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   OLG Frankfurt, 13.08.2008 - 5 UF 185/07   

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https://dejure.org/2008,6103
OLG Frankfurt, 13.08.2008 - 5 UF 185/07 (https://dejure.org/2008,6103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2008 - 5 UF 185/07 (https://dejure.org/2008,6103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2008 - 5 UF 185/07 (https://dejure.org/2008,6103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1572 BGB, § 1573 BGB, § 1578b Abs 2 BGB
    Nachehelichenunterhalt: Befristung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung einer Erkrankung des Unterhaltsberechtigten

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1572, 1573, 1578b Abs. 2
    Befristung des nachehelichen Unterhalts, ehebedingte Nachteile, Übergangszeit von drei Jahren ehebedingte Nachteile, Befristung Tilgungsanteil des Hausabtrags

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehebedingte Nachteile bei einer vor der Eheschließung liegenden Zeit der Kindererziehung und dem Ausbleiben beruflicher Nachteile der Unterhalt begehrenden Ehefrau während der späteren Ehezeit; Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs auch betreffs etwaiger ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung: Hat eine Ehefrau das Kind vor der Ehe erzogen . stellt die Kinderbetreuung keinen ehebedingten Nachteil dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2008 - 5 UF 185/07
    Dem Antragsteller ist in diesem Zusammenhang zuzugeben, dass er bei dem zugrunde gelegten Bruttoeinkommen auch nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 05.03.2008 weiterhin den in dem oben genannten Hausabtrag enthaltenen Tilgungsanteil von 55, 35 EUR neben den bereits berücksichtigten 106, 09 EUR - aus dem Gesichtspunkt der zusätzlichen Altersversorgung in Abzug bringen kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 963 ff., S. 966, Rn. 23, 24).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2008 - 5 UF 185/07
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zum alten Recht (vgl. BGH FamRZ 2007, 793 ff.) und nunmehr wiederholt seit 1.1.2008 zur Anwendung des neuen § 1578 b BGB entschieden, dass eine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu erfolgen hat, wenn dem Verpflichteten gegenüber eine zeitlich unbegrenzte Unterhaltsverpflichtung unbillig wäre und der oder die Berechtigte keine wesentlichen ehebedingten Nachteile erlitten hat, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung während der Ehe und der Dauer der Ehe (BGH FamRZ 2008, 1325 ff.; BGH, Urt. vom 25.06.2008, XII ZR 109/07).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2008 - 5 UF 185/07
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zum alten Recht (vgl. BGH FamRZ 2007, 793 ff.) und nunmehr wiederholt seit 1.1.2008 zur Anwendung des neuen § 1578 b BGB entschieden, dass eine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu erfolgen hat, wenn dem Verpflichteten gegenüber eine zeitlich unbegrenzte Unterhaltsverpflichtung unbillig wäre und der oder die Berechtigte keine wesentlichen ehebedingten Nachteile erlitten hat, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung während der Ehe und der Dauer der Ehe (BGH FamRZ 2008, 1325 ff.; BGH, Urt. vom 25.06.2008, XII ZR 109/07).
  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2008 - 5 UF 185/07
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zum alten Recht (vgl. BGH FamRZ 2007, 793 ff.) und nunmehr wiederholt seit 1.1.2008 zur Anwendung des neuen § 1578 b BGB entschieden, dass eine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu erfolgen hat, wenn dem Verpflichteten gegenüber eine zeitlich unbegrenzte Unterhaltsverpflichtung unbillig wäre und der oder die Berechtigte keine wesentlichen ehebedingten Nachteile erlitten hat, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung während der Ehe und der Dauer der Ehe (BGH FamRZ 2008, 1325 ff.; BGH, Urt. vom 25.06.2008, XII ZR 109/07).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 2 UF 43/09

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt

    Sie können sich nach § 1578 b Abs. 1 S. 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (Regierungsentwurf, BT-Drucksache 16/1830 S. 18 f.; BGH, FamRZ 2009, 128-131, zitiert nach juris, Rn. 31 ff.; BGH, FamRZ 2009, 1207ff., zitiert nach juris, Rn. 35; BGH vom 14.10.2009 zu XII ZR 146/08, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Frankfurt, FuR 2008, 612 f., zitiert nach juris, Rn. 9; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526ff., zitiert nach juris, Rn. 61; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. September 2009 zu 17 UF 128/09, zitiert nach juris, Rn. 55; OLG Oldenburg,  MDR 2009, 1116, zitiert nach juris, Rn. 19, 20; OLG Koblenz, NJW 2009, 2315-2318, juris, Rn. 18).
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