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OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Patentsanwaltskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Patentsanwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.06.2010 - 6 O 227/10
- OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 84/11
Frist für die Einlegung der Beschwerde des Anschlussinhabers
Diese tatsächliche Vermutung ist aber dann widerlegt, wenn der Betroffene keiner Rechtsmittelbelehrung bedarf, was bei anwaltlicher Vertretung anzunehmen ist (…vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 183; Beschluss des Senats vom 25.10.2010 - 6 W 107/10). - OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12
Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei Klage auf Erstattung von Kosten …
Für den entsprechenden Nachweis reicht es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 14.2.2011 - 6 W 107/10 - sowie GRUR 2006, 422, 423) regelmäßig aus, dass - wie hier - die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf den Rechtsstreit bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird. - OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der …
Damit und mit der Vorlage der Kostenrechnung ist die Mitwirkung glaubhaft gemacht gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2011 - 6 W 107/10 - = juris Rn 2; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2009 - 25 W 63/09 - = juris Rn 8).