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   OLG Frankfurt, 14.04.2011 - 15 U 170/10   

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https://dejure.org/2011,50303
OLG Frankfurt, 14.04.2011 - 15 U 170/10 (https://dejure.org/2011,50303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2011 - 15 U 170/10 (https://dejure.org/2011,50303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2011 - 15 U 170/10 (https://dejure.org/2011,50303)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2011 - 15 U 170/10
    Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB ist, dass die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (vgl. BGH NJW 2010, 1872; NJW 2010, 3226).

    Dabei kommt es zwar nicht darauf an, dass die Pflicht des Darlehensnehmers zur Rückerstattung nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis steht (vgl. hierzu Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., Vorbemerkung vor § 488 Rn. 2), weil es für § 288 Abs. 2 BGB einer synallagmatischen Verknüpfung zwischen der Leistung des Gläubigers und der Zahlung durch den Schuldner nicht bedarf (vgl. BGH NJW 2010, 3226).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2011 - 15 U 170/10
    Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB ist, dass die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (vgl. BGH NJW 2010, 1872; NJW 2010, 3226).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20

    Ist die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers streitig, kann es für das

    Der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus § 488 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB ist nicht als Entgeltforderung zu qualifizieren (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.04.2011 - 15 U 170/10, juris Rn. 36; jurisPK-BGB/Seichter, 9. Aufl. 2020, § 288 Rn. 16; Lorenz in Hau/Poseck, BeckOK BGB, 58. Edition Stand: 01.05.2021, § 288 Rn. 5 in Verbindung mit § 286 Rn. 41; MünchKomm-BGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, § 288 Rn. 21 in Verbindung mit § 286 Rn. 82; Freitag ZIP 2015, 1805, 1808; a. A. Junglas NJOZ 2015, 241, 243).
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