunftsrecht nach § 131 AktG Gebrauch machen (…Spindler/Stilz/Rölike, a. a. O., § 256, Rdnr. 80 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.1986, 15 U 78/84, WM 1987, S. 533 ff.).
- OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16
Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den …
Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen zur Nichtigkeit führender Jahresabschlussmängel trägt im Rahmen der Nichtigkeitsklage die klagende Partei (OLG Frankfurt, ZIP 2013, 2403, 2405), hier also der Insolvenzverwalter. - LG Frankfurt/Main, 12.11.2013 - 5 O 151/13
Wirksamkeit der Bestätigungsbeschlüsse der Deutschen Bank zu den HV-Beschlüssen …
Gegen dieses Urteil haben die Beklagte - soweit der Klage stattgegeben wurde - und die hiesige Klägerin zu 4) - soweit die Klage abgewiesen wurde - jeweils Berufung eingelegt, die beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Az. 5 U 14/13 geführt wird und über die noch nicht entschieden ist. - OLG Dresden, 07.06.2018 - 8 U 1042/17 Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen zur Nichtigkeit führender Jahresabschlussmängel trägt im Rahmen der Nichtigkeitsklage die klagende Partei (OLG Frankfurt, ZIP 2013, 2403, 2405), hier also der Insolvenzverwalter.