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   OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11   

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https://dejure.org/2011,6403
OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11 (https://dejure.org/2011,6403)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2011 - 20 W 321/11 (https://dejure.org/2011,6403)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 20 W 321/11 (https://dejure.org/2011,6403)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12, GBO §§ 71, 78
    Wirksamkeitszeitpunkt bei Verwalterzustimmung - Rechtsbeschwerde zugelassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen der Bestellung eines Verwalters bis zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Wirksamkeit der erforderlichen Zustimmung bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorliegen der Verwalterzustimmung zur Wohnungsveräußerung zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zustimmung des Wohnungseigentumsverwalters gem. § 12 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12; GBO § 71; GBO § 78
    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung des Verwalters gem. § 12 WEG im Grundbuchverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbucheintragung: Wann ist Verwalterzustimmung wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirkt Zustimmungserklärung des Verwalters fort? (IMR 2012, 113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 51
  • ZMR 2012, 383
  • Rpfleger 2012, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 15.03.2011 - 13 W 15/11

    Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum: Erteilung der Zustimmung durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11
    Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BG maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben (Anschluss OLG Celle NZM 2005, 260, OLG Hamburg ZFIR 2011, 528 und OLG Hamm NJW-RR 20101524; entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 und OLG München MittBayNot 2011, 486).

    14 Die bisher wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4 jeweils m. w. N.).

    zum Meinungsstand insgesamt auch: Böttcher, Rpfleger 2011, 573, 583/584: ; Gutachten in DNotI-Report 2010, 209; Kössinger, MittBayNot 2011, 487 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11
    Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BG maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben (Anschluss OLG Celle NZM 2005, 260, OLG Hamburg ZFIR 2011, 528 und OLG Hamm NJW-RR 20101524; entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 und OLG München MittBayNot 2011, 486).

    Im Unterschied hierzu wird nunmehr in Rechtsprechung und Literatur vermehrt auch die Auffassung vertreten, es komme allein auf den Zeitpunkt an, zu welchem die Zustimmung bezüglich des schuldrechtlichen Vertrages durch Zugang der Zustimmungserklärung bei dem Notar oder den Vertragsparteien wirksam werde, so dass das Entfallen der Zustimmungsberechtigung nach diesem Zeitpunkt auch für das Grundbuchverfahren unschädlich sei (OLG Düsseldorf WuM 2011, 380 = Wohnungseigentümer 2011, 72 = DNotZ 2011, 625; OLG München MittBayNot 2011, 486; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 199/202; Niedenführ/Kümmel, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 38; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 32/33 jeweils m. w. N.; vgl .

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05

    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11
    Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BG maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben (Anschluss OLG Celle NZM 2005, 260, OLG Hamburg ZFIR 2011, 528 und OLG Hamm NJW-RR 20101524; entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 und OLG München MittBayNot 2011, 486).

    14 Die bisher wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4 jeweils m. w. N.).

  • OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11
    Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BG maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben (Anschluss OLG Celle NZM 2005, 260, OLG Hamburg ZFIR 2011, 528 und OLG Hamm NJW-RR 20101524; entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 und OLG München MittBayNot 2011, 486).

    Im Unterschied hierzu wird nunmehr in Rechtsprechung und Literatur vermehrt auch die Auffassung vertreten, es komme allein auf den Zeitpunkt an, zu welchem die Zustimmung bezüglich des schuldrechtlichen Vertrages durch Zugang der Zustimmungserklärung bei dem Notar oder den Vertragsparteien wirksam werde, so dass das Entfallen der Zustimmungsberechtigung nach diesem Zeitpunkt auch für das Grundbuchverfahren unschädlich sei (OLG Düsseldorf WuM 2011, 380 = Wohnungseigentümer 2011, 72 = DNotZ 2011, 625; OLG München MittBayNot 2011, 486; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 199/202; Niedenführ/Kümmel, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 38; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 32/33 jeweils m. w. N.; vgl .

  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 15 W 139/10

    Anforderungen an die Legitimation des einer Veräußerung zustimmenden Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11
    14 Die bisher wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11
    Anderenfalls käme es im Übrigen auch zu nicht erklärbaren Widersprüchen im Verhältnis zu der Parallelvorschrift des § 5 ErbbauRG, für welche - soweit ersichtlich - die Einordnung des Zustimmungserfordernisses als Beschränkung der Verfügungsmacht des jeweiligen Eigentümers allgemein anerkannt ist (vgl. BGHZ 33, 76/85; OLG Köln MittRhNotK 1996, 275 und OLG Düsseldorf MittRhNotK 1976, 276).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Das Beschwerdegericht (dessen Entscheidung in FGPrax 2012, 51 veröffentlicht ist) meint, das Grundbuchamt habe zu Recht die beantragte Umschreibung von der Vorlage eines Nachweises über die Verlängerung der Bestellung der Verwalterin oder einer Zustimmung des neuen Verwalters abhängig gemacht.
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    aa) Nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, ist die Einwilligung gemäß § 183 Satz 1 BGB widerruflich, bis die dingliche Einigung nach § 873 Abs. 2 BGB bindend geworden und der Eintragungsantrag gestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZWE 2012, 273, 274; OLG Hamburg, ZfIR 2011, 528; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1525, 1526; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 44 f.; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 15, 15a; Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 20 W 12/18

    Grundbuch: Eigentümerzustimmung nach § 12 WEG

    So hatte der Senat im Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11 (= FGPrax 2012, 204 [OLG München 31.05.2012 - 34 Wx 15/12] ), der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2012 zugrunde lag, noch die Auffassung vertreten, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 12 Abs. 1 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim Grundbuchamt noch gegeben ist.

    Letztendlich hat das OLG München darauf hingewiesen, dass ein unterschiedliches Gesetzesverständnis zu den §§ 5, 6 ErbbauRG nicht angezeigt sei, eine Erwägung, auf die auch der erkennende Senat noch in seinem Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11, und das OLG Celle abgestellt hatten.

    Im Übrigen hat er in den Gründen - nunmehr gegensätzlich zum OLG München, wie auch zum Beschluss des erkennenden Senats vom 13.12.2011, 20 W 321/11, und des OLG Celle - ausgeführt, dass für den Ausschluss der Widerruflichkeit der Zustimmung nach Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts schließlich auch der Gleichlauf mit § 12 Abs. 1 WEG spreche, zu dem die inzwischen überwiegende Ansicht annehme, dass die Zustimmung zu der Auflassung nicht mehr widerrufen werden könne, sobald die Zustimmung zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft wirksam geworden sei.

  • OLG Frankfurt, 29.05.2012 - 20 W 158/12

    WEG: Wirksamkeit der Zustimmung nach § 12 I und III WEG

    Nach dem Beschluss des Senats vom 13.12.2011 - 20 W 321/11 - müsse bei der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.

    In der Entscheidung vom 13.12.2011 - 20 W 321/11 - (FGPrax 2012, 204), die unter dem Az. V ZB 2/12 im Rechtsbeschwerdeverfahren dem BGH vorliegt, hat der Senat ausgeführt:.

    Die Beschwerdebegründung entspricht im vorliegenden Fall derjenigen, die der Notar in dem Verfahren 20 W 321/11 bereits erfolglos vorgetragen hatte.

  • KG, 28.02.2012 - 1 W 41/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Endgültiges Wirksamwerden der

    Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss OLG Düsseldorf, 11. Mai 2011, 3 Wx 70/11, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, 27. Juni 2011, 34 Wx 135/11, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, 19. Januar 2005, 4 W 14/05, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, 13. Dezember 2011, 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, 15. März 2011, 13 W 15/11; OLG Hamm, 12. Mai 2010, 15 W 139/10, NJW-RR 2010, 1524).(Rn.10).

    Soweit sich der Grundbuchbeamte der wohl noch herrschenden Auffassung angeschlossen hat, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung - zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (OLG Celle NZM 2005, 260; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487; neuestens auch OLG Frankfurt, 20. Zivilsenat, Beschluss vom 13.12.2011 -20 W 321/11- zitiert nach juris) folgt dem der Senat nicht.

  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 20 W 406/11

    WEG-Recht: Fortfall der Zustimmungsberechtigung des Verwalters zur Veräußerung

    10 Wie der erkennende Senat bereits im Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11, ausgeführt hat, geht die bisher wohl herrschende Auffassung davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4, jeweils m. w. N.).

    Der Senat hat sich bereits im Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11, der erstgenannten Auffassung angeschlossen.

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Dabei kann im vorliegenden Fall die Frage offen bleiben, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit der Verwalterbestellung abzustellen ist, nämlich ob gemäß § 878 BGB der Eingang des Umschreibungsantrages beim Grundbuchamt (07.02.2012) maßgeblich ist (so die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur; zum Meinungsstand vgl. den Beschluss des OLG Frankfurt FGPrax 2012, 51, das wegen dieser Frage die Rechtsbeschwerde zugelassen hat,) oder aber ob es ausreicht, wenn jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Zustimmungserklärung bei dem Notar (Beglaubigung am 25.11.2011; Bl. 61 d.A.) oder den Vertragsparteien eine wirksame Verwalterbestellung vorlag.
  • OLG Nürnberg, 25.10.2012 - 15 W 1894/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Verwalterzustimmung zum

    9 1. Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 19.01.2005, Az. 4 W 14/5, RNotZ 2005, 542), das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 12.05.2010, Az. 15 W 139/10, Rpfleger 2011, 28), das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 15.03.2011, Az. 13 W 15/11, ZMR 2011, 815) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 13.12.2011, Az. 20 W 321/11, FGPrax 2012, 51) sowie Teile des Schrifttums (Demharter, GBO, 27. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 38, in der Neuauflage aufgegeben; Palandt, BGB, 71. Aufl. § 12 WEG Rn. 7) - die wohl bisher herrschende Meinung - vertreten die Ansicht, dass derjenige, der die Zustimmung nach § 12 WEG erteilt hat, auch noch zu dem Zeitpunkt zustimmungsbefugt sein muss, in dem beim Grundbuchamt der Eintragungsantrag gestellt wird.
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    Dabei kann im vorliegenden Fall die Frage offen bleiben, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit der Verwalterbestellung abzustellen ist, nämlich ob gemäß § 878 BGB der Eingang des Umschreibungsantrages beim Grundbuchamt (07.02.2012) maßgeblich ist (so die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur; zum Meinungsstand vgl. den Beschluss des OLG Frankfurt FGPrax 2012, 51, das wegen dieser Frage die Rechtsbeschwerde zugelassen hat,) oder aber ob es ausreicht, wenn jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Zustimmungserklärung bei dem Notar (Beglaubigung am 25.11.2011; Bl. 61 d.A.) oder den Vertragsparteien eine wirksame Verwalterbestellung vorlag.
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