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   OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06 (Kart) (https://dejure.org/2007,1379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2007 - 11 U 40/06 (Kart) (https://dejure.org/2007,1379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 11 U 40/06 (Kart) (https://dejure.org/2007,1379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 MarkenG, § 23 MarkenG, § 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 9b UWG
    Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit DAX-bezogenen Optionsscheinen wegen unlauterer Nachahmung; unlautere Rufausbeutung; beschreibende Verwendung der Marke DAX

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 23; ; UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handel mit DAX-bezogenen Optionsscheinen durch eine Bank - Schutz der Marke DAX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der DAX darf kostenfrei genutzt werden

  • faz.net (Pressebericht, 27.02.2007)

    Börsen: Kein Geschäft mit Indexlizenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung des Handelns einer Bank mit auf den DAX bezogenen Optionsscheinen durch die Deutsche Börse; Verwendung des Begriffs "DAX" im Sinne einer Marke; Unterlassungsanspruch gegen die Emittierung und den Vertrieb von auf den DAX bezogenen Indexpapieren; ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UWG § 4 Nr. 9, § 3
    Kein Wettbewerbsverstoß bei Handel einer Bank mit auf den DAX bezogenen Wertpapieren

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX-bezogene Optionsscheine

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Banken dürfen mit DAX-bezogenen Optionsscheinen handeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX-bezogene Optionsscheine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX-bezogene Optionsscheine

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX-bezogene Optionsscheine - Niederlage für die Deutsche Börse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 468
  • GRUR-RR 2007, 104
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
  • WM 2007, 490
  • NZG 2007, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Sie setzen indessen voraus, dass der Käufer oder Verwender weiß, dass er nicht das Original vor sich hat (Harte/Henning/Sambuc, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 127 ff.; Köhler a.a.O. Rn. 9.55; BGH GRUR 99, 923 - Tele - Info -CD; ) oder dass die Anlehnung an ein fremdes Kennzeichen in der verwerflichen Absicht erfolgt, dessen Ruf auszunutzen (BGH GRUR 97, 754 -grau/magenta).

    Deshalb greift auch nicht der Verweis auf die "Tele - Info - CD" - Entscheidung des BGH(GRUR 99, 923 ), der ein Fall unmittelbarer Leistungsübernahme zugrunde lag und wo der Verletzer in unmittelbaren Absatzwettbewerb mit der Konkurrentin unter Ersparnis eigener Herstellungskosten für das konkurrierende Produkt getreten war.

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Eine Rufausbeutung kommt aber auch aufgrund einer Warenverwechslung in Betracht, wenn Eigenart und Besonderheiten des Erzeugnisses zu Qualitätserwartungen (Gütevorstellungen) führen, die dem Original zugeschrieben werden und der Nachahmung deshalb zugute kommen, weil der Verkehr sie mit ersterem verwechselt (BGH GRUR 85, 876 - Tchibo/Rolex I; BGH GRUR 96, 210 - Vakuumpumpen; Köhler a.a.O.m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Sie setzen indessen voraus, dass der Käufer oder Verwender weiß, dass er nicht das Original vor sich hat (Harte/Henning/Sambuc, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 127 ff.; Köhler a.a.O. Rn. 9.55; BGH GRUR 99, 923 - Tele - Info -CD; ) oder dass die Anlehnung an ein fremdes Kennzeichen in der verwerflichen Absicht erfolgt, dessen Ruf auszunutzen (BGH GRUR 97, 754 -grau/magenta).
  • OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 246/98

    Börsendaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Solche Arbeitsergebnisse - bei denen verschiedene Analysten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können - sind geeignet, auf die betriebliche Herkunft, jedenfalls aber auf die Besonderheiten der gewerblichen Leistungen der Analysten hinzuweisen (OLG Hamburg, OLGR 2000, 319 - Börsendaten).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Eine Nachahmung liegt aber nicht vor, wenn ein Originalprodukt - ohne Zustimmung des Herstellers - vermarktet wird (OLG Frankfurt GRUR 02, 296) oder durch das Setzen eines Hyperlinks der Zugriff auf Informationen ermöglicht wird, die ein anderer Diensteanbieter im Internet öffentlich zugänglich gemacht hat (BGH GRUR 03, 958 - Paperboy).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Auch wenn an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind und weder Branchengleichheit noch ein faktisches Verwertungspotenzial einer Leistung am Markt verlangt werden, setzt auch ein sog. "ad hoc -Wettbewerbsverhältnis" voraus, dass sich die Unternehmer im konkreten Fall auf demselben Markt begegnen und dort behindern können (BGH GRUR 04, 877 - Werbeblocker ).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 6 U 43/98

    Benutzung einer Marke; Zulässigkeit der Werbung für einen Börsenbrief durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Dies hat der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt für den Fall einer Gegenüberstellung eines Musterdepots mit der Entwicklung des DAX in der Werbung für eine Börsenfachzeitschrift entschieden (GRUR 00, 84), es trifft aber auch im vorliegenden Fall zu.
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Dem Veranstalter eines Sportwettkampfes stehen (ebenfalls) keine ausschließlichen Verwertungsrechte zu, die er an Dritte übertragen könnte, sondern in erster Linie Abwehrrechte kraft seines Hausrechts oder des Persönlichkeitsrechts der Mitwirkenden ( BGHZ 110, 371, 383 ).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
    Eine Rufausbeutung kommt aber auch aufgrund einer Warenverwechslung in Betracht, wenn Eigenart und Besonderheiten des Erzeugnisses zu Qualitätserwartungen (Gütevorstellungen) führen, die dem Original zugeschrieben werden und der Nachahmung deshalb zugute kommen, weil der Verkehr sie mit ersterem verwechselt (BGH GRUR 85, 876 - Tchibo/Rolex I; BGH GRUR 96, 210 - Vakuumpumpen; Köhler a.a.O.m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Im Übrigen hatte die Berufung keinen Erfolg (OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 104).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21

    Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen

    So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil zu Optionsscheinen, die auf den DAX bezogen waren (Urteil vom 13. Februar 2007 - 11 U 40/06, GRUR-RR 2007, 104), eine Nachahmung des DAX verneint, weil sich die emittierten und vertriebenen Wertpapiere auf den veröffentlichten Original-Index bezogen.
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