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   OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12   

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https://dejure.org/2012,54581
OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12 (https://dejure.org/2012,54581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2012 - 18 W 231/12 (https://dejure.org/2012,54581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 18 W 231/12 (https://dejure.org/2012,54581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens als solche des Hauptsacherechtsstreits - Definition der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
    Da durch das Prozessgericht im Rahmen der Kostengrundentscheidung § 96 ZPO zu beachten ist, reicht dabei eine Teilidentität aus, so dass die in der Hauptsache getroffene Kostenent-scheidung auch dann für das Beweisverfahren maßgeblich ist, wenn der Streitgegenstand der Klage nur einem Teil des im Beweisverfahren relevanten Streitgegenstands entspricht (BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2004, 1651; BGH, BauR 2006, 865, Zöller-Herget, 27. Aufl., § 91, Rd. 13, "Selbstständiges Beweisverfahren").
  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
    Da, soweit ersichtlich, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der streitrelevanten Frage nicht existiert (offengelassen etwa in OLG Hamm, BauR 2009, 1913), misst der Senat der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung bei, so dass in Anwendung des § 574 11, 111 ZPO die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist.
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
    Da durch das Prozessgericht im Rahmen der Kostengrundentscheidung § 96 ZPO zu beachten ist, reicht dabei eine Teilidentität aus, so dass die in der Hauptsache getroffene Kostenent-scheidung auch dann für das Beweisverfahren maßgeblich ist, wenn der Streitgegenstand der Klage nur einem Teil des im Beweisverfahren relevanten Streitgegenstands entspricht (BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2004, 1651; BGH, BauR 2006, 865, Zöller-Herget, 27. Aufl., § 91, Rd. 13, "Selbstständiges Beweisverfahren").
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
    Da durch das Prozessgericht im Rahmen der Kostengrundentscheidung § 96 ZPO zu beachten ist, reicht dabei eine Teilidentität aus, so dass die in der Hauptsache getroffene Kostenent-scheidung auch dann für das Beweisverfahren maßgeblich ist, wenn der Streitgegenstand der Klage nur einem Teil des im Beweisverfahren relevanten Streitgegenstands entspricht (BGH, NJW 2004, 3121; BGH, NJW-RR 2004, 1651; BGH, BauR 2006, 865, Zöller-Herget, 27. Aufl., § 91, Rd. 13, "Selbstständiges Beweisverfahren").
  • OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06

    Kostenentscheidung nach § 494a II ZPO für den Streithelfer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
    Ob darüber hinausgehend sogar § 494 a II ZPO zu Gunsten des Streithelfers im Beweisverfahren anwendbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2006, Az.: 22 W 105/06 [juris]), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Beweisverfahren eine Streitverkündung zulässig (BGH, MDR 1997, 390).
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