Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 118 Abs. 1 GWB, § 134 BGB, EG VOL/A § 19 Abs. 6
Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung in der Urkalkulation - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 118 Abs. 1; BGB § 134; EG VOL/A § 19 Abs. 6
Unwirksamkeit; Zuschlag; Unauskömmlichkeit; Widerspruch; Urkalkulation - rechtsportal.de
Wirksamkeit der Zuschlagserteilung während der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a.F.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung in der Urkalkulation
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung in der Urkalkulation
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Prüfung der Auskömmlichkeit ist Pflicht
- heuking.de (Kurzinformation)
Angebotsausschluss auch bei Zweifeln zur Auskömmlichkeit
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ein innerhalb der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a.F. erteilter Zuschlag ist unwirksam! (VPR 2017, 85)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zu früh erteilter Zuschlag ist unwirksam! (IBR 2017, 331)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss! (VPR 2017, 138)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss! (IBR 2017, 448)
Verfahrensgang
- VK Hessen, 17.10.2016 - 69d-VK-48/16
- OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
Papierfundstellen
- ZfBR 2017, 515
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer
Dies hat der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen akzeptiert (vgl. u.a. Beschluss vom 14.2.2017, 11 Verg 14/16 , Rn. 41 bei juris; Beschluss vom Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ). - OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20
Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren
Dies hat der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen akzeptiert (vgl. u.a. Beschluss vom 14.2.2017, 11 Verg 14/16 , Rn. 41 bei juris). - OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 11 Verg 7/18
Sofortige Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung der Vergabekammer
Dem trägt die Bemessung der Gebühr der Vergabekammer auch in dem nunmehr angefochtenen Beschluss vom 12.4.2018 grundsätzlich zwar insofern Rechnung, als sie nach der Begründung die Gebührenfestsetzung an dem Auftragswert unter entsprechender Anwendung der Gebührentabelle der Vergabekammer Bund orientiert, was nicht zu beanstanden ist (Senat, Beschluss vom 1.9.2016 - 11 Verg 6/16 ; Beschluss vom 14.2.2017 - 11 Verg 14/16 ).