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   OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04   

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https://dejure.org/2005,9370
OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04 (https://dejure.org/2005,9370)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2005 - 20 W 327/04 (https://dejure.org/2005,9370)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 20 W 327/04 (https://dejure.org/2005,9370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 680 BGB, § 683 BGB, § 16 WoEigG, § 21 Abs 2 WoEigG, § 242 BGB
    Wohnungseigentum: Erlöschen einer Pflicht zur Wohngeldzahlung infolge einer erklärten Aufrechnung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Erlöschen einer Pflicht zur Wohngeldzahlung infolge einer erklärten Aufrechnung)

  • Judicialis

    BGB § 680; ; BGB § 683; ; WEG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 680 § 683; WEG § 16
    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Anspruch auf Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Aufrechnung mit einem Anspruch auf Wohngeld; Vorliegen einer Notgeschäftsführung bei einem Zwangs zur Begleichung von Gemeinschaftsschulden; Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich unter Wohnungseigentümern; Inanspruchnahme eines Hausverwalters im Wege ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 414/02

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz und Abänderung eines vereinbarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04
    Diese Auslegung ist vom Gericht der weiteren Beschwerde nur darauf zu prüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist - zwingend muss sie nicht sein -, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rz. 49; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 87 je m. w. N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19.05.2005, Az.: 20 W 414/02).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04
    Dabei ist festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrungswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).
  • KG, 29.05.2002 - 24 W 185/01

    Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04
    Wird allerdings ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer (hier: die Antragsgegner) durch die Aufrechnung des Außengläubigers (hier: die Wohnungsgemeinschaft A...straße ...) gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft (hier: der Wohnungseigentümergemeinschaft B...straße ...) zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen (vgl. Kammergericht ZWE 2002, 363; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 17; Bärmann/Pick/Merle a.a.O., § 28 Rz. 148).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04
    Dabei ist festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrungswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Zudem hat das OLG Frankfurt in zwei Entscheidungen (NJW-RR 2006, 1603 und Beschluss vom 13.7.2005 - 20 W 327/04) in ähnlicher Formulierung ausgeführt, eine Aufrechnung sei auch mit Ansprüchen aus §§ 680, 683 BGB möglich.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld nach gefestigter Rechtsprechung eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 28 Rz. 142; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 148; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 16 WEG Rz. 17, jeweils m. w. N.).

    Wird allerdings ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer - nach bisher geltender Rechtslage (vgl. nun BGH NJW 2005, 2061) - durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 17; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 148).

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