Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33495
OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13 (https://dejure.org/2013,33495)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 5 U 14/13 (https://dejure.org/2013,33495)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 5 U 14/13 (https://dejure.org/2013,33495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 AktG, § 249 HGB
    Jahresbilanz: Rückstellungen wegen etwaiger Schadenersatzansprüche Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von Jahresabschlüssen bei fehlenden Rückstellungen für einen Schadensersatzprozess; Notwendigkeit von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit des Jahresabschlusses der Deutschen Bank für das Geschäftsjahr 2011

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 29
    Beschlussmängelklage, Feststellung des Jahresabschlusses, Nichtigkeitsfeststellungsklage/Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsgründe

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 243, 256; HGB § 249
    Wirksamkeit des Jahresabschlusses der Deutschen Bank für das Geschäftsjahr 2011

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2403
  • ZIP 2013, 578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.03.2008 - 5 U 171/06

    Anfechtung- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
    Maßgeblich ist insoweit das Verhältnis der möglicherweise fehlerhaft nicht gebildeten Rückstellungen zur Bilanzsumme der Beklagten (Urteil des Senats vom 18.03.2008, 5 U 171/06, NZG 2008, 429, im maßgeblichen Auszug zitiert im angefochtenen Urteil, S. 19/20).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
    Bei Schadensersatzansprüchen ist insoweit eine Wahrscheinlichkeitsbeurteilung hinsichtlich ihres Bestehens maßgeblich (BGH, Urteil v. 16.02.2009, II ZR 185/07 "X ./. A-Bank", NJW 2009, S. 2207 ff., Rdnr. 47).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.1986 - 15 U 78/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 5 U 14/13
    Um ihr zu genügen, kann ein Aktionär im Vorfeld von seinem Auskunftsrecht nach § 131 AktG Gebrauch machen (Spindler/Stilz/Rölike, a. a. O., § 256, Rdnr. 80 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.1986, 15 U 78/84, WM 1987, S. 533 ff.).
  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen zur Nichtigkeit führender Jahresabschlussmängel trägt im Rahmen der Nichtigkeitsklage die klagende Partei (OLG Frankfurt, ZIP 2013, 2403, 2405), hier also der Insolvenzverwalter.
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2013 - 5 O 151/13

    Wirksamkeit der Bestätigungsbeschlüsse der Deutschen Bank zu den HV-Beschlüssen

    Gegen dieses Urteil haben die Beklagte - soweit der Klage stattgegeben wurde - und die hiesige Klägerin zu 4) - soweit die Klage abgewiesen wurde - jeweils Berufung eingelegt, die beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Az. 5 U 14/13 geführt wird und über die noch nicht entschieden ist.
  • OLG Dresden, 07.06.2018 - 8 U 1042/17
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen zur Nichtigkeit führender Jahresabschlussmängel trägt im Rahmen der Nichtigkeitsklage die klagende Partei (OLG Frankfurt, ZIP 2013, 2403, 2405), hier also der Insolvenzverwalter.
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