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   OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02   

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https://dejure.org/2002,6232
OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 278 BGB, § 397 BGB
    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer unzureichenden Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbeaussage auf dem Gebiet der Telekommunikation; Unzulässigkeit von Werbevergleichen; Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr ; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer Unterwerfungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 198
  • K&R 2003, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach

    Allerdings kann dann, wenn ein Schuldner nur eine einfache Unterlassungserklärung abgegeben hat und der Gläubiger sich mit dieser einverstanden erklärt hat, zwischen den Parteien ein Erlassvertrag (§ 397 BGB) zustande kommen, der zu einem Verzicht des Gläubigers auf weitergehende Ansprüche führt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198; Ahrens/Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kapitel 1 Rdnr. 60; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kapitel 7 Rdnr. 10.).
  • KG, 25.04.2014 - 5 U 178/11

    ausländischer Gerichtsstand - Forderung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer

    Zur Ernstlichkeit des Unterwerfungswillens gehört die Bereitschaft des Schuldners, schützenswerte Interessen des Gläubigers zu wahren (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199f; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 8 Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04

    Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes

    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).
  • OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16

    Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).

    Da eine Unterwerfungserklärung mit einem unzureichenden Strafversprechen regelmäßig das konkludente Angebot zu einem gleichzeitigen Erlassvertrag beinhaltet, kann der Gläubiger nicht zugleich auf seinem (weitergehenden) gesetzlichen Unterlassungsanspruch beharren und die Unterwerfungserklärung dennoch annehmen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200).

  • LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12

    Betriebsrat - Schwerbehindertenvertretung - Sitzungsteilnahme

    Der Beteiligte zu 2) könnte seine Zusage jederzeit wieder zurücknehmen (vgl. ebenso zur parallelen Rechtslage im Wettbewerbsrecht OLG Frankfurt Beschluss vom 12. Dez. 2002 - 6 W 120/02 - Juris).
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