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   OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34492
OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10 (https://dejure.org/2012,34492)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2012 - 5 U 116/10 (https://dejure.org/2012,34492)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2012 - 5 U 116/10 (https://dejure.org/2012,34492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung einer abgetretenen Forderung

  • Wolters Kluwer

    Werkvertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Umbau eines Automobilwerkes "Strukturänderung U-Werk"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung einer abgetretenen Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird die ungeprüfte Schlussrechnungsforderung fällig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Keine HOAI, wenn Architekten- oder Ingenieurleistungen neben oder zusammen mit Bauleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen sind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beitrag zum Anspruch von Generalunternehmern, Planungsleistungen nach HOAI abzurechnen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Generalübernehmer Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI abrechnen? (IBR 2013, 218)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 129/01

    Anwendung des Verbots der Nichtwissenserklärung des § 138 Abs. 4 ZPO auch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990, 13 U 162/89, VersR 1992, S. 78, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2002, 24 U 129/01, MDR 2002, S. 1148, zitiert nach Juris) ist einem Zessionar das Bestreiten von Umständen, die zur Begründung der zedierten Forderung geführt haben, mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet.

    Hinsichtlich ersterer ist der Klägerin ein Bestreiten mit Nichtwissen verwehrt, denn - wie bereits ausgeführt - ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990, 13 U 162/89, VersR 1992, S. 78, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2002, 24 U 129/01, MDR 2002, S. 1148, zitiert nach Juris) einem Zessionar das Bestreiten von Umständen, die zur Begründung der zitierten Forderung geführt haben, mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet.

  • OLG Köln, 14.02.1990 - 13 U 162/89

    Prozeßrechtlicher Schutz des Schuldners gegenüber dem Zessionar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990, 13 U 162/89, VersR 1992, S. 78, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2002, 24 U 129/01, MDR 2002, S. 1148, zitiert nach Juris) ist einem Zessionar das Bestreiten von Umständen, die zur Begründung der zedierten Forderung geführt haben, mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet.

    Hinsichtlich ersterer ist der Klägerin ein Bestreiten mit Nichtwissen verwehrt, denn - wie bereits ausgeführt - ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990, 13 U 162/89, VersR 1992, S. 78, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2002, 24 U 129/01, MDR 2002, S. 1148, zitiert nach Juris) einem Zessionar das Bestreiten von Umständen, die zur Begründung der zitierten Forderung geführt haben, mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet.

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 182/77

    Zustimmung des Scheinzessionars zur Rücknahme einer Abtretungsanzeige -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Zur Rechtsfolge gehört u.a., dass der Schuldner mit einer ihm gegen den Scheinzessionar zustehenden Forderungen aufrechnen kann (BGH, Urteil vom 05.07.1978, VIII ZR 182/77, NJW 1978, S. 2025, zitiert nach Juris, Rn. 31; MünchKomm/Roth, BGB, 5. Aufl., § 409 Rn. 11).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese auf Anbieter, die wie die X GmbH neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen haben, grundsätzlich nicht anzuwenden (Urteil vom 22.05.1997 - VII ZR 290/95, BGHZ 136, S. 1, zitiert nach Juris, Leitsatz 1 b und Rn. 16).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Die Abtretung ist auch dann wirksam, wenn die Feststellung der abgetretenen Forderungen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert, solange die abgetretenen Forderungen aus den Geschäftsunterlagen zweifelsfrei ersichtlich sind (BGH, Urteil vom 07.12.1977, VIII ZR 164/76, NJW 1978, S. 538, Rn. 15).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Zwar entspricht Letzteres der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 167/97, NJW 1999, S. 417, zitiert nach Juris, Leitsatz und Rdn. 7 sowie die Nachweise im landgerichtlichen Urteil, S. 5 Bl. 463).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Urteil vom 12.10.1999, XI ZR 24/99, NJW 2000, S. 276, Rn. 18; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 398, Rn. 14 m.w.N.) genügt es, wenn die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist, wobei zur Ausräumung von Zweifeln auch auf Umstände außerhalb der ggf. auslegungsbedürftigen Abtretungsvereinbarung zurückgegriffen werden darf.
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