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   OLG Frankfurt, 14.03.2008 - 19 U 205/07   

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https://dejure.org/2008,7470
OLG Frankfurt, 14.03.2008 - 19 U 205/07 (https://dejure.org/2008,7470)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2008 - 19 U 205/07 (https://dejure.org/2008,7470)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2008 - 19 U 205/07 (https://dejure.org/2008,7470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 952 BGB, § 1225 BGB, § 51 BeurkG, § 52 BeurkG
    Verpfändung eines zur Kreditsicherheit dienenden Wertpapierdepots an eine andere Bank: Anspruch der Verpfänders auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung der dem ursprünglichen Darlehensgläubiger erteilten notariellen Unterwerfungsurkunde

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 952, 780, 781, 402, 412; BeurkG §§ 51, 52
    Kein Anspruch des Zessionars bei gesetzlichem Forderungsübergang auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels über zur Sicherung der übergegangenen Forderung bestelltes persönliches Schuldanerkenntnis gegen den bisherigen Gläubiger

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 952; ; BGB § 1225

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; BGB § 952; BGB § 1225
    Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung einer notariellen Unterwerfungsurkunde bei teilweisem Erwerb der Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung der einem ursprünglichen Gläubiger erteilten notariellen Unterwerfungsurkunde aufgrund des teilweisen Erwerbs einer Darlehensforderung; Möglichkeit eines Bereicherungsausgleich wegen eines erteilten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1350
  • DNotZ 2009, 111
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 207/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Bearbeitungsgebühr, Disagio,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2008 - 19 U 205/07
    Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass die Übernahme der persönlichen Haftung für die Zahlung eines Grundschuldbetrages ein selbstständiges Schuldversprechen nach § 780 BGB darstellt (BGH NJW 1985, 1831, BGH NJW 1992, 971f.).
  • BGH, 10.12.1991 - XI ZR 48/91

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ohne Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2008 - 19 U 205/07
    Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass die Übernahme der persönlichen Haftung für die Zahlung eines Grundschuldbetrages ein selbstständiges Schuldversprechen nach § 780 BGB darstellt (BGH NJW 1985, 1831, BGH NJW 1992, 971f.).
  • OLG Hamm, 20.02.1997 - 15 W 295/96

    Besetzung der Kammer unter Mitwirkung eines Planrichters und zweier Richter auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2008 - 19 U 205/07
    Sie lässt allerdings unberücksichtigt, dass § 952 BGB, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, nur Urkunden des privaten Rechts erfasst und Ausfertigungen von Urteilen, Beschlüssen sowie vollstreckbaren notariellen Urkunden nach §§ 47ff. BeurkG aufgrund ihres hoheitlichen Charakters nicht hierunter fallen (OLG München, DNotZ 1954m 552ff., 552; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1232f., 1233 m.w.N.; Münchener Kommentar, a.a.O., § 952 Rdnr.2; Soergel, a.a.O., § 952 Rdnr.11; BGB RGRK-Pikart, 12. Aufl., § 952 Rdnr.19; Staudinger, a.a.O., § 952 Rdnr.6).
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