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   OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13   

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https://dejure.org/2014,2791
OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2014,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2014 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2014,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 6 U 9/13 (https://dejure.org/2014,2791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 MarkenG
    Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anmeldung einer "Spekulationsmarke" zur Behinderung Dritter ist rechtsmissbräuchlich

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anmeldung einer Marke zum Zwecke der Wettbewerbsbehinderung ist rechtsmissbräuchlich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann eine rechtswidrige Spekulationsmarke vorliegt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Das gibt es nicht nur bei Domains: Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke”

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Anmeldung einer Spekulationsmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Anmeldung einer Spekulationsmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Abmahnung aus Spekulationsmarken rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Anmeldung einer Spekulationsmarke

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anmeldung einer Marke zum Zwecke der Wettbewerbsbehinderung ist rechtsmissbräuchlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12

    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer "Spekulationsmarke"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Ergänzend werden die Erwägungen wiederholt, die der Senat in einer zum Nachteil der Klägerin ergangenen Eilentscheidung vom 7.2.2013 mit parallel gelagertem Sachverhalt angestellt hat (Az: 6 U 126/12):.

    Wenn der Geschäftsführer der Antragstellerin dort als Inhaber einer " ...well recognized European Trademark Agency..." bezeichnet wird, so lassen sich daraus keine Schlussfolgerungen ableiten, weil nicht ersichtlich ist, auf welcher Tatsachengrundlage diese Aussage in den Vertrag aufgenommen worden ist...." (OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Ergänzend wird auf die obigen Ausführungen des Senats aus der Parallelentscheidung vom 7.2.2013 verwiesen (6 U 126/12).

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass die Klägerin bereits in einem vorangegangenen Eilverfahren erfolglos versucht hatte, der Beklagten den Gebrauch des o. g. Zeichens zu untersagen (Az. 6 U 86/12 - OLG Frankfurt).

    Insoweit muss sich die Antragstellerin entgegenhalten lassen, dass sie vor dem hiesigen Eilverfahren beim Senat bereits ein Verfahren gegen die Fa. J GmbH wegen vermeintlich markenverletzender Nutzung der Marke "Z" der Antragstellerin anhängig gemacht hatte (6 U 86/12) und dass die Antragstellerin die Antragsgegnerin wegen Nutzung der Marke "K" abgemahnt hat, was als Indiz für eine Bevorratung zur Behinderung und Erzielung von Schadensersatzansprüchen gewertet werden kann.

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Die Behinderungsabsicht muss sich nicht gegen bestimmte Mitbewerber richten, sondern kann auch verschiedene, im Einzelnen noch nicht bekannte Dritte betreffen, sofern sich feststellen lässt, dass der Anmelder keinen ernsthaften Willen hat, die Marke im eigenen Geschäftsbetrieb oder für Dritte aufgrund eines bestehenden oder potentiellen Beratungskonzepts zu nutzen, und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Der Begriff der Bösgläubigkeit ist in der Gemeinschaftsmarkenverordnung wie im Markengesetz übereinstimmend auszulegen (BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13
    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders ist auszugehen, wenn er das angemeldete Zeichen nicht als Marke - d.h. als Herkunftshinweis - benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Monopolrechts lediglich zum Zweck einer markenrechtlich nicht gerechtfertigten Behinderung Dritter einsetzen will (BGH GRUR 2006, 850 Tz. 41 - Fußball-WM 2006).
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