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   OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06   

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https://dejure.org/2007,15108
OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06 (https://dejure.org/2007,15108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2007 - 5 U 26/06 (https://dejure.org/2007,15108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2007 - 5 U 26/06 (https://dejure.org/2007,15108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 Abs 1 Nr 8 AktG, § 161 AktG, § 186 Abs 4 AktG, § 241 Abs 1 Nr 3 AktG, § 241 Abs 1 Nr 4 AktG
    Aktiengesellschaft: Anspruch eines Aktionärs auf Nichtigerklärung bzw. Nichtigkeitsfeststellung von Hauptversammlungsbeschlüssen hinsichtlich der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien, zur Ausgabe von ...

  • Judicialis

    AktG § 16 S. 3; ; A... ktG § 71; ; AktG § 71 Abs. 1 Nr. 8; ; AktG § 76 Abs. 1; ; AktG § 83 Abs. 2; ; AktG § 123 Abs. 3 S. 2; ; AktG § 161; ; AktG § 181 Abs. 1; ; AktG § 186; ; AktG § 186 Abs. 4; ; AktG § 186 Abs. 4 S. 2; ; AktG § 204; ; AktG § 204 Abs. 1 S. 2; ; AktG § 221; ; AktG § 241; ; AktG § 241 Abs. 1 Nr. 3; ; AktG § 241 Abs. 1 Nr. 4; ; AktG § 245; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; WpHG § 13 Abs. 1; ; BGB § 126; ; UmwG § 8; ; UmwG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft; Anforderungen an die Form des Berichts des Vorstandes hinsichtlich der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einschluss der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft; Anforderungen an die Form des Berichts des Vorstandes hinsichtlich der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einschluss der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03

    Wirksame Verschmelzung von Aktiengesellschaften: Anforderungen an den der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06
    Einer Unterzeichnung bedarf diese Erklärung nicht (Fuhrmann, AG 2004, 135; Linnerz, EwiR 2005, 135; wohl auch Krieger, Münchner Handbuch AG, 3. Aufl., 2007, § 56, Rn. 94, zit. nach Bl. 1064 d.A.).

    Entsprechendes wird in der Rechtsprechung (KG Urteil vom 25.10.2004 - 23 U 234/03) für den vergleichbaren Verschmelzungsbericht des Vorstands nach § 8 UmwG vertreten.

  • OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04

    Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre; Anfechtung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06
    Der Senat folgt dabei der zwischenzeitlich herrschenden Meinung, die die Grundsätze der Siemens/Nold-Entscheidung auch auf die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Genussrechten nach § 221 AktG (Hüffer, AktG, § 221 Rn. 41; Habersack, MüKo AktG, 2. Aufl. 2005, § 221, Rn. 180; Groß, Handbuch börsennotierte AG, 2005, § 48 Rn. 50), und für den Bezugsrechtsausschluss bei der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien anwendet (OLG Hamburg ZIP 2005, 1074, 1080 f.).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06
    Selbst wenn man nämlich der Auffassung des Klägers folgen wollte, fehlt es an der Relevanz des Formmangels für die Informations- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 32; 160, 385).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06
    Selbst wenn man nämlich der Auffassung des Klägers folgen wollte, fehlt es an der Relevanz des Formmangels für die Informations- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 32; 160, 385).
  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93

    Vereinbarkeit der gerichtlichen Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06
    Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen für den Bezugsrechtsausschluss im Beschlusszeitpunkt so konkret feststehen und offengelegt werden, dass die Hauptversammlung sie endgültig beurteilen kann (BGH ZIP 1995, 372, 373 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06
    Der BGH (Urteil vom 21.5.2007 - II ZR 266/04) hat insoweit zwar die Frage des Unterzeichnungserfordernisses ausdrücklich dahinstehen lassen, hält aber zumindest eine Unterzeichnung durch alle Vorstandsmitglieder nicht für erforderlich.
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