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   OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07   

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https://dejure.org/2008,36355
OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07 (https://dejure.org/2008,36355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2008 - 7 U 157/07 (https://dejure.org/2008,36355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 7 U 157/07 (https://dejure.org/2008,36355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 103 InsO, § 35 InsO, § 80 InsO, § 851c ZPO, § 36 Abs 1 InsO
    Zur Behandlung des Versicherungsvertrages im Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Behandlung des Versicherungsvertrages im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 94/06

    Mitgliedschaftsrechte in der Rechtsanwaltsversorgung in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07
    In einer neueren Entscheidung, in der das Recht des Insolvenzverwalters zur Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners im anwaltlichen Versorgungswerk in Frage stand, führt der IX. Zivilsenat beiläufig aus, dass in der privaten Lebensversicherung der Insolvenzverwalter die Kündigung erklären und sich aus dem Rückkaufswert befriedigen kann (BGH WM 2008, 415 ff. Rn 17 in juris).

    Ein Kündigungsrecht hätte dem Kläger allenfalls dann zugestanden, wenn der Anspruch auf den Rückkaufswert pfändbar, der Kläger also nicht an das rechtsgeschäftlich vereinbarte Abtretungs- und Pfändungsverbot gebunden gewesen wäre und wenn darüber hinaus das Kündigungsrecht von einer Pfändung des Anspruchs auf den Rückkaufswert umfasst würde (vgl. BGH WM 2008, 415 ff. Rn 14 in juris).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2008 (WM 2008, 415 ff.) betrifft die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem anwaltlichen Versorgungswerk, mithin ein Sozialrechtsverhältnis.

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die früher von ihm vertretene gegenteilige Ansicht (vgl. zuletzt BGHZ 135, 25, 26 m.w.N.), die auf Kritik gestoßen war, in dem Urteil vom 25.04.2002 (BGHZ 150, 353, 359) aufgegeben.
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07
    Ob daraus folgt, dass eine Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages erforderlich ist, um den Rückkaufswert zur Masse zu ziehen, hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zunächst offen gelassen (VersR 2005, 923 f. Rdnr. 12 in juris; bejahend Elfring BB 2004, 617, 619).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die früher von ihm vertretene gegenteilige Ansicht (vgl. zuletzt BGHZ 135, 25, 26 m.w.N.), die auf Kritik gestoßen war, in dem Urteil vom 25.04.2002 (BGHZ 150, 353, 359) aufgegeben.
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 6/03

    Wegfall der Deckung aufgrund Kündigung in der Warenkreditversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07
    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vertritt die Auffassung, dass ein für den Insolvenzfall ausbedungenes Kündigungsrecht des Versicherers nach § 14 VVG dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO vorgeht (VersR 2004, 858 ff. Rn 23 in juris).
  • KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11

    Renten- und Lebensversicherungsaltersvorsorgevertrag: Voraussetzung für eine

    Der Kündigungsausschluss ist aber auch nicht über § 119 InsO dem Kläger gegenüber unwirksam; denn er ist seinem Inhalt nach nicht geeignet, das Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß §§ 103 - 118 InsO ausschließen oder zu beschränken (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Mai 2008 zu 7 U 157/07 - zitiert nach juris, dort Rdz. 21).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2019 - 7 U 177/15
    Wählt der Insolvenzverwalter nicht die Erfüllung des Vertrages, bleibt es für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens bei dem mit Eröffnung eingetretenen Durchsetzbarkeitsverlusts der gegenseitigen Erfüllungsansprüche, der erst mit Beendigung des Insolvenzverfahrens wieder entfällt (Wegener, in: Uhlenbruck, InsO, 2019, § 103 Rdnr. 11; BGH, Urteil vom 07.02.2013 - IX ZR 218/11 - zit. n. Juris; Senat, Urteil vom 14.05.2008 - 7 U 157/07 - BeckRS 2011, 18858).
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