Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3a UWG, § 5a II UWG, § 5 TMG
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet - damm-legal.de
Unvollständige oder falsche Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrig
- JurPC
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet
- aufrecht.de
- rabüro.de
Zum wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegen die Impressumspflicht eines Unternehmens
- kanzlei.biz
"000"-Platzhalter stellen unzulässige Impressumsangaben dar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UWG § 3a; UWG § 5a II; TMG § 5
Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "0000" zu Registergericht, Handeslregister-Nr., Aufsichtsbehörde und USt.-Ident-Nr. eines nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Impressum: Wettbewerbsverstoß wenn Nullen als Platzhalter im Impressum vorgehalten werden
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unvollständige oder falsche Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Angaben Registergericht 000 und Handelsregister HR0000 im Impressum sind ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - keine Platzhalter im Impressum verwenden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irreführende Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrig
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Platzhalter im Impressum sind unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch fehlerhaftes Internet-Impressum
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
VM, Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet, Marktverhaltensregelung, Wiederholungsgefahr, Kosten der Abmahnung, Kosten des Abschlussschreibens, Höhe der RVG-Gebühr
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlerhaftes Online-Impressum ist spürbare Wettbewerbsverletzung
- loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)
Irreführung durch Platzhalter im Web-Impressum
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Versicherungsvermittler: Impressum muss richtig sein
- hagendorff.org (Kurzinformation)
Abmahnung wegen falschem Impressum
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Leere Angaben im Impressum wettbewerbswidrig
- tw-law.de (Kurzinformation)
Bei fehlender Angabe der Aufsichtsbehörde droht eine Abmahnung
- wettbewerb.law (Kurzinformation)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Offenkundig falsche Angaben sind im Impressum unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlerhaftes Online-Impressum ist spürbare Wettbewerbsverletzung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.01.2016 - 9 O 33/15
- OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 780
- GRUR-RR 2017, 318
- MMR 2017, 484
- K&R 2017, 420
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19
Irreführende Werbung mit einem Textverarbeitungsprogramm
Entgegen der Meinung des Landgerichts ergibt sich ein entsprechender Unterlassungsanspruch nicht aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG; auch ein Anspruch aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5a Abs. 1 und 4 UWG wegen eines darin gleichzeitig liegenden Verstoßes gegen die Informationspflichten nach dem TMG (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2017 - 6 U 44/16 ) kommt nicht in Betracht. - VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17
Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben
Die Impressumspflicht dient der vorvertraglichen Informationsmöglichkeit als auch der nachvertraglichen Rechtsdurchsetzung oder einer Anzeige von möglichen Rechtsverletzungen durch einen Diensteanbieter auf seiner Internetseite (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2017 - 6 U 44/16 -, juris Rn. 21). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2021 - 5 B 9.18
Auskunft zu einer Onlineplattform aufgrund des Zweckentfremdungsrechts
Damit genügt diese der Impressumspflicht, die nach § 5 TMG (vgl. auch Art. 5 Abs. 1 ECRL) dem Diensteanbieter auferlegt ist und die sowohl der vorvertraglichen Informationsmöglichkeit als auch der nachvertraglichen Rechtsdurchsetzung der Nutzer im Hinblick auf den Diensteanbieter dient (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2017 - 6 U 44/16 - juris Rn. 21).