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   OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 168/13   

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https://dejure.org/2015,742
OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 168/13 (https://dejure.org/2015,742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2015 - 8 U 168/13 (https://dejure.org/2015,742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 8 U 168/13 (https://dejure.org/2015,742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 ProdHaftG, § 8 ProdHaftG
    Haftung des Herstellers wegen fehlerhafter Herstellung bzw. mangelhafter Konstruktion eines Wirbelsäulen-Titan-Cages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Herstellers eines mangelhaft konstruierten Titan-Cage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ProdHaftG § 1; ProdHaftG § 8
    Haftung des Herstellers eines mangelhaft konstruierten Titan-Cage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 168/13
    Auch dann hat der Anspruchsteller jedoch grundsätzlich die Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden und das Verschulden des Anspruchsgegners zu beweisen, wobei ihm allerdings Beweiserleichterungen zu Gute kommen können, für die Ursächlichkeitsfrage in Gestalt eines Anscheinsbeweises oder, in engen Grenzen, einer Beweislastumkehr, wenn Wesen und Inhalt der materiellen Schutznorm und der in ihr enthaltenen Verhaltensanweisung es gebieten, dem Schädiger aufgrund einer von ihm geschaffenen unklaren Beweislage die Sachverhaltsaufklärung und ihre Risiken aufzuerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1984 - III ZR 20/83 - MDR 1985, 1774).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 168/13
    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Urteil vom 5.4.2006 - VIII ZR 283/05 - NJW 2006, 2262).
  • OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 13.01.2015, Az. 8 U 168/13, BeckRS 2015, 09145).
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