Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62402
OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14 (https://dejure.org/2015,62402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2015 - 7 U 110/14 (https://dejure.org/2015,62402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2015 - 7 U 110/14 (https://dejure.org/2015,62402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,62402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 1b BetrAVG, § 153 VVG, § 21 VAG, § 11 VAG
    Ansprüche auf höhere Überschussbeteiligung gegen Pensionskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf höhere Überschussbeteiligung gegen Pensionskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1b; VVG § 153; VAG § 21; VAG § 11

  • rechtsportal.de

    VAG § 118b Abs. 3
    Ansprüche eines Versorgungsempfängers gegen die Pensionskasse auf Zahlung einer Überschussbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Wiesbaden, 03.07.2014 - 2 O 29/14

    Anspruch eines Rentenempfängers auf Sonderzahlungen aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 03.07.2014 (Az.: 2 O 29/14) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 03.07.2014 (Az.: 2 O 29/14).

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Dies folgt aus dem für Pensionskassen maßgeblichen Versicherungsprinzip und aus der Finanzierung durch Beiträge (vgl. BAG, Urt. v. 18.11.2008, Az.: 3 AZR 970/06, zitiert nach juris, Rdnr. 22 m.w.N.).

    Auf die Entscheidung des BAG mit Urteil vom 18.11.2008 (Az.: 3 AZR 970/06, zitiert nach juris, Rdnr. 40) kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts herleiten, da sie sich auf einen Schadenersatzanspruch wegen eines fehlerhaften Anlageverhaltens der Pensionskasse bezieht und somit einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05

    Gewinnzuschlag bei Betriebsrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Danach darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen ausnehmen oder sie schlechter stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.06.2006, Az.: 13 Sa 80/05, zitiert nach juris, Rdnr. 69 m.w.N.).

    Denn der Eintritt des Versorgungsfalls stellt eine entscheidende Zäsur dar, da mit diesem Zeitpunkt die Versorgungsanwartschaft zum Versorgungsanspruch erstarkt, so dass er als sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Gewährung zusätzlicher Versorgungsleistungen - wie z.B. einer Sonderzahlung als Form der Überschussbeteiligung - in Betracht kommen kann; zu berücksichtigen ist ferner, dass eine Pensionskasse Rentenanwärtern die künftige Höhe einer Überschussbeteiligung nicht garantieren kann, weil ihr Umfang wesentlich von der künftigen Entwicklung der allgemeinen und demografischen Verhältnisse sowie des Zinsniveaus abhängt, so dass es nicht möglich ist, zukünftige Überschussanteile im Rahmen der zu quotierenden Versicherungsleistung als feste Größe anzusetzen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.06.2006, Az.: 13 Sa 80/05, aaO, Rdnr. 78, 82 unter Verweis auf Höfer, BetrAVG, Erg.-Lieferung September 2003, § 2, Rdnr. 3177, 3181).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Schließlich kann sich die Klägerin auch nicht auf die Entscheidung des 2. Senats des BVerfG (Beschl. v. 22.03.2000, Az.: 1 BvR 1136/96) stützen.
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 109/50

    Gleichbehandlung von Pensionsrenten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH (Beschl. v. 24.10.1951, Az.: II ZR 109/50; Urt. v. 15.12.1951, Az.: II ZR 158/51) sind nicht einschlägig, da sie völlig anders gelagerte Sachverhalte betreffen, worauf die Beklagte in der Berufungserwiderung (vgl. S. 11, Bl. 397 d.A.) zu Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH (Beschl. v. 24.10.1951, Az.: II ZR 109/50; Urt. v. 15.12.1951, Az.: II ZR 158/51) sind nicht einschlägig, da sie völlig anders gelagerte Sachverhalte betreffen, worauf die Beklagte in der Berufungserwiderung (vgl. S. 11, Bl. 397 d.A.) zu Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56

    Betriebspensionskasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Mit dem Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 17.12.1956 (BGHZ 22, 375, 380) macht die Klägerin lediglich allgemein geltend, dass bei einem Rechtsstreit gegen eine Pensionskasse das dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen sei.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Somit ist weder in das aus einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft entstandene Rentenstammrecht noch in erdiente Rechte der Klägerin eingegriffen worden, so dass es - wie von der Beklagten zu Recht mit Schriftsatz vom 11.09.2015 ausgeführt - eines Rückgriffs auf das durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Eingriffs- und Rechtfertigungsmodell (vgl. BAG, Urt. v. 28.06.2011, Az.: 3 AZR 282/09, zitiert nach juris, Rdnr. 38; Urt. v. 15.05.2012, Az.: 3 AZR 11/10, zitiert nach juris, Rdnr. 75) nicht bedarf.
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14
    Somit ist weder in das aus einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft entstandene Rentenstammrecht noch in erdiente Rechte der Klägerin eingegriffen worden, so dass es - wie von der Beklagten zu Recht mit Schriftsatz vom 11.09.2015 ausgeführt - eines Rückgriffs auf das durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Eingriffs- und Rechtfertigungsmodell (vgl. BAG, Urt. v. 28.06.2011, Az.: 3 AZR 282/09, zitiert nach juris, Rdnr. 38; Urt. v. 15.05.2012, Az.: 3 AZR 11/10, zitiert nach juris, Rdnr. 75) nicht bedarf.
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2016 - 12 U 101/16

    Rücktritt von Altverträgen über eine private Rentenversicherung: Verjährung von

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Landgerichts, das in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgerichts Stuttgart (7 U 110/14 - Urteil vom 28.02.2015) im Hinblick auf die Frage der europarechtlichen Unbedenklichkeit der Regelungen in § 5 Abs. 2 S. 4 VVG a.F. und § 8 Abs. 5 VVG a.F. bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu von einer unsicheren Rechtslage ausgegangen ist und danach erst mit Schluss des Jahres 2012 die Verjährungsfrist zu laufen begonnen haben soll.

    Die Revision ist zuzulassen, weil der Senat im Hinblick auf den Verjährungsbeginn von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart im Urteil vom 28.02.2015 - 7 U 110/14 - abweicht.

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 134/16

    Kapitallebensversicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Verjährung von

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (7 U 110/14 - Urt. v. 28.02.2015, nicht veröffentl.), das im Hinblick auf die Frage der europarechtlichen Unbedenklichkeit der Regelungen in § 5 Abs. 2 S. 4 VVG a.F. und § 8 Abs. 5 VVG a.F. bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu von einer unsicheren Rechtslage ausgegangen ist, so dass erst mit Schluss des Jahres 2012 die Verjährungsfrist zu laufen begonnen habe.

    Die Revision ist zuzulassen, weil der Senat im Hinblick auf den Verjährungsbeginn von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart im Urteil vom 28.02.2015 - 7 U 110/14 - abweicht (ebenso bereits Senat, Urt. v. 29.09.2016 - 12 U 101/16, juris).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2017 - 12 U 75/17

    Lebensversicherung: Verjährung des Widerspruchsrechts bei einem Altvertrag

    Soweit vertreten wird, der Verjährungsbeginn sei in Fällen wie dem vorliegenden zumindest bis zum EuGH-Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11 - gehemmt (so wohl OLG Stuttgart, Urteil vom 28.02.2015 - 7 U 110/14 - , nicht veröffentlicht), ist auch nach dieser Auffassung im vorliegenden Fall Verjährung eingetreten, da die Klage erst im Jahr 2016 erhoben wurde.
  • OLG Braunschweig, 11.03.2019 - 11 U 160/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenkostenversicherung für die Kosten einer

    Verboten ist somit nur die ungleichartige Behandlung gleicher Tatbestände (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. November 2015 - 7 U 110/14 -, juris, Rn. 39, zu § 21 VAG a.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht