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   OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19   

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https://dejure.org/2020,45950
OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19 (https://dejure.org/2020,45950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2020 - 19 U 30/19 (https://dejure.org/2020,45950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 19 U 30/19 (https://dejure.org/2020,45950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19
    Eine Verweisung auf eine konkret bezeichnete gesetzliche Vorschrift stellt keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar (BGH WM 2017, 427, 428 Rn. 17 ff.).

    Eines Hinweises auf das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB a.F.) bedurfte es nicht, weil bei Immobiliardarlehensverträgen (503 BGB a.F.) wie hier reduzierte Mitteilungspflichten galten, Art. 247 § 9 Abs. 1 EGBGB a.F. nicht auf Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB a.F. verweist und damit das bei Vertragskündigung einzuhaltende Verfahren nicht zu den Pflichtangaben gehörte (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15 Rn. 26 f., juris).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19
    Leitbild ist für das hier maßgebliche Recht, das vollharmonisiertes Unionsrecht umsetzt, der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher (BGH, Urt. v. 23.02.2016, WM 2016, 706 Rn. 32 ff.).
  • OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: zu den Pflichtangaben und zur optischen Hervorhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19
    Mit den an die Person des potentiellen Darlehensnehmers und die Nutzungsart der Immobilie anknüpfenden Voraussetzungen ist jedoch eine hinreichende Abgrenzbarkeit der in Betracht kommenden Personen gewährleistet (OLG Köln, Urt. v. 09.01.2018 - 4 U 29/17 Rn. 61, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2019 - 25 O 367/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19
    - 2-25 O 367/17 - abzuändern und.
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19
    Weiter zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass der marktübliche Sollzinssatz nicht überschritten wurde, weil eine Marktüblichkeit vereinbarter Zinsen wegen der fehlenden Betragsschärfe der MFI-Zinsstatistiken auch dann vorliegt, wenn der vereinbarte Zinssatz um bis zu einen Prozentpunkt von den in den MFI-Statistiken ausgewiesenen Werten abweicht (BGH, Urt. v. 19.01.2016 - XI ZR 103/15 Rn. 17 m.w.N., juris).
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