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   OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11   

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https://dejure.org/2013,14950
OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11 (https://dejure.org/2013,14950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 (https://dejure.org/2013,14950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 6 UF 91/11 (https://dejure.org/2013,14950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern auf Rückgewähr von Zuwendungen nach Scheidung der Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2
    Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

  • rechtsportal.de

    BGB § 195; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2
    Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückforderung einer Grundstücksübertragung an das Schwiegerkind wegen Ehescheidung verjährt in drei Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 988
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11
    Seit der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schwiegerelternschenkung (BGH FamRZ 2010, 958; 1626; 2012, 273) ist sowohl diese Argumentation als auch die Einordnung als familienrechtlicher Anspruch aber nicht mehr gerechtfertigt.

    Denn nunmehr qualifiziert der Bundesgerichtshof die Zuwendung an das Schwiegerkind nicht mehr als unbenannte Zuwendung sondern als Schenkung im Sinne des § 516 BGB (BGH FamRZ 2010, 958).

    Der Verjährungsbeginn ist auch nicht gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Schwiegerelternschenkung vom 03.02.2010 (FamRZ 2010, 958) festzulegen, nachdem der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zur Schwiegerelternzuwendung grundlegend geändert hat.

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11
    Rechtsgrund der Zuwendung ist mithin nicht mehr ein im Gesetz nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art (so zur früheren Rechtsprechung BGH FamRZ 1995, 1060).

    Ein Rückforderungsanspruch unentgeltlicher Zuwendungen an das Schwiegerkind sollte nach § 313 BGB in Betracht kommen, wenn der vorrangig durchzuführende Zugewinn zwischen den Eheleuten zu keinem angemessenen - auch für die Schwiegereltern zumutbaren - Ergebnis führte (BGH FamRZ 1995, 1060).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11
    Zur Begründung berufen sich die Befürworter auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, NJW 1999, 2041, in der es um die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung gegen einen Notar ging.
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11
    Insoweit ließ der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.07.2011 (FamRZ 2012, 273) die Ausführungen der Vorinstanz zur Verjährung, wonach die Verjährung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Schwiegerelternzuwendungen mit dem Schluss des Jahres beginne (§ 199 BGB), in dem die Ehescheidung erfolgt sei, unbeanstandet.
  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 90/92

    Verjährung des Anspruchs eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebedingten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11
    In seiner Entscheidung vom 03.11.1993 (NJW-RR 1994, 258), die eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten betraf, hat sich der Bundesgerichtshof für die 30-jährige Verjährungsfrist gem. § 195 a.F. BGB entschieden und zur Begründung ausgeführt, dass einer analogen Anwendung des § 1378 Abs. 4 S.1 BGB auf den Anspruch aus § 242 BGB auch entgegen stehe, dass der güterrechtliche Ausgleich gegenüber dem Ausgleichsanspruch aus § 242 BGB den Vorrang habe mit der Folge, dass die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann eingreifen könnten, wenn der Zugewinnausgleich ausnahmsweise nicht zu einer angemessenen Lösung führe.
  • OLG Stuttgart, 23.02.2012 - 16 UF 249/11

    Rückforderung von Schenkungen an ein Schwiegerkind: Vertragsanpassung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11
    Zudem führt die Vertragsanpassung nur in seltenen Fällen zur Rückgewähr des zugewandten Gegenstandes, da im Hinblick auf die bis zur Trennung gelebte Ehe der Zweck der Schenkung teilweise erreicht ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2012, 16 UF 249/11, juris.de).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2013, 988 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Dies führe aber nicht zur Unzumutbarkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines etwaigen Erstattungsanspruchs gegen das Schwiegerkind (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2013, 988, 990; OLG Köln FamRZ 2013, 822; Kogel FuR 2014, 19, 21 f.; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 571h; FA-FamR/v. Heintschel-Heinegg 9. Aufl. Kap. 10 Rn. 86).
  • OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf

    Für diesen Anspruch gilt die regelmäßige 3-jährige Verjährung nach § 195 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 161; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 988 , OLG Köln, FamRZ 2013, 822 ; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5 Aufl., Kap. 7 Rn. 35).
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

    (2.2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend ein "Scheitern der Ehe" auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung datiert ( vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1991 - 7 U 79/90 - zitiert nach juris Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 - zitiert nach juris Rn. 25, 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2004 - 7 U 185/03 - zitiert nach juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2009 - 6 U 62/09 - zitiert nach BeckRS 2012, 01195, Ziff. II.1.a); OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2012 - 4 UF 99/12 - zitiert nach juris Rn. 22, allerdings unter der Einschränkung "spätestens"; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 - zitiert nach juris Rn. 34, wenn auch letztlich offengelassen ).
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