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   OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12   

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https://dejure.org/2012,54127
OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12 (https://dejure.org/2012,54127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2012 - 3 Ws 922/12 (https://dejure.org/2012,54127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 3 Ws 922/12 (https://dejure.org/2012,54127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen der Aussetzung der restlichen Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung bei zu Unrecht verweigerten vollzugsöffnenden Maßnahmen der Vollzugsbehörde; Verfassungskonforme Auslegung des § 454a Abs. 1 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1
    Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung bei zu Unrecht verweigerten vollzugsöffnenden Maßnahmen der Vollzugsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    Zwar steht der Anstalt bei der Prüfung, ob weitergehenden Vollzugslockerungen der Versagungsgrund der Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, ein Beurteilungsspielraum zu (BGHSt 30, 320; Senat, NStZ-RR 1998, 179; 2000, 35O), dem nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch dann Rechnung zu tragen ist, wenn über die Berechtigung der Lockerungsverweigerung im Aussetzungsverfahren entschieden wird (vgl. Senat, Beschl. v. 23.02.2010 - 3 Ws 142/10).
  • OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1; Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 3 Ws 63/12

    Sicherungsverwahrung - schwere Gewalttat im Sinne der Weitergeltungsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    Zwar besteht nach den Gutachten des Sachverständigen SV 1 vom 31.10.2006 und des Sachverständigen SV2 vom 07.04.2010 und vom 18.04.2012 beim Verurteilten hohes strukturelles (aktuarisches) Risiko erneuter gewalttätiger Eigentumsdelinquenz, namentlich schweren Raubs oder schwerer räuberische Erpressung unter Mitführung geladener Schusswaffen und damit schwerer Gewalttaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.; Senat, NStZ-RR 2012, 171; BGH, StV 2012, 213).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    Zwar besteht nach den Gutachten des Sachverständigen SV 1 vom 31.10.2006 und des Sachverständigen SV2 vom 07.04.2010 und vom 18.04.2012 beim Verurteilten hohes strukturelles (aktuarisches) Risiko erneuter gewalttätiger Eigentumsdelinquenz, namentlich schweren Raubs oder schwerer räuberische Erpressung unter Mitführung geladener Schusswaffen und damit schwerer Gewalttaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.; Senat, NStZ-RR 2012, 171; BGH, StV 2012, 213).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04

    Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1; Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren.
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    4 Der Senat teilt die zutreffend begründete Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass die günstige Prognose (nur) noch von der Bewährung des Untergebrachten in vollzugsöffnenden Maßnahmen abhängt, diese ihm von der Vollzugsbehörde aber im gebotenen Umfange ohne zureichenden Grund versagt werden und eine Einwirkung auf die Vollzugsbehörde durch bloßen Hinweis in der vollstreckungsrechtlichen Entscheidung nicht ausreichend erscheint, so dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2009, 1941 ff.), nach § 454a I StPO verfahren werden musste.
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    Zwar besteht nach den Gutachten des Sachverständigen SV 1 vom 31.10.2006 und des Sachverständigen SV2 vom 07.04.2010 und vom 18.04.2012 beim Verurteilten hohes strukturelles (aktuarisches) Risiko erneuter gewalttätiger Eigentumsdelinquenz, namentlich schweren Raubs oder schwerer räuberische Erpressung unter Mitführung geladener Schusswaffen und damit schwerer Gewalttaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.; Senat, NStZ-RR 2012, 171; BGH, StV 2012, 213).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
    5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1; Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit bindender Weisungen der

    Die Anwendung des § 454 a Abs. 1 StPO auf Fälle ohne gesicherte Prognose bleibt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts absoluten Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Gefangenen im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen abhängt und ihm diese zu Unrecht durch die Justizvollzugsbehörden verweigert werden (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 13.12.2012 - 3 Ws 922/12).
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