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   OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11   

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https://dejure.org/2012,50242
OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11 (https://dejure.org/2012,50242)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2012 - 20 W 340/11 (https://dejure.org/2012,50242)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 20 W 340/11 (https://dejure.org/2012,50242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Grundbuch: Voraussetzungen der Löschung eines Erbbaurechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Löschung eines Erbbaurechts durch Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Erbbauberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Löschung eines Erbbaurechts ohne Bewilligung des Erbbauberechtigten im Wege der Grundbuchberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06

    Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11
    14 Bezüglich der Auswirkungen dieser materiellen Rechtslage auf das Grundbuchverfahren schließt sich der Senat der vom OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) vertretenen Auffassung an, wonach im Regelfall eine Löschung des Erbbaurechts ohne Bewilligung des Erbbauberechtigten wegen Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 Abs. 1 GBO ohne Rücksicht auf Bestand und Höhe der Entschädigungsforderung nicht erfolgen kann (so aber: Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 29 Rn. 4; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 29 Rn. 1).

    Im Hinblick auf die zur der Löschung des Erbbaurechts nach Zeitablauf im Hinblick auf die Entschädigungsforderung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur und die divergierenden Rechtsauffassungen des OLG Celle (NJW-RR 1995, 1420) und des OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • OLG Celle, 26.05.1995 - 4 W 65/95

    Löschung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11
    Auch eine Anwendung der §§ 23, 24 GBO mit der Folge einer Löschung des Erbbaurechts auf einseitigen Antrag nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist ohne Rücksicht auf eine etwaige Entschädigungsforderung (so: OLG Celle NJW-RR 1995, 1420; Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl. C Rn. 277) kommt nicht in Betracht, da es sich bei der Entschädigungsforderung nicht um Rückstände des Erbbaurechts im Sinne dieser Vorschriften handelt, sondern dieser vielmehr gerade erst mit dem Erlöschen des Erbbaurechtes entsteht und fällig wird.

    Im Hinblick auf die zur der Löschung des Erbbaurechts nach Zeitablauf im Hinblick auf die Entschädigungsforderung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur und die divergierenden Rechtsauffassungen des OLG Celle (NJW-RR 1995, 1420) und des OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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