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   OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15 (Kart) (https://dejure.org/2017,74763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2017 - 11 U 53/15 (Kart) (https://dejure.org/2017,74763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 11 U 53/15 (Kart) (https://dejure.org/2017,74763)
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  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - U (Kart) 3/16

    Anspruch eines Fernmeldeteilnehmers auf unentgeltliche Eintragung in ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02 ; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).

    Im Übrigen kommt weder der (unentgeltlichen) Aufnahme der Teilnehmerdaten noch der (ebenfalls unentgeltlichen) Verteilung der Verzeichnisse per se ein wirtschaftlicher Wert zu (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16 juris Rdnr. 26), so dass Absprachen, die sich allein auf diesen Bereich beziehen, prinzipiell kartellrechtlich neutral sind.

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 9/08

    Teilnehmerdaten IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH davon aus, dass der Schutzzweck des § 47 TKG, einen chancengleichen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten und speziell auf dem Markt für Auskunftsdienste und Teilnehmerverzeichnis herzustellen, sowie das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts - hier des Art. 25 Abs. 2 URL - es gebietet, bei Verstößen gegen § 47 TKG § 134 BGB anzuwenden (BGH, Urteil vom 29.06.2010, KZR 9/08 - Teilnehmerdaten IV).

    Dadurch soll ein chancengleicher Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten und speziell auf dem Markt für Auskunftsdienste und Teilnehmerverzeichnisse hergestellt werden (BGH, Urteil vom 29.06.2010, KZR 9/08 - Teilnehmerdaten IV).

  • BGH, 13.10.2009 - KZR 41/07

    Teilnehmerdaten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Zwar würde vorliegend - anders als bei den Entscheidungen des BGH, Urteil vom 13.10.2009 - KZR 41/07 - Teilnehmerdaten II sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2011 - VI-U (Kart) 2/11 - sie, die Klägerin, nicht zur Nutzung von Zusatzleistungen gezwungen, um die Teilnehmerdaten nutzen zu können.

    Bei dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) handelt es sich nicht um die Überlassung von Teilnehmerdaten mit der Vereinbarung der einen oder anderen Zusatzleistung im Rahmen eines reinen Austauschverhältnisses, wie sie etwa den Entscheidungen des BGH vom 13.10.2009, KZR 41/07 - Teilnehmerdaten II und des OLG Düsseldorf vom 8.11.2011, VI-U (Kart) 2/11 zugrunde lag.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Zwar würde vorliegend - anders als bei den Entscheidungen des BGH, Urteil vom 13.10.2009 - KZR 41/07 - Teilnehmerdaten II sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2011 - VI-U (Kart) 2/11 - sie, die Klägerin, nicht zur Nutzung von Zusatzleistungen gezwungen, um die Teilnehmerdaten nutzen zu können.

    Bei dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) handelt es sich nicht um die Überlassung von Teilnehmerdaten mit der Vereinbarung der einen oder anderen Zusatzleistung im Rahmen eines reinen Austauschverhältnisses, wie sie etwa den Entscheidungen des BGH vom 13.10.2009, KZR 41/07 - Teilnehmerdaten II und des OLG Düsseldorf vom 8.11.2011, VI-U (Kart) 2/11 zugrunde lag.

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02 ; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Zwar spricht viel dafür, dass die Beklagte zu 2) auf dem Angebotsmarkt für die Bereitstellung von Telefonie-Teilnehmerdaten zum Zweck der Auskunftserteilung und/oder der Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen eine marktbeherrschende Stellung hat, da ihr die diesbezügliche Marktmacht der Beklagten zu 1) entsprechend § 36 Abs. 2 GWB zuzurechnen sein dürfte (vgl. (BGH, Urteil vom 23.9.2009, KZR 21/08 - Entega I - juris Rdnrn. 15 m.w.Nw.; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 18 GWB Rdnr. 3).
  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 87/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Soweit Zweck der bestehenden GbR nicht ohnehin bereits die Herausgabe eines anbietereigenen Teilnehmerverzeichnisses i.S.d. § 45m TKG ist, wie dies auf "Das Telefonbuch" zutrifft (BGH vom 17.04.2014, III ZR 87/13), handelt es sich jedenfalls nicht um alternative Teilnehmerverzeichnisse, sondern um Verzeichnisse der Beklagten zu 1), zu deren Herausgabe sie sich der Mitarbeit ihrer Tochtergesellschaft, der Beklagten zu 2), sowie der Klägerin und der anderen Fachverlage bedient.
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Dabei liegt die Beweislast für die Nichtigkeit des ganzen Vertrages im Hinblick auf die in § 17 der GbR-Verträge enthaltene salvatorische Klausel bei der Klägerin (vgl. BGH, NJW 2003, 347).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 5 U 73/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02 ; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15
    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02 ; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

  • BGH, 02.06.1989 - V ZR 316/87

    Wirksamkeit eines Vergleichs

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 19/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2015 - 3 O 238/14
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

  • BGH, 13.10.2009 - KZR 34/06

    Teilnehmerdaten I

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