Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11445
OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10 (https://dejure.org/2011,11445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2011 - 2 UF 358/10 (https://dejure.org/2011,11445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 2 UF 358/10 (https://dejure.org/2011,11445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 2 VersAusglG
    Keine Einwendung des Versorgungsträgers bei Versorgungsausgleich geringfügiger Anwartschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen eines privaten Versorgungsträgers gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer geringwertigen Anwartschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 18 Abs. 2
    Einwendungen eines privaten Versorgungsträgers gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer geringwertigen Anwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 980
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 04.11.2010 - 2 UF 349/10

    Versorgungsausgleich: Ermessenserwägungen bei der Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Wohl überwiegend wird für Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen, dass durch den Ausgleich eines geringfügigen Rechts kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht, wenn beim gleichen Versorgungsträger außerdem ein weiteres, nicht geringfügiges Anrecht zum Ausgleich gelangt (OLG München vom 20. Dezember 2010 zu 12 UF 1715/10, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Dresden, FamRZ 2010, 1084; OLG Dresden zu 23 UF 478/10, zitiert nach Juris Tz. 17; OLG Thüringen Beschluss zu 2 UF 349/10 vom 4. November 2010, zitiert nach Juris, Tz. 31; a.A.: OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1809, zitiert nach Juris, Tz. 22 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 41-42, zitiert nach Juris, Tz. 17 ff.).
  • OLG München, 20.12.2010 - 12 UF 1715/10

    Bagatellausgleich im Versorgungsausgleichsrecht: Ausgleichsfähigkeit von mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Wohl überwiegend wird für Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen, dass durch den Ausgleich eines geringfügigen Rechts kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht, wenn beim gleichen Versorgungsträger außerdem ein weiteres, nicht geringfügiges Anrecht zum Ausgleich gelangt (OLG München vom 20. Dezember 2010 zu 12 UF 1715/10, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Dresden, FamRZ 2010, 1084; OLG Dresden zu 23 UF 478/10, zitiert nach Juris Tz. 17; OLG Thüringen Beschluss zu 2 UF 349/10 vom 4. November 2010, zitiert nach Juris, Tz. 31; a.A.: OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1809, zitiert nach Juris, Tz. 22 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 41-42, zitiert nach Juris, Tz. 17 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2011 - 18 UF 150/10

    Absehen vom Versorgungsausgleich bei geringer Differenz der Ausgleichswerte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Nach einer bisher vereinzelt gebliebenen Auffassung kann der Versorgungsträger sich nicht auf einen zu hohen Verwaltungsaufwand berufen, wenn beide Eheleute Anwartschaften haben und lediglich die eines Ehegatten geringfügig ausfallen, weil hier gerade keine Kleinstanwartschaften begründet werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Januar 2011 zu 18 UF 150/10, zitiert nach Juris, Tz. 13).
  • OLG Dresden, 09.09.2010 - 23 UF 478/10

    Versorgungsausgleich; geringfügige Durchführung, Bezugsgröße Entgeltpunkte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Wohl überwiegend wird für Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen, dass durch den Ausgleich eines geringfügigen Rechts kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht, wenn beim gleichen Versorgungsträger außerdem ein weiteres, nicht geringfügiges Anrecht zum Ausgleich gelangt (OLG München vom 20. Dezember 2010 zu 12 UF 1715/10, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Dresden, FamRZ 2010, 1084; OLG Dresden zu 23 UF 478/10, zitiert nach Juris Tz. 17; OLG Thüringen Beschluss zu 2 UF 349/10 vom 4. November 2010, zitiert nach Juris, Tz. 31; a.A.: OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1809, zitiert nach Juris, Tz. 22 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 41-42, zitiert nach Juris, Tz. 17 ff.).
  • AG Kassel, 26.07.2010 - 511 F 3052/09

    Versorgungsausgleich: Ausgleich geringfügiger Anrechte in der betrieblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 26. Juli 2010 (Aktenzeichen: 511 F 3052/09 S) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - 8 WF 185/09

    Präklusion eines Verlangens auf Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Wohl überwiegend wird für Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen, dass durch den Ausgleich eines geringfügigen Rechts kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht, wenn beim gleichen Versorgungsträger außerdem ein weiteres, nicht geringfügiges Anrecht zum Ausgleich gelangt (OLG München vom 20. Dezember 2010 zu 12 UF 1715/10, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Dresden, FamRZ 2010, 1084; OLG Dresden zu 23 UF 478/10, zitiert nach Juris Tz. 17; OLG Thüringen Beschluss zu 2 UF 349/10 vom 4. November 2010, zitiert nach Juris, Tz. 31; a.A.: OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1809, zitiert nach Juris, Tz. 22 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 41-42, zitiert nach Juris, Tz. 17 ff.).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 18 UF 72/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Anrechten aus der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10
    Wohl überwiegend wird für Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen, dass durch den Ausgleich eines geringfügigen Rechts kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht, wenn beim gleichen Versorgungsträger außerdem ein weiteres, nicht geringfügiges Anrecht zum Ausgleich gelangt (OLG München vom 20. Dezember 2010 zu 12 UF 1715/10, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Dresden, FamRZ 2010, 1084; OLG Dresden zu 23 UF 478/10, zitiert nach Juris Tz. 17; OLG Thüringen Beschluss zu 2 UF 349/10 vom 4. November 2010, zitiert nach Juris, Tz. 31; a.A.: OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1809, zitiert nach Juris, Tz. 22 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 41-42, zitiert nach Juris, Tz. 17 ff.).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2011, 980 (LS) veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 2 UF 383/10

    Verorgungsausgleich: Begrenzung der Teilungskosten und Durchführung des

    31 Denn der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 14.Februar 2011, Aktenzeichen 2 UF 358/10, gegen den die Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt worden ist) ausgeführt, dass im vorliegenden Fall bei der Beteiligungsrente I der Beschwerdeführerin, trotz Geringfügigkeit, besondere Umstände vorliegen, die einen Ausgleich auch des geringfügigen Anrechtes rechtfertigen, da anderenfalls die Aufgliederung der Versorgungszusagen bei einem Betrieb in unterschiedliche Beteiligungsrenten dazu führen würde, dass Teile der Altersversorgung nicht dem Versorgungsausgleich unterfallen.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 2 UF 112/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt, vom 14. Februar 2011 zu 2 UF 358/10, FamRZ 2011, 980-981, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 30. November 2011 zu XII ZB 79/11, zitiert nach Juris) sind verschiedene Bausteine einer bei einem Betriebsrententräger gehaltenen Versorgung trotz ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit bei der Anwendung des § 18 Abs. 2 VersAusglG gemeinsam zu betrachten.
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 UF 127/12

    Maßgeblicher Wert für die Anwendung der Bagatellklausel des § 18 Abs. 3

    Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die X AG die externe Ausgleichung verlangt hat, so dass ein wesentlicher Teil des vom Gesetzgeber im Blick gehabten Verwaltungsmehraufwandes zumindest bei diesem Versorgungsträger nicht anfällt (vgl. BGH FamRZ 2012, 189; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 980).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 15 UF 62/11

    Versorgungsausgleich: Ausgleich eines geringfügigen Anrechts

    Insoweit verfängt auch der Einwand der Antragsgegnerin, dass bei der externen Teilung für den Versorgungsträger, anders als bei der internen Teilung kein weiterer Verwaltungsaufwand durch Aufnahme eines neuen Berechtigten entsteht, nicht, weil ansonsten die Wahlmöglichkeit der externen Teilung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG unterlaufen würde (a.A. OLG Frankfurt, B. v. 14.02.2011, 2 UF 358/10, Juris Rz. 16 m.w.N.; ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht