Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 267 AEUV, RL 2011/83/EU Art. 2 Nr. 6, RL 2011/83/EU Art. 3 III k
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das Verbraucherwiderrufsrecht bei Beförderungsverträgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das Verbraucherwiderrufsrecht bei Beförderungsverträgen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reisevertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb; Vorabentscheidungsersuchen; Widerrufsrecht; Personenbeförderung; BahnCard
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betr. das Erfordernis einer Widerrufsbelehrung beim Vertrieb der BahnCard
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 3 O 389/16
- OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
- EuGH, 12.03.2020 - C-583/18
- EuGH - 583/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Vielmehr handelt es sich um eine Art Rahmenvertrag, der die Bahn verpflichtet, dem Käufer bei der Beauftragung einer konkreten Reisedienstleistung einen Rabatt zu gewähren (BGH, Urteil vom 15.4. 2010 - Xa ZR 89/09). - EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem Urteil in der Rechtsache "E.Fritz GmbH/Carsten von der Heyden" vom 15.04.2010, Az. C-215/08, (ECLI:EU:C:2010:186) zu Art. 1 I der Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, die durch die Richtlinie 2011/83/EU ersetzt wurde, entschieden, dass der Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt und somit eine Leistung bejaht. - EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Entscheidung "easy-car" (NJW 2005, 3055) den Begriff der "Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung" in der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG - die durch die Richtlinie 2011/83/EU abgelöst wurde - weit ausgelegt und folgendes ausgeführt:.
- EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
DIR International Film u.a. / Kommission
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Slg. 1995, I-3389 Rdnr. 9 - Hönig, und Slg. 2000, I-447 Rdnr. 26 - DIR International Film u.a./Kommission). - EuGH, 18.01.2001 - C-83/99
Kommission / Spanien
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Stehen diese Begriffe wie im Ausgangsverfahren in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder, spezifischer, von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (EuGH, Slg. 2001, I-445 Rdnr. 19 - Kommission/Spanien, und Slg. 2001, I-9945 - Heininger). - EuGH, 19.10.1995 - C-128/94
Hönig / Stadt Stockach
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Slg. 1995, I-3389 Rdnr. 9 - Hönig, und Slg. 2000, I-447 Rdnr. 26 - DIR International Film u.a./Kommission).
- OLG Stuttgart, 25.07.2023 - 6 U 27/22
Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags
In diesem Sinne widersprüchlich verhält sich insbesondere ein Darlehensnehmer, der den Widerruf erklärt, das Darlehen danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber der kreditgewährenden Bank geltend zu machen (Senat…, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20, juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17;… Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 -, Rn. 18, juris; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - XI ZR 129/19 - Senat, Beschluss vom 9. März 2022 - 6 U 272/20 -). - OLG Stuttgart, 19.05.2020 - 6 U 25/19
Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Rechtsmissbrauch bei …
In gleicher Weise widersprüchlich verhält sich ein Darlehensnehmer, der den Widerruf erklärt, das Darlehen danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber der kreditgewährenden Bank geltend zu machen (Senat…, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20, juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17). - OLG Stuttgart, 04.01.2021 - 6 U 328/19
Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs im Altfall: …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verhält sich ein Verbraucher in rechtsmissbräuchlicher Weise widersprüchlich, wenn er den Widerruf erklärt, den Vertrag danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber dem Unternehmer geltend zu machen (vgl. ausführlich etwa Senat…, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20, juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17; Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]; Urteil vom 19. Mai 2020 - 6 U 25/19).