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   OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16   

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https://dejure.org/2017,9275
OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16 (https://dejure.org/2017,9275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2017 - 4 U 158/16 (https://dejure.org/2017,9275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2017 - 4 U 158/16 (https://dejure.org/2017,9275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 823 BGB, § 297 ZPO
    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Gartenfestivals; adäquat-kausale Schäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Gartenfestivals; adäquat-kausale Schäden

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflichtverletzung des Veranstalters eines Gartenfestivals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 823; ZPO § 297
    Höhe des Schadens bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 287
    Höhe des Schadens bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, Rn. 8 - zitiert nach Juris).

    Anhaltspunkte hierfür können nur darin liegen, dass die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, dass sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder dass sie wesentliche Teile des Beweisergebnisses unberücksichtigt lässt (vgl. u.a. BGH NJW 2010, 3230, 3231 [BGH 06.07.2010 - VI ZR 198/09] ; BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, Rn. 9 - zitiert nach Juris).

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
    Anhaltspunkte hierfür können nur darin liegen, dass die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, dass sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder dass sie wesentliche Teile des Beweisergebnisses unberücksichtigt lässt (vgl. u.a. BGH NJW 2010, 3230, 3231 [BGH 06.07.2010 - VI ZR 198/09] ; BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, Rn. 9 - zitiert nach Juris).
  • OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15

    Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
    Dass eine andere Beweiswürdigung möglich gewesen wäre, genügt insofern nicht (vgl. OLG München, vom 24.06.2016, 10 U 3161/15, Rn. 10).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
    Ein solcher Verfahrensfehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO nicht genügt (vgl. BGH NJW 1987, 1557, 1558).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
    Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des erstinstanzlichen Tatrichters (vgl. BGH NJW 2015, 74, 75 [BGH 30.09.2014 - VI ZR 443/13] ).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
    Die im Rahmen der Schadensermittlung getroffene Beweiswürdigung unterliegt der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht nur darauf, ob sich der Tatrichter mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2011, 852, 853 [BGH 04.11.2010 - III ZR 45/10] ).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz),

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 01.08.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. v. 03.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 13.03.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16

    Kosten der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung nach § 522 Abs. 2

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss vom 1.8.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. vom 3.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 U 92/19

    Anspruch auf Maklerlohn nach Abschluss eines Kaufvertrags mit hinausgeschobener

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss vom 1.8.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. vom 3.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 13 U 213/17

    Kein Schadenersatz für Sturz eines Artisten vom "Todesrad"

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 1.8.2002, 2 U 57/02; KG, Urt. v. 3.11.2003, 22 U 136/03, juris) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist ( OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 13.3.2017, 4 U 158/16 , juris).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2019 - 13 U 144/16

    Frachtführerhaftung: Übernahme nach § 425 HGB bei Einlegen in einen Spind zur

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 1.8.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. v. 3.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist ( OLG Frankfurt, Urt. v. 13.3.2017, 4 U 158/16 , juris Rn. 14 ).
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