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   OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17   

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https://dejure.org/2017,40219
OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17 (https://dejure.org/2017,40219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2017 - 8 W 13/17 (https://dejure.org/2017,40219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 8 W 13/17 (https://dejure.org/2017,40219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 68 GKG
    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • IWW

    ZPO § 3 GKG § 68

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 68
    Arzthaftung; Herausgabe von Behandlungsunterlagen; Streitwert

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 ; GKG § 68
    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 86 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Verfahrensrecht | Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 28.08.2017 - 8 W 39/17

    Streitwert bei bezifferten Schmerzensgeldklagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass hier nicht zu entscheiden ist, wie der Streitwert für die Herausgabe zu bemessen ist, wenn der Herausgabeantrag einerseits und der Zahlungs- oder Feststellungsantrag andererseits im Wege der Klagehäufung miteinander verbunden werden (vgl. dazu etwa KG, Beschluss vom 01.12.2016 - 20 W 67/16, juris; s. ferner Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 8 W 39/17, juris).
  • KG, 01.12.2016 - 20 W 67/16

    Streitwertfestsetzung bei Arzthaftung: Schadensersatzklage und Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass hier nicht zu entscheiden ist, wie der Streitwert für die Herausgabe zu bemessen ist, wenn der Herausgabeantrag einerseits und der Zahlungs- oder Feststellungsantrag andererseits im Wege der Klagehäufung miteinander verbunden werden (vgl. dazu etwa KG, Beschluss vom 01.12.2016 - 20 W 67/16, juris; s. ferner Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 8 W 39/17, juris).
  • OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10

    Streitwert der Klage eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11

    Erfüllungsort für das Einsichtsrecht des Patienten in Behandlungsunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98

    Einsicht in die Blutspende-Dokumentation, die Herstellungsdokumentation und die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2015 - 8 U 16/15

    Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 8 U 176/15

    Anspruch auf Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • KG, 09.05.2019 - 8 W 28/19

    Zulässigkeit einer Räumungsverfügung für gewerblich genutzte Räume

    Der Senat schließt sich nach nochmaliger Prüfung - unter Aufgabe seiner bisher vertretenen Auffassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05. September 2013 - 8 W 64/13, vom 14. Juli 2016 - 8 U 37/16, vom 05.Juli 2016 - 8 W 54/16, vom 16. März 2017 - 8 W 13/17, vom 13. August 2018 - 8 W 41/18 und vom 23. Oktober 2018 - 8 W 68/18) - an.
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